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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Anhang<br />

102<br />

Der Überschussanteil wird grundsätzlich mit den Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Sofern vereinbart,<br />

wird der Überschussanteil für eine zusätzliche Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit<br />

(Bonusrente) verwendet.<br />

Schlussüberschussanteil: 0,0 %<br />

5.2 Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

5.3 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

Rentenerhöhung: 1,15 % der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

6. Tarifgruppe 02 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) und<br />

Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong> (BUV)<br />

Die Überschussanteile werden jährlich ab Beginn der Versicherung gewährt.<br />

6.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Überschussanteil:<br />

männliche Versicherte 39,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

weibliche Versicherte 32,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Bonus:<br />

männliche Versicherte 63,93 % der Barrente<br />

weibliche Versicherte 47,06 % der Barrente<br />

Der Überschussanteil wird grundsätzlich mit den Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Sofern vereinbart,<br />

wird der Überschussanteil für eine zusätzliche Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit<br />

(Bonusrente) verwendet; der auf die Beitragsbefreiungsrente der BUZ entfallende Überschussanteil<br />

wird verzinslich angesammelt.<br />

Schlussüberschussanteil: 0,0 %<br />

6.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

des überschussberechtigten Jahresbeitrages für jedes vom<br />

dritten Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />

Überschussanteil: 1,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

des überschussberechtigten Jahresbeitrages für jedes vom<br />

dritten Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />

Überschussanteil: 1,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung

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