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Geschäftsbericht 2010 - Mainova AG

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Bericht des Aufsichtsrats Vorstand Magazin Lagebericht Konzernabschluss Ergänzende Informationen<br />

92 <strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

rungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen,<br />

für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen<br />

angewandt werden.<br />

Die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> ist seit 2001 als Organgesellschaft in<br />

eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden.<br />

Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen<br />

treten – mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung<br />

für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre<br />

– auf Ebene des Organträgers ein. Bei der <strong>Mainova</strong><br />

<strong>AG</strong> werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen<br />

bzw. -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet.<br />

Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis,<br />

d. h. die <strong>Mainova</strong> <strong>AG</strong> wird wie ein selbstständiger<br />

Steuerzahler behandelt. Die Steuerquote im Geschäftsjahr<br />

<strong>2010</strong> beträgt 25,28 % (Vorjahr 27,95 %).<br />

Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode<br />

auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede<br />

zwischen Steuerbilanz und<br />

IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern<br />

aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt<br />

und angesetzt. Die aktiven latenten Steuern umfassen<br />

grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche,<br />

die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender<br />

Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung<br />

erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender<br />

Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden<br />

auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum<br />

Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.<br />

Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 beträgt der<br />

für die Berechnung der latenten Steuern relevante Steuersatz<br />

30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz<br />

von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von<br />

5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz<br />

von 14,88 %.<br />

Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten<br />

werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode<br />

mit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet.<br />

Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter<br />

den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung<br />

von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten<br />

des Unternehmens verbunden sind. Zudem werden<br />

derivative Finanzinstrumente im Rahmen des<br />

Strom- und CO2-Handels (zur Erzielung von Handelsmargen)<br />

eingesetzt. Verträge, die für Zwecke des<br />

Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen<br />

Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs-<br />

oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen<br />

und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge),<br />

werden gemäß IAS 39 nicht als derivative<br />

Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als<br />

schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in<br />

der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen<br />

enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstru-<br />

mente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter<br />

Schwankungen der Zinssätze eingesetzt.<br />

Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag.<br />

Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte oder<br />

finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert, mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet und in die Kategorie Held for<br />

trading eingeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet<br />

wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts<br />

werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst.<br />

Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung<br />

(Hedge Accounting) stehen, handelt<br />

es sich um Cashflow Hedges. Cashflow Hedges<br />

dienen der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

eintretenden geplanten Transaktion gegen das<br />

Risiko schwankender Zahlungsströme.<br />

Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne<br />

und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in<br />

der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis<br />

(Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte<br />

Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Nur der effektive<br />

Teil einer Sicherungsbeziehung darf dabei erfolgsneutral<br />

im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Der ineffektive<br />

Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts<br />

eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein<br />

Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam<br />

erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird<br />

das Sicherungsgeschäft sofort erfolgswirksam reklassifiziert.<br />

Das Sicherungsgeschäft wird ebenfalls als erfolgswirksam<br />

reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv<br />

wird oder eine nominelle Übersicherung eintritt.<br />

Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß<br />

IAS 39 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung<br />

zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft<br />

sowie der Sicherungsstrategie erforderlich.<br />

Die Anforderungen umfassen weiterhin die<br />

regelmäßige retrospektive und prospektive Effektivitätsmessung.<br />

Bei der Beurteilung der Effektivität werden<br />

sämtliche Bestandteile der Veränderung des beizulegenden<br />

Zeitwerts von Derivaten berücksichtigt.<br />

Das Hedge Accounting wird als effektiv angesehen,<br />

wenn die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts<br />

des Sicherungsgeschäfts sowohl prospektiv als auch<br />

retrospektiv in einer Bandbreite von 80 – 125 % der gegenläufigen<br />

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts<br />

des Grundgeschäfts liegt.<br />

Die Fair Value Option findet bei <strong>Mainova</strong> keine Anwendung.<br />

Unentgeltlich erworbene Emissionsrechte werden<br />

zu ihrem Erinnerungswert angesetzt und entgeltlich<br />

für den Eigenerzeugungsbedarf erworbene Emissionsrechte<br />

werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Werden sie zu Handelszwecken gehalten, erfolgt<br />

am Stichtag eine Bewertung zum Marktwert. Für<br />

eine eventuelle Unterdeckung am Stichtag wird eine<br />

Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts<br />

am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte<br />

gebildet.<br />

Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber<br />

Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen<br />

ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist bzw.<br />

deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann.<br />

Eventualschulden werden in der Bilanz grundsätzlich<br />

nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina<br />

bei den Eventualschulden entsprechen<br />

dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.<br />

Zu den Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 (siehe Abschnitt<br />

