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genossenschaften - Genossenschaftsverband Bayern

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GVB-Dienstleistungsbilanz 2007<br />

BERATUNG UND BETREUUNG<br />

Die Nachfrage der Mitglieder nach kompetenter steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung<br />

und Betreuung durch den <strong>Genossenschaftsverband</strong> <strong>Bayern</strong> nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu.<br />

Die Berater des GVB boten dabei umfassende Unterstützungsleistungen für die Mitglieder an: von der individuellen<br />

Beratung im Einzelfall über die Bildung von Erfahrungsaustauschgruppen bis hin zu Modelllösungen für<br />

die gesamte genossenschaftliche Gruppe in <strong>Bayern</strong>.<br />

Mitgliederberatung<br />

Insbesondere die zahlreichen rechtlichen und steuerlichen<br />

Änderungen des vergangenen Jahres brachten<br />

eine Erhöhung der Anfragen durch die Mitglieder mit<br />

sich. Ein Schwerpunkt war dabei die Beratung zum<br />

neuen Genossenschaftsrecht, das zahlreiche Veränderungen<br />

nach sich zog.<br />

Service rund um das Thema Satzung<br />

Bei der erforderlichen Überarbeitung der Mustersatzungen<br />

für Kredit<strong>genossenschaften</strong> wirkte der GVB auf<br />

Spitzenverbandsebene mit. Neben den vom Deutschen<br />

Raiffeisenverband entworfenen Mustersatzungen für<br />

ländliche Waren- und Dienstleistungs<strong>genossenschaften</strong><br />

hat der GVB eine eigene Satzung für Brennerei<strong>genossenschaften</strong><br />

entwickelt. Der GVB hat die Mitglieder in<br />

einer Vielzahl von Fällen schriftlich und telefonisch<br />

hinsichtlich der anstehenden Satzungsänderungen beraten<br />

und an einzelnen General- und Vertreterversammlungen<br />

unterstützend teilgenommen. Beratungsbedarf<br />

ergab sich insbesondere, weil die alten BRVG-Mustersatzungen<br />

aufgegeben und die neuen DG Verlags-<br />

Satzungen eingeführt wurden. Die Mustergeschäftsordnungen<br />

für Vorstände und Aufsichtsräte bei landwirtschaftlichen<br />

Genossenschaften wurden für kleine<br />

Genossenschaften erläutert und Möglichkeiten aufgezeigt,<br />

die Muster an die Bedürfnisse der einzelnen<br />

Genossenschaft anzupassen.<br />

Im Bereich gewerblicher Ware erhöhte sich die Nachfrage<br />

nach qualifi zierter Beratung deutlich, weil die<br />

Zahl der Neugründungen zunahm. Dieser Trend ist in<br />

erheblichem Maß auf die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes<br />

zurückzuführen.<br />

12 <strong>Genossenschaftsverband</strong> <strong>Bayern</strong> Jahresbericht 2007<br />

Rechtsberatung<br />

Allgemeine rechtliche Beratung wurde auch 2007 unverändert<br />

stark nachgefragt. Insbesondere im Kreditgeschäft,<br />

Einlagengeschäft, Wertpapiergeschäft und<br />

Zahlungsverkehr wurden Anfragen der Kredit<strong>genossenschaften</strong><br />

bearbeitet.<br />

Die Rahmenempfehlungen für Vergütungen und Sitzungsgelder<br />

der Aufsichtsratsmitglieder von Kredit<strong>genossenschaften</strong><br />

wurden neu gefasst. Dabei wurden<br />

die Rahmenempfehlungen an die Entwicklung der<br />

Löhne und Gehälter im Bankgewerbe sowie an den<br />

Verbraucherpreisindex angepasst.<br />

Bei den DG-Immobilienfonds beriet der GVB seine Mitglieder<br />

bei Inanspruchnahme durch Anlegeranwälte<br />

und versorgte sie mit Informationen bei Presseanfragen.<br />

Im Nachgang zur Insolvenz der Heros-Gruppe (vormals<br />

Securitas) mussten in erheblichem Umfang zu den<br />

Vertragsgestaltungen der Werttransportversicherungsunternehmen<br />

sowie der Werttransportversicherer rechtliche<br />

Stellungnahmen abgeben werden.<br />

Darüber hinaus hat der GVB im Fachausschuss Milch<br />

und auf Informationsveranstaltungen sowie durch<br />

Rundschreiben die aktuelle Situation der Genossenschaften<br />

durch die Genehmigung des Milch Boards<br />

geprüft, erläutert und Lösungen in Einzelfällen angeboten<br />

und erarbeitet.<br />

Zu erhöhtem Beratungsbedarf führte die Umstellung<br />

der Verbandsempfehlungen zur Gestaltung von<br />

Anstellungsverträgen, Pensions- und Tantiemeregelungen<br />

zwischen Genossenschaftsbank und Vorstandsmitglied.<br />

Insbesondere die Neuregelung zur

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