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Demokratische Republik Kongo - MGFA

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II. Strukturen und Lebenswelten<br />

geheimen Wahlen hervorgegangen sind und neue Regierungen<br />

gewählt wurden. Militär und Polizei werden seitdem umstrukturiert,<br />

dabei sollen ehemalige Rebellen integriert werden. Die Verfassung,<br />

das »Loi Fondamentale« (Grundgesetz) vom 18. Februar<br />

2006, regelt die Beteiligung der friedenswilligen Konfliktparteien<br />

an der Regierung und schreibt Gewaltenteilung fest. Nach den<br />

erfolgreich abgehaltenen Präsidentscha�s- und Parlamentswahlen<br />

stehen für die zweite Jahreshäl�e 2008 Kommunalwahlen an.<br />

Mit Resolution 1797 ermächtigte der Sicherheitsrat am 30. Januar<br />

2008 MONUC, die kongolesischen Behörden bei deren Organisation,<br />

Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.<br />

Eine neue Etappe in der Entwicklung von Militäreinsätzen<br />

unter dem Mandat der UN stellt Resolution 1484 vom 30. Mai<br />

2003 dar. Mit Resolution 1484 beschloss der Sicherheitsrat den<br />

Einsatz einer »Interim Emergency Multinational Force« (IEMF) in<br />

Bunia und Umgebung in der Ituri-Region bis 1. September 2003<br />

(zu den Hintergründen vgl. den Beitrag von Denis Tull, S. 79).<br />

Diese Truppe ha�e den Au�rag, die Sicherheitsbedingungen zu<br />

stabilisieren, die humanitäre Lage zu verbessern, den Flughafen<br />

und die Flüchtlingslager zu sichern sowie je nach Lage zur Sicherheit<br />

der Zivilbevölkerung, des MONUC-Personals und der<br />

humanitären Helfer in der Stadt beizutragen. Die IEMF war der<br />

erste Militäreinsatz der Europäischen Union (EU) in Afrika und<br />

wurde unter französischem Oberkommando als »Operation Artemis«<br />

durchgeführt. Gemäß Resolution 1794 vom 21. Dezember<br />

2007 endet das Mandat der MONUC derzeit am 31. Dezember<br />

2008. Erstmals enthält diese Resolution einen Hinweis auf die<br />

stufenweise Verringerung der Personalstärke. Der Generalsekretär<br />

wird aufgefordert, seinen diesbezüglichen Vorschlag entsprechend<br />

der Entwicklung im Land fortzuschreiben.<br />

In Zentralafrika vernetzte der Sicherheitsrat erstmals zwei<br />

benachbarte Einsätze. Mit Resolution 1565 vom 1. Oktober 2004<br />

für MONUC und Resolution 1650 vom 21. Dezember 2005 für<br />

ONUB (Operation des Nations Unies au Burundi) ermöglichte<br />

der Sicherheitsrat es dem Generalsekretär grundsätzlich, Teile<br />

des einen Einsatzkontingents dem jeweils anderen zuzuordnen,<br />

behielt sich allerdings die Entscheidung im Einzelfall vor. Darauf<br />

basiert die bislang jüngste Resolution 1736 vom 22. Dezember<br />

2006 zur MONUC, mit der der Generalsekretär ermächtigt<br />

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