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genossenschaften - Genossenschaftsverband Bayern

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Prüfungsbereich<br />

BANKEN<br />

Die genossenschaftliche Prüfung fördert die Genossenschaften und schützt deren Mitglieder und Gläubiger.<br />

Sie ist wesentlich umfangreicher als die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung und beinhaltet auch Betreuungsaufgaben.<br />

Der Prüfungsbereich unterstützt die Genossenschaften durch Schwachstellenanalysen und<br />

Hilfestellungen, ihre Leistungen im Markt erfolgreich zu platzieren.<br />

Prüfungen<br />

Prüfungen nach § 53 Genossenschaftsgesetz in<br />

Verbindung mit § 340k HGB bilden den Schwerpunkt<br />

der Dienstleistung. Es handelt sich hierbei um die<br />

Prüfung des Jahresabschlusses, der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.<br />

Daneben wird die Einhaltung der<br />

aufsichtsrechtlichen Vorgaben geprüft.<br />

Weitere Prüfungs-Services sind:<br />

Durchführung von Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)und<br />

Depotprüfungen,<br />

Durchführung von Prüfungen zur Einhaltung von<br />

geldwäscherelevanten Vorgaben,<br />

Durchführung von Konzernabschlussprüfungen,<br />

Durchführung von Sonderprüfungen, die von der<br />

BaFin nach § 44 KWG angeordnet werden,<br />

Durchführung von Auftragsprüfungen und Untersuchungen<br />

im Auftrag des Vorstands bzw. Aufsichtsrats<br />

der Kredit<strong>genossenschaften</strong>. Hierbei können<br />

bestimmte Sachverhalte (z.B. Kreditgeschäft<br />

bzw. einzelne Kredite, Organisationsprüfungen, Handelsgeschäfte,<br />

Unterschlagungen) einer speziellen<br />

externen Überprüfung unterzogen werden,<br />

Übernahme von Prüfungsleistungen für die interne<br />

Revision, beispielsweise Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />

und Sicherheit von IT-Systemen, Prüfungen<br />

des internen Kontrollsystems, Prüfung<br />

der Gesamtbanksteuerung unter besonderer Berücksichtigung<br />

von barwertigen Steuerungsansätzen,<br />

Systemprüfungen im Kreditgeschäft bzw.<br />

bei Handelsgeschäften etc.,<br />

Durchführung von freiwilligen Vorabchecks im Vorfeld<br />

der Geltung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben,<br />

um die Freiheit von Prüfungsfeststellungen (z.B.<br />

Umsetzung MaRisk) zu gewährleisten,<br />

Prozessprüfungen zur Verschlankung von Prozessen<br />

und Kosteneinsparung.<br />

Grundsatzarbeit<br />

Grundsatzarbeit erfolgt in erster Linie zu Fragen der<br />

Prüfung und Rechnungslegung. Darüber hinaus zählen<br />

zum Leistungsumfang:<br />

Erarbeitung von Muster-Arbeitsanweisungen,<br />

Erarbeitung von Lösungen bei einzelfallbezogenen<br />

komplexen Fragen der Rechnungslegung,<br />

Hersbrucker-Jahresabschlussprogramm, das von<br />

der Raiffeisenbank Hersbruck laufend weiterent-<br />

wickelt und angepasst wird.<br />

Information, Betreuung und Fusionsbegleitung<br />

Der Prüfungsbereich Banken unterstützt die Kredit<strong>genossenschaften</strong><br />

mit Schulungen sowie Informationsdiensten<br />

und bietet umfassende Betreuungsleistungen,<br />

insbesondere bei anstehenden Fusionen, an. Im<br />

Einzelnen stehen folgende Services zur Verfügung:<br />

Erteilung von telefonischen Auskünften und schriftlichen<br />

Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung,<br />

der Prüfung und des Risikomanagements<br />

bzw. -controllings,<br />

Erbringung von Betreuungsleistungen bei Verschmelzungen,<br />

Ausarbeitung von Rundschreiben zu aktuellen Fragen<br />

der Prüfung und Rechnungslegung,<br />

Durchführung von Schulungen bei der ABG Gruppe<br />

(z.B. interne Revision, Jahresabschluss, Kreditgeschäft,<br />

Controlling),<br />

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