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Graubünden Exclusiv – Sommer 2016

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San Bernardino (Bild: Athos Binda) Fuchs in San Bernardino (Bild: Athos Binda)<br />

S<br />

echzehn Jahre sind vergangen, seit das Projekt Parc Adula<br />

seinen vorsichtigen Anfang nahm. Seitdem haben die<br />

Initiatoren es durch die Beteiligung breiter Kreise kontinuierlich<br />

vorangetrieben. Zunächst wurden die Präsidenten<br />

der Regionalverbände und einige Kommunalpolitiker involviert.<br />

Nachdem ein erster Konsens gefunden war, wurde das<br />

Projekt den Vorständen der beteiligten Regionen präsentiert.<br />

Mit deren finanzieller Unterstützung konnte eine Machbarkeitsstudie<br />

durchgeführt werden, die den Konsens der<br />

Exekutiven untermauerte. Im nächsten Schritt wurden die<br />

Gemeinden zuerst über ihre Präsidenten und dann über<br />

die Vorstände aktiv beteiligt. Mit der Erarbeitung eines groben<br />

Projektentwurfs war also die <strong>–</strong> vom Gesetzgeber sogenannte<br />

− Projektierungsphase erreicht. Möglich wurde dies<br />

dank der Finanzierung durch das Regio-Plus-Programm des<br />

Staatssekretariats für Wirtschaft Seco. Das Projekt nahm zunehmend<br />

Gestalt an, und so wurde schliesslich der Verein<br />

Parc Adula mit fünf Regionen und siebzehn beteiligten<br />

Gemeinden als Mitglieder gegründet. Einige von ihnen hatten<br />

bereits ihre Gemeinderäte involviert, um sich an der Errichtungsphase<br />

(definitive Projektierung) des Projekts beteiligen<br />

zu können.<br />

NEUE GESETZESGRUNDLAGEN<br />

Die Rahmenbedingungen für zukünftige Nationalpärke sind<br />

gesetzlich geregelt. Im Jahr 2006 haben die beiden parlamentarischen<br />

Kammern die Revision des Bundesgesetzes über<br />

den Natur- und Heimatschutz verabschiedet und im Jahr<br />

2007 hat der Bundesrat die Verordnung über die Pärke von<br />

nationaler Bedeutung erlassen.<br />

Das Projekt Parc Adula ist insofern ein « Nationalpark der<br />

neuen Generation », als die Vorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes<br />

in Sachen Nationalpärke nur auf neue<br />

Pärke anwendbar sind. Der Schweizerische Nationalpark im<br />

Engadin untersteht weiterhin einem eigenen Gesetz ( Bundesgesetz<br />

über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton<br />

<strong>Graubünden</strong> vom 19. Dezember 1980 ).<br />

Das Natur- und Heimatschutzgesetz bezweckt keine « definitive<br />

» Gründung eines Nationalparks, sondern einen Entwicklungsprozess.<br />

Dies findet seinen Ausdruck darin, dass<br />

die Gemeinden alle zehn Jahre ihre Zustimmung zum Nationalpark<br />

bestätigen müssen. Bei Vertragsablauf besteht also<br />

die Möglichkeit, die Situation auf der Grundlage der gewonnenen<br />

Erfahrungen und unter Berücksichtigung der kommunalen<br />

und regionalen Bedürfnisse neu zu bewerten und<br />

im Rahmen von Bundesgesetz und -verordnung anzupassen.<br />

Die Herausforderungen, denen sich der Verein Parc Adula<br />

und alle beteiligten Gemeinden stellen müssen, sind vielfältig:<br />

Vereinbarkeit von Naturschutz und nachhaltiger wirtschaftlicher<br />

Entwicklung; Verbesserung und Ausbau touristischer<br />

Infrastrukturen, gepaart mit Landschaftsschutz; Förderung<br />

von Wirtschaftsaktivitäten, die zugleich umweltverträglich<br />

sind und dem Marketing des Parks dienen. Dies erfordert<br />

ein Qualitätshandwerk, das territoriale Ressourcen<br />

nutzt, und ein touristisches Angebot, das der Bedeutung des<br />

Umweltschutzes Rechnung trägt, aber auch eine Landwirtschaft,<br />

die sich auf ihre Tradition zurückbesinnt, neu positioniert<br />

und als Garant der Biodiversität und Landschaftsqualität<br />

wirkt.<br />

NUR MIT BREITER ZUSTIMMUNG REALISIERBAR<br />

Von Beginn an ging es um ein « von unten » vorangetriebenes,<br />

auf Konsens basierendes Projekt. Nur mit einer breiten Zustimmung<br />

ist das Parklabel, die Anerkennung als Nationalpark,<br />

erreichbar. Mit Beginn der Betriebsphase muss dieser<br />

Konsens in der Bevölkerung, bei allen weiteren Akteuren<br />

und Interessengruppen in den Regionen des Parks noch gefestigt<br />

werden. Daraus muss der Wille der Menschen erwachsen,<br />

die Region, in der sie leben, gemeinsam mit dem Verein<br />

Parc Adula aufzuwerten. Dem Verein muss es bei der Nutzung<br />

des Parklabels gelingen, die Menschen von der Notwendigkeit<br />

von Produkten mit starkem regionalem Bezug<br />

zu überzeugen; Produkte, die den Wunsch stärken, hierher<br />

zurückzukommen. Das Parkgebiet hat eine Grösse von<br />

1250,74 km 2 ; fünf Regionen und siebzehn Gemeinden sind<br />

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