Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
56<br />
<strong>Bilanz</strong>ierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Aktiva<br />
Grundstücke und Gebäude wurden zu dem beizulegenden<br />
Wert aktiviert. Der Grundbesitz ist<br />
fremdvermietet. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
sind mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />
Investmentanteile, Aktien und Inhaberschuldverschreibungen<br />
werden, soweit sie dem<br />
Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem<br />
gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
werden, soweit sie dem<br />
Umlaufvermögen zugeordnet sind, nach dem<br />
strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />
sowie Policendarlehen werden zu<br />
Nominalwerten abzüglich Tilgungen ausgewiesen.<br />
Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen<br />
und Darlehen sowie übrige<br />
Ausleihungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
aktiviert. Zero-Namensschuldverschreibungen<br />
und Zero-Schuldscheinforderungen werden mit<br />
ihren Anschaffungskosten zuzüglich der jeweils<br />
aufgrund der kapitalabhängigen Effektivverzinsung<br />
ermittelten Zinsforderungen aktiviert.<br />
Disagiobeträge werden durch passive Rechnungsabgrenzung,<br />
Agiobeträge durch aktive<br />
Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt.<br />
Bei den Kapitalanlagen in fremder Währung<br />
werden als Anschaffungskosten der sich aus<br />
Wertpapier- und Devisenkurs zum Anschaffungszeitpunkt<br />
ergebende Euro-Betrag und als Börsenwert<br />
der sich aus Wertpapier- und Devisenkurs<br />
zum <strong>Bilanz</strong>stichtag ergebende Euro-Betrag zugrunde<br />
gelegt. Die übrigen Aktiva in Fremdwährung<br />
werden grundsätzlich mit dem Devisenkurs<br />
zum <strong>Bilanz</strong>stichtag umgerechnet. Die Erträge<br />
aus Wertpapieren werden mit dem Devisenkurs<br />
zum Zeitpunkt des Ertragszuflusses, alle übrigen<br />
Erträge mit dem Devisenkurs zum <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />
umgerechnet. Währungsgewinne und -verluste<br />
werden innerhalb der gleichen Währung nicht<br />
saldiert. Die Kapitalanlagen für Rechnung und<br />
Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen<br />
werden mit dem Zeitwert bilanziert.<br />
Depotforderungen, Abrechnungsforderungen<br />
aus dem Rückversicherungsgeschäft, sonstige<br />
Forderungen und andere Vermögensgegenstände,<br />
Kassenbestand sowie laufende Guthaben<br />
und Einlagen bei Kreditinstituten sind mit<br />
den Nominalbeträgen angesetzt worden.<br />
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen<br />
Versicherungsgeschäft sowie Zins- und Mietforderungen<br />
sind zum Nominalbetrag aktiviert.<br />
Bestehende Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen<br />
berücksichtigt. Die im steuerlichen<br />
Sinn geringwertigen Wirtschaftsgüter<br />
werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben,<br />
die übrigen Betriebseinrichtungen sowie<br />
sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
werden mit den Anschaffungswerten abzüglich<br />
linearer Abschreibungen in steuerlich zulässiger<br />
Höhe bewertet. Das Konsortialgeschäft wird mit<br />
Bezug auf § 27 Abs. 1 und 3 RechVersV um ein<br />
Jahr zeitversetzt gebucht.<br />
Passiva<br />
Die