06.12.2012 Aufrufe

Demokratische Republik Kongo - MGFA

Demokratische Republik Kongo - MGFA

Demokratische Republik Kongo - MGFA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Friedensbemühungen der UNO<br />

Katanga vertrieben werden. Dieser klassische »Stellvertreter-Konflikt«<br />

des Kalten Krieges zwischen den FLNC-Rebellen und der zairischen<br />

Zentralregierung endete endgültig erst mit dem Zusammenbruch des<br />

kommunistischen Machtblocks Anfang der 1990er Jahre. (mr)<br />

Generalversammlung die bisher beschlossenen Maßnahmen des<br />

Sicherheitsrates und des Generalsekretärs. Auch die XV. Vollversammlung<br />

der Vereinten Nationen nahm sich in Resolution 1498<br />

(XV) vom 22. November 1960 und 1592 (XV) vom 20. Dezember<br />

1960 der <strong>Kongo</strong>-Frage an, ohne indes zu substantiellen Ergebnissen<br />

zu kommen. Ohnehin sind Resolutionen der Generalversammlung<br />

nach Kapitel IV der Charta lediglich Empfehlungen<br />

ohne Rechtsverbindlichkeit.<br />

In der Folgezeit wurde das bisher überwiegend friedenswahrende<br />

Mandat der ONUC in zwei Schri�en zu einem friedensschaffenden<br />

erweitert. Mit der Resolution 161 erhielt die ONUC<br />

im Februar 1961 den Au�rag, als allerletztes Mi�el auch Gewalt<br />

anzuwenden, um den Bürgerkrieg und Unruhen abzuwenden.<br />

Der neue kongolesische Machthaber, Joseph Désiré Mobutu,<br />

wurde indirekt aufgefordert, das Parlament wieder einzusetzen<br />

sowie die Streitkrä�e und bewaffneten Banden zu reorganisieren<br />

und dem Primat der Politik unterzuordnen. Die Eskalation der<br />

Gewalt im Land, die sich zunehmend auch gegen Einrichtungen<br />

und Personal der ONUC richtete, ließ den Sicherheitsrat nicht<br />

untätig bleiben. Am 24. November 1961 beschloss er unter anderem<br />

die Ermächtigung des Generalsekretärs zur Anwendung<br />

der erforderlichen Gewalt, um alle Bewaffneten und Berater, die<br />

weder kongolesischer Nationalität waren noch der ONUC angehörten,<br />

aus dem Land zu vertreiben und ihr Wiedereindringen<br />

zu verhindern (Resolution 169). Auf dieser Grundlage besetzte<br />

die ONUC die Provinz Katanga und beendete die Sezession.<br />

Als Mobutu 1963 eine neue Zentralregierung in <strong>Kongo</strong>-<br />

Kinshasa etablieren konnte, zog sich die ONUC auf ihren friedenswahrenden<br />

Au�rag zurück und reduzierte ihr Personal auf<br />

ein knappes Dri�el der bisherigen Stärke. Im Juni 1964 endete<br />

schließlich der Einsatz der Vereinten Nation in <strong>Kongo</strong>-Kinshasa,<br />

obwohl keine der Resolutionen des Sicherheitsrates ein Ende<br />

121

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!