Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG
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Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />
92 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
rungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen,<br />
für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen<br />
angewandt werden.<br />
Die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> ist seit 2001 als Organgesellschaft in<br />
eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden.<br />
Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen<br />
treten – mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung<br />
für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre<br />
– auf Ebene des Organträgers ein. Bei der <strong>Mainova</strong><br />
<strong>AG</strong> werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen<br />
bzw. -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet.<br />
Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis,<br />
d. h. die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> wird wie ein selbstständiger<br />
Steuerzahler behandelt. Die Steuerquote im Geschäftsjahr<br />
<strong>2010</strong> beträgt 25,28 % (Vorjahr 27,95 %).<br />
Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode<br />
auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede<br />
zwischen Steuerbilanz und<br />
IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern<br />
aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt<br />
und angesetzt. Die aktiven latenten Steuern umfassen<br />
grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche,<br />
die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender<br />
Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung<br />
erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender<br />
Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden<br />
auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum<br />
Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.<br />
Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 beträgt der<br />
für die Berechnung der latenten Steuern relevante Steuersatz<br />
30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz<br />
von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von<br />
5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz<br />
von 14,88 %.<br />
Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten<br />
werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode<br />
mit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet.<br />
Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter<br />
den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung<br />
von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten<br />
des Unternehmens verbunden sind. Zudem werden<br />
derivative Finanzinstrumente im Rahmen des<br />
Strom- und CO2-Handels (zur Erzielung von Handelsmargen)<br />
eingesetzt. Verträge, die für Zwecke des<br />
Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen<br />
Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs-<br />
oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen<br />
und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge),<br />
werden gemäß IAS 39 nicht als derivative<br />
Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als<br />
schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in<br />
der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen<br />
enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstru-<br />
mente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter<br />
Schwankungen der Zinssätze eingesetzt.<br />
Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag.<br />
Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte oder<br />
finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert, mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet und in die Kategorie Held for<br />
trading eingeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet<br />
wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts<br />
werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst.<br />
Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung<br />
(Hedge Accounting) stehen, handelt<br />
es sich um Cashflow Hedges. Cashflow Hedges<br />
dienen der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
eintretenden geplanten Transaktion gegen das<br />
Risiko schwankender Zahlungsströme.<br />
Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne<br />
und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in<br />
der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis<br />
(Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn-<br />
und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte<br />
Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Nur der effektive<br />
Teil einer Sicherungsbeziehung darf dabei erfolgsneutral<br />
im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Der ineffektive<br />
Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts<br />
eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein<br />
Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam<br />
erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird<br />
das Sicherungsgeschäft sofort erfolgswirksam reklassifiziert.<br />
Das Sicherungsgeschäft wird ebenfalls als erfolgswirksam<br />
reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv<br />
wird oder eine nominelle Übersicherung eintritt.<br />
Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß<br />
IAS 39 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung<br />
zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft<br />
sowie der Sicherungsstrategie erforderlich.<br />
Die Anforderungen umfassen weiterhin die<br />
regelmäßige retrospektive und prospektive Effektivitätsmessung.<br />
Bei der Beurteilung der Effektivität werden<br />
sämtliche Bestandteile der Veränderung des beizulegenden<br />
Zeitwerts von Derivaten berücksichtigt.<br />
Das Hedge Accounting wird als effektiv angesehen,<br />
wenn die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts<br />
des Sicherungsgeschäfts sowohl prospektiv als auch<br />
retrospektiv in einer Bandbreite von 80 – 125 % der gegenläufigen<br />
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts<br />
des Grundgeschäfts liegt.<br />
Die Fair Value Option findet bei <strong>Mainova</strong> keine Anwendung.<br />
Unentgeltlich erworbene Emissionsrechte werden<br />
zu ihrem Erinnerungswert angesetzt und entgeltlich<br />
für den Eigenerzeugungsbedarf erworbene Emissionsrechte<br />
werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Werden sie zu Handelszwecken gehalten, erfolgt<br />
am Stichtag eine Bewertung zum Marktwert. Für<br />
eine eventuelle Unterdeckung am Stichtag wird eine<br />
Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts<br />
am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte<br />
gebildet.<br />
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber<br />
Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen<br />
ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist bzw.<br />
deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann.<br />
Eventualschulden werden in der Bilanz grundsätzlich<br />
nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina<br />
bei den Eventualschulden entsprechen<br />
dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.<br />
Zu den Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 (siehe Abschnitt<br />
7) zählen die folgenden Klassen:<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige<br />
langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte,<br />
sonstige Vermögenswerte und flüssige Mittel.<br />
In den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen<br />
Vermögenswerten sowie den sonstigen Vermögenswerten<br />
sind darüber hinaus nicht finanzielle Vermögenswerte<br />
enthalten, die nicht in den Anwendungsbereich<br />
des IAS 39 fallen.<br />
Auf der Passivseite zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen<br />
langfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen<br />
Verbindlichkeiten zu den Finanzinstrumenten. Auch<br />
hier sind in den übrigen langfristigen und kurzfristigen<br />
Verbindlichkeiten nicht finanzielle Verbindlichkeiten enthalten,<br />
die ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich<br />
des IAS 39 fallen.<br />
Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien<br />
ebenfalls zu den Finanzinstrumenten.<br />
Wesentliche Ermessensentscheidungen<br />
und Schätzungen<br />
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS<br />
sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Ermessensentscheidungen zu treffen. Bei der Erläuterung<br />
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist<br />
die Ausübung der Ermessensentscheidung jeweils dargestellt.<br />
Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund<br />
unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag<br />
erforderlich. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen<br />
und Prognosen, sind damit Risiken und Ungewissheiten<br />
unterworfen und können sich daher auf den Wertansatz<br />
der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie<br />
der Erträge und Aufwendungen auswirken.<br />
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie<br />
sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten,<br />
aufgrund derer ein Risiko besteht,<br />
dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche<br />
Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten<br />
und Schulden erforderlich sein wird, werden im<br />
Folgenden erläutert.<br />
Bei der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen<br />
und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie<br />
der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen<br />
sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate<br />
sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge<br />
Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund<br />
des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnli-<br />
chen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen<br />
in der Zukunft Auswirkungen ergeben.<br />
Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests<br />
für einzelne Vermögenswerte, ZGE (z. B.<br />
Kraftwerke und Versorgungsnetze) sowie at equity bilanzierte<br />
Beteiligungen zukunftsbezogene Schlüsselannahmen<br />
zu machen. Änderungen dieser Annahmen<br />
können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs-<br />
bzw. einem Zuschreibungsbedarf führen,<br />
da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung<br />
der langfristigen Kapitalmarktzinsen, von der Entwicklung<br />
der der Regulierung unterliegenden Vermögenswerte<br />
und von Entscheidungen der Regulierungs-<br />
und Preisgenehmigungsbehörden abhängig ist. Künftige<br />
Steuerrechtsänderungen können zu Auf-/Abwertungen<br />
führen.<br />
Die den Werthaltigkeitstest im Sachanlagevermögen<br />
zugrunde liegenden langfristigen Planungen unterliegen<br />
gewissen Risiken aus den zukünftigen Marktbedingungen.<br />
Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus der Entwicklung<br />
des Diskontierungszinssatzes. Bei einer Erhöhung<br />
des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich eine Wertminderung<br />
in der ZGE „Stromnetz“ in Höhe von 6,4 Mio.<br />
Euro und in der ZGE „Kraftwerke“ eine weitere in Höhe<br />
von 2,4 Mio. Euro. Bei einer Verminderung des Zinssatzes<br />
um 0,25 % ergäbe sich eine Zuschreibung in der<br />
ZGE „Stromnetz“ in Höhe von 7,3 Mio. Euro und die<br />
Wertminderung in der ZGE „Kraftwerke“ wäre um<br />
2,5 Mio. Euro geringer ausgefallen.<br />
Die at equity bilanzierten Beteiligungen der <strong>Mainova</strong> unterliegen<br />
einem jährlichen Werthaltigkeitstest. Als Bewertungsgrundlage<br />
wird jeweils die verabschiedete<br />
Mehrjahresplanung der jeweiligen Beteiligung herangezogen,<br />
welche jedoch in der langfristigen Planung gewisse<br />
Risiken aus den zukünftigen Marktbedingungen<br />
enthält. In den Werthaltigkeitstests der at equity bilanzierten<br />
Beteiligungen wurde durchschnittlich ein Basiszinssatz<br />
von 3,25 % herangezogen. Bei einer Erhöhung<br />
dieses Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich ein weiterer<br />
Wertminderungsbedarf bei den at equity bilanzierten<br />
Beteiligungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro.<br />
Die Rückstellungen für Altlasten basieren auf externen<br />
Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert<br />
werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge<br />
für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten<br />
ergeben sich insbesondere aus Änderungen<br />
des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von<br />
den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen<br />
des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte.<br />
Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses<br />
zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen.<br />
Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick<br />
auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung<br />
des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen.<br />
Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren<br />
auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am<br />
jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen ab-<br />
<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 93