7) zählen die folgenden Klassen:<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige<br />

langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte,<br />

sonstige Vermögenswerte und flüssige Mittel.<br />

In den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen<br />

Vermögenswerten sowie den sonstigen Vermögenswerten<br />

sind darüber hinaus nicht finanzielle Vermögenswerte<br />

enthalten, die nicht in den Anwendungsbereich<br />

des IAS 39 fallen.<br />

Auf der Passivseite zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen<br />

langfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten zu den Finanzinstrumenten. Auch<br />

hier sind in den übrigen langfristigen und kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten nicht finanzielle Verbindlichkeiten enthalten,<br />

die ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich<br />

des IAS 39 fallen.<br />

Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien<br />

ebenfalls zu den Finanzinstrumenten.<br />

Wesentliche Ermessensentscheidungen<br />

und Schätzungen<br />

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS<br />

sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Ermessensentscheidungen zu treffen. Bei der Erläuterung<br />

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist<br />

die Ausübung der Ermessensentscheidung jeweils dargestellt.<br />

Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund<br />

unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag<br />

erforderlich. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen<br />

und Prognosen, sind damit Risiken und Ungewissheiten<br />

unterworfen und können sich daher auf den Wertansatz<br />

der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie<br />

der Erträge und Aufwendungen auswirken.<br />

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie<br />

sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten,<br />

aufgrund derer ein Risiko besteht,<br />

dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche<br />

Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten<br />

und Schulden erforderlich sein wird, werden im<br />

Folgenden erläutert.<br />

Bei der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen<br />

und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie<br />

der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen<br />

sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate<br />

sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge<br />

Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund<br />

des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnli-<br />

chen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen<br />

in der Zukunft Auswirkungen ergeben.<br />

Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests<br />

für einzelne Vermögenswerte, ZGE (z. B.<br />

Kraftwerke und Versorgungsnetze) sowie at equity bilanzierte<br />

Beteiligungen zukunftsbezogene Schlüsselannahmen<br />

zu machen. Änderungen dieser Annahmen<br />

können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs-<br />

bzw. einem Zuschreibungsbedarf führen,<br />

da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung<br />

der langfristigen Kapitalmarktzinsen, von der Entwicklung<br />

der der Regulierung unterliegenden Vermögenswerte<br />

und von Entscheidungen der Regulierungs-<br />

und Preisgenehmigungsbehörden abhängig ist. Künftige<br />

Steuerrechtsänderungen können zu Auf-/Abwertungen<br />

führen.<br />

Die den Werthaltigkeitstest im Sachanlagevermögen<br />

zugrunde liegenden langfristigen Planungen unterliegen<br />

gewissen Risiken aus den zukünftigen Marktbedingungen.<br />

Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus der Entwicklung<br />

des Diskontierungszinssatzes. Bei einer Erhöhung<br />

des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich eine Wertminderung<br />

in der ZGE „Stromnetz“ in Höhe von 6,4 Mio.<br />

Euro und in der ZGE „Kraftwerke“ eine weitere in Höhe<br />

von 2,4 Mio. Euro. Bei einer Verminderung des Zinssatzes<br />

um 0,25 % ergäbe sich eine Zuschreibung in der<br />

ZGE „Stromnetz“ in Höhe von 7,3 Mio. Euro und die<br />

Wertminderung in der ZGE „Kraftwerke“ wäre um<br />

2,5 Mio. Euro geringer ausgefallen.<br />

Die at equity bilanzierten Beteiligungen der <strong>Mainova</strong> unterliegen<br />

einem jährlichen Werthaltigkeitstest. Als Bewertungsgrundlage<br />

wird jeweils die verabschiedete<br />

Mehrjahresplanung der jeweiligen Beteiligung herangezogen,<br />

welche jedoch in der langfristigen Planung gewisse<br />

Risiken aus den zukünftigen Marktbedingungen<br />

enthält. In den Werthaltigkeitstests der at equity bilanzierten<br />

Beteiligungen wurde durchschnittlich ein Basiszinssatz<br />

von 3,25 % herangezogen. Bei einer Erhöhung<br />

dieses Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich ein weiterer<br />

Wertminderungsbedarf bei den at equity bilanzierten<br />

Beteiligungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro.<br />

Die Rückstellungen für Altlasten basieren auf externen<br />

Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert<br />

werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge<br />

für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten<br />

ergeben sich insbesondere aus Änderungen<br />

des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von<br />

den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen<br />

des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte.<br />

Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses<br />

zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen.<br />

Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick<br />

auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung<br />

des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen.<br />

Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren<br />

auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am<br />

jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen ab-<br />

<strong>Mainova</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 93

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