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genossenschaften - Genossenschaftsverband Bayern

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sich ziehen wird. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform<br />

wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Mit<br />

ihr wird die Bemessungsgrundlage für steuerpfl ichtige<br />

Kapitalerträge ausgedehnt, insbesondere auf Veräußerungsgewinne.<br />

Dabei hat der Gesetzgeber zunächst<br />

Regelungen geschaffen, die für Banken inakzeptable<br />

Nebenwirkungen erzeugt hätten. Unter dem Stichwort<br />

„Back-to-back-Finanzierungen“ hätten die ursprünglichen<br />

Regelungen bewirkt, dass das traditionell bewährte<br />

Hausbankenprinzip zerstört worden wäre.<br />

Aufgrund des massiven Einsatzes der Bankenverbände<br />

und vor allem auch der Vertreter des GVB ist es gelungen,<br />

diese Regelung zu entschärfen und zu einer<br />

vernünftigen Abgrenzung zu gelangen. In einem Brief<br />

an Staatsminister Eberhard Sinner hat der GVB 2007<br />

nochmals zur Abgeltungsteuer Stellung genommen<br />

und trotz grundsätzlicher Unterstützung vor einer zu<br />

bürokratischen Ausgestaltung zu Lasten der Banken<br />

gewarnt.<br />

Im Jahressteuergesetz 2008 wurden Regelungen<br />

vorgenommen, die besonders für steuerfreie Genossenschaften<br />

im Nichtbankenbereich von spürbarer Bedeutung<br />

sind. Nachdem diese Regelungen zu nicht<br />

gerechtfertigten Steuerbelastungen geführt hätten,<br />

konnte durch Einsatz der Spitzenverbände und Ver-<br />

treter der Regionalverbände erreicht werden, dass für<br />

die meisten betroffenen Genossenschaften akzeptable<br />

Ausnahmeregelungen geschaffen wurden.<br />

Agrar- und Energiepolitik<br />

Zur 2007 unter Milcherzeugern geführten Diskussion<br />

bezüglich des Milchpreisniveaus wurde eine Stellungnahme<br />

zum Milchlieferstopp erarbeitet. Insgesamt<br />

wurde die Forderung nach einer höchstmöglichen<br />

Bepreisung des Rohstoffes Milch unterstützt und ein<br />

Interessenausgleich zwischen Milcherzeugern und<br />

Molkerei<strong>genossenschaften</strong> angestrebt.<br />

Die Ausgestaltung und Umsetzung der Nachbaugebühr<br />

im Sortenschutzgesetz belasten die genossenschaftlichen<br />

Unternehmen als Aufbereiter von Nachbausaatgut<br />

unverhältnismäßig. In der Diskussion um eine<br />

Änderung des Sortenschutzgesetzes forderte der GVB<br />

eine gesetzliche Neuregelung, die Aufbereiter von<br />

Nachbausaatgut vor wirtschaftlichen Schäden bewahrt<br />

und nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftskontakte<br />

des genossenschaftlichen Warengeschäfts<br />

vermeidet.<br />

Im November 2007 ist die Verordnung über die Anreizregulierung<br />

der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung<br />

– ARegV) in Kraft getreten.<br />

Ziel dieser Verordnung ist, mittel- und langfristig die<br />

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