genossenschaften - Genossenschaftsverband Bayern
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Prüfungsbereich<br />
BANKEN<br />
Die genossenschaftliche Prüfung fördert die Genossenschaften und schützt deren Mitglieder und Gläubiger.<br />
Sie ist wesentlich umfangreicher als die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung und beinhaltet auch Betreuungsaufgaben.<br />
Der Prüfungsbereich unterstützt die Genossenschaften durch Schwachstellenanalysen und<br />
Hilfestellungen, ihre Leistungen im Markt erfolgreich zu platzieren.<br />
Prüfungen<br />
Prüfungen nach § 53 Genossenschaftsgesetz in<br />
Verbindung mit § 340k HGB bilden den Schwerpunkt<br />
der Dienstleistung. Es handelt sich hierbei um die<br />
Prüfung des Jahresabschlusses, der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.<br />
Daneben wird die Einhaltung der<br />
aufsichtsrechtlichen Vorgaben geprüft.<br />
Weitere Prüfungs-Services sind:<br />
Durchführung von Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)und<br />
Depotprüfungen,<br />
Durchführung von Prüfungen zur Einhaltung von<br />
geldwäscherelevanten Vorgaben,<br />
Durchführung von Konzernabschlussprüfungen,<br />
Durchführung von Sonderprüfungen, die von der<br />
BaFin nach § 44 KWG angeordnet werden,<br />
Durchführung von Auftragsprüfungen und Untersuchungen<br />
im Auftrag des Vorstands bzw. Aufsichtsrats<br />
der Kredit<strong>genossenschaften</strong>. Hierbei können<br />
bestimmte Sachverhalte (z.B. Kreditgeschäft<br />
bzw. einzelne Kredite, Organisationsprüfungen, Handelsgeschäfte,<br />
Unterschlagungen) einer speziellen<br />
externen Überprüfung unterzogen werden,<br />
Übernahme von Prüfungsleistungen für die interne<br />
Revision, beispielsweise Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />
und Sicherheit von IT-Systemen, Prüfungen<br />
des internen Kontrollsystems, Prüfung<br />
der Gesamtbanksteuerung unter besonderer Berücksichtigung<br />
von barwertigen Steuerungsansätzen,<br />
Systemprüfungen im Kreditgeschäft bzw.<br />
bei Handelsgeschäften etc.,<br />
Durchführung von freiwilligen Vorabchecks im Vorfeld<br />
der Geltung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben,<br />
um die Freiheit von Prüfungsfeststellungen (z.B.<br />
Umsetzung MaRisk) zu gewährleisten,<br />
Prozessprüfungen zur Verschlankung von Prozessen<br />
und Kosteneinsparung.<br />
Grundsatzarbeit<br />
Grundsatzarbeit erfolgt in erster Linie zu Fragen der<br />
Prüfung und Rechnungslegung. Darüber hinaus zählen<br />
zum Leistungsumfang:<br />
Erarbeitung von Muster-Arbeitsanweisungen,<br />
Erarbeitung von Lösungen bei einzelfallbezogenen<br />
komplexen Fragen der Rechnungslegung,<br />
Hersbrucker-Jahresabschlussprogramm, das von<br />
der Raiffeisenbank Hersbruck laufend weiterent-<br />
wickelt und angepasst wird.<br />
Information, Betreuung und Fusionsbegleitung<br />
Der Prüfungsbereich Banken unterstützt die Kredit<strong>genossenschaften</strong><br />
mit Schulungen sowie Informationsdiensten<br />
und bietet umfassende Betreuungsleistungen,<br />
insbesondere bei anstehenden Fusionen, an. Im<br />
Einzelnen stehen folgende Services zur Verfügung:<br />
Erteilung von telefonischen Auskünften und schriftlichen<br />
Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung,<br />
der Prüfung und des Risikomanagements<br />
bzw. -controllings,<br />
Erbringung von Betreuungsleistungen bei Verschmelzungen,<br />
Ausarbeitung von Rundschreiben zu aktuellen Fragen<br />
der Prüfung und Rechnungslegung,<br />
Durchführung von Schulungen bei der ABG Gruppe<br />
(z.B. interne Revision, Jahresabschluss, Kreditgeschäft,<br />
Controlling),<br />
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