genossenschaften - Genossenschaftsverband Bayern
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sich ziehen wird. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform<br />
wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Mit<br />
ihr wird die Bemessungsgrundlage für steuerpfl ichtige<br />
Kapitalerträge ausgedehnt, insbesondere auf Veräußerungsgewinne.<br />
Dabei hat der Gesetzgeber zunächst<br />
Regelungen geschaffen, die für Banken inakzeptable<br />
Nebenwirkungen erzeugt hätten. Unter dem Stichwort<br />
„Back-to-back-Finanzierungen“ hätten die ursprünglichen<br />
Regelungen bewirkt, dass das traditionell bewährte<br />
Hausbankenprinzip zerstört worden wäre.<br />
Aufgrund des massiven Einsatzes der Bankenverbände<br />
und vor allem auch der Vertreter des GVB ist es gelungen,<br />
diese Regelung zu entschärfen und zu einer<br />
vernünftigen Abgrenzung zu gelangen. In einem Brief<br />
an Staatsminister Eberhard Sinner hat der GVB 2007<br />
nochmals zur Abgeltungsteuer Stellung genommen<br />
und trotz grundsätzlicher Unterstützung vor einer zu<br />
bürokratischen Ausgestaltung zu Lasten der Banken<br />
gewarnt.<br />
Im Jahressteuergesetz 2008 wurden Regelungen<br />
vorgenommen, die besonders für steuerfreie Genossenschaften<br />
im Nichtbankenbereich von spürbarer Bedeutung<br />
sind. Nachdem diese Regelungen zu nicht<br />
gerechtfertigten Steuerbelastungen geführt hätten,<br />
konnte durch Einsatz der Spitzenverbände und Ver-<br />
treter der Regionalverbände erreicht werden, dass für<br />
die meisten betroffenen Genossenschaften akzeptable<br />
Ausnahmeregelungen geschaffen wurden.<br />
Agrar- und Energiepolitik<br />
Zur 2007 unter Milcherzeugern geführten Diskussion<br />
bezüglich des Milchpreisniveaus wurde eine Stellungnahme<br />
zum Milchlieferstopp erarbeitet. Insgesamt<br />
wurde die Forderung nach einer höchstmöglichen<br />
Bepreisung des Rohstoffes Milch unterstützt und ein<br />
Interessenausgleich zwischen Milcherzeugern und<br />
Molkerei<strong>genossenschaften</strong> angestrebt.<br />
Die Ausgestaltung und Umsetzung der Nachbaugebühr<br />
im Sortenschutzgesetz belasten die genossenschaftlichen<br />
Unternehmen als Aufbereiter von Nachbausaatgut<br />
unverhältnismäßig. In der Diskussion um eine<br />
Änderung des Sortenschutzgesetzes forderte der GVB<br />
eine gesetzliche Neuregelung, die Aufbereiter von<br />
Nachbausaatgut vor wirtschaftlichen Schäden bewahrt<br />
und nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftskontakte<br />
des genossenschaftlichen Warengeschäfts<br />
vermeidet.<br />
Im November 2007 ist die Verordnung über die Anreizregulierung<br />
der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung<br />
– ARegV) in Kraft getreten.<br />
Ziel dieser Verordnung ist, mittel- und langfristig die<br />
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