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CHEMIEREPORT.AT 1/2016 AUSTRAIN LIFE SCIENCES Österreichs Magazin für Chemie, Life Sciences und Materialwissenschaften

CHEMIEREPORT.AT 1/2016
AUSTRAIN LIFE SCIENCES
Österreichs Magazin für Chemie, Life Sciences und Materialwissenschaften

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© Vera Kuttelvaserova – Fotolia<br />

Tierversuche<br />

Licht und Schatten<br />

Die Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung hat ihre<br />

Eigenheiten, ist aber jedenfalls ein Fortschritt, konstatieren<br />

Experten.<br />

Ein Rattenschwanz an Bürokratie:<br />

Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis<br />

der TVKKV ist noch immer nicht<br />

optimal.<br />

Pragmatisch betrachtet wird die Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung<br />

(TVKKV) vom Fachverband der Chemischen<br />

Industrie Österreichs (FCIO). Laut<br />

Franz Latzko, dem zuständigen Fachreferenten<br />

für Forschungsangelegenheiten und<br />

der Sektorgruppe Pharmazeutische Industrie<br />

im FCIO, bringt die Verordnung einige positive<br />

Neuerungen. Sinnvoll sei beispielsweise<br />

die Prüfung von Projekten durch unabhängige<br />

Sachverständige oder in manchen Fällen<br />

durch eine beim Wissenschaftsministerium<br />

(BMWFW) eingerichtete Kommission, die<br />

jeden Antrag samt Schaden-Nutzen-Analyse<br />

überprüft und dem Ministerium eine Empfehlung<br />

abgeben soll: „Das geht sicher in die<br />

richtige Richtung.“ Die Entscheidung über<br />

jeden Antrag liegt weiterhin bei der Behörde.<br />

Jedenfalls ist aber sichergestellt, dass in Österreich<br />

die Anträge auf Durchführung von<br />

Tierversuchen umfassend geprüft werden.<br />

Als positiv bezeichnet Latzko auch, dass nun<br />

ein in allen Bundesländern einheitliches<br />

Formular zur Beantragung von Tierversuchen<br />

verfügbar ist. Das trage zumindest zur<br />

Vereinheitlichung der Entscheidungsgrundlagen<br />

bei. Ein weiterer begrüßenswerter<br />

Punkt ist nach Ansicht Latzkos: Wie schon<br />

im Begutachtungsentwurf vorgesehen,<br />

werden regulatorisch vorgeschriebene Tierversuche<br />

von der Schaden-Nutzen-Analyse<br />

ausgenommen.<br />

Die betroffenen Forscher sprechen sich ihm<br />

zufolge jedenfalls für ein Minimum an bürokratischer<br />

Zusatzbelastung aus. Ohnehin<br />

beträgt der Einsatz von Finanzmitteln für die<br />

Overheads (= zumeist Antrags- und Abwicklungsbürokratie)<br />

bei wissenschaftlichen Projekten<br />

oft schon 15 Prozent der Projektsumme,<br />

berichtet Latzko: „In leitenden<br />

Positionen verbringen Gruppenleiter bereits<br />

90 Prozent ihrer Zeit für die Bewältigung des<br />

bürokratischen Aufwandes zur Durchführung<br />

dieser Projekte. Angesichts der aktuellen<br />

Entwicklung bei den Forschungsbudgets<br />

sollten Reibungsverluste jedenfalls<br />

vermieden werden.“<br />

Grundsätzlich wurde seitens des BMWFW<br />

laut Latzko bei der Schaden-Nutzen-Bewertung<br />

von Tierversuchen der richtige Weg<br />

eingeschlagen. Der Verordnung zufolge<br />

müssen Nutzenkriterien wie die Wahrscheinlichkeit<br />

des Erfolgs eines Versuchs vor der<br />

Durchführung des Projekts als „hoch“,<br />

„mittel“ oder „niedrig“ eingeschätzt werden.<br />

Freilich bringe diese Einschätzung nicht zu<br />

unterschätzende Herausforderungen für den<br />

jeweiligen Antragsteller mit sich. Doch die<br />

Frage nach möglichen Alternativen lasse sich<br />

nur schwer beantworten, bedauert Latzko.<br />

Jedenfalls sind ihm zufolge weitere Forschungsanstrengungen<br />

notwendig, um Tierversuche<br />

langfristig überflüssig zu machen.<br />

Schon jetzt zur Gänze auf sie zu verzichten,<br />

wäre im Sinne der Sicherheit von Arzneimitteln<br />

für Menschen schwerlich zu verantworten,<br />

gibt Latzko zu bedenken.<br />

Zusätzliche Unterstützung<br />

Ähnlich argumentiert der Pharmaindustrieverband<br />

Pharmig. Generalsekretär Jan Oliver<br />

Huber bezeichnet die Verordnung als „zusätzliche<br />

Unterstützung für die Behörde, die<br />

über die Genehmigung von Tierversuchen<br />

entscheidet. Sie schafft eine noch höhere<br />

Nachvollziehbarkeit und Dokumentation<br />

der Beurteilung“. Huber zufolge benötigt die<br />

Branche „vernünftige Rahmenbedingungen<br />

für die Durchführung von Forschungsprojekten.<br />

Der Kriterienkatalog in seiner jetzigen<br />

Form ist ein wichtiger Beitrag dazu“.<br />

Und Huber ergänzte: „Bei der Entwicklung<br />

neuer Arzneimittel sind Tierversuche gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Die forschenden Einrichtungen<br />

gehen dabei grundsätzlich nach<br />

dem Prinzip Vermeiden – Vermindern –<br />

Verbessern vor, um den Schaden für die<br />

Tiere so gering wie möglich zu halten. Zudem<br />

gibt es verstärkt Forschungsprojekte, die<br />

die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen<br />

vorantreiben.“ <br />

z<br />

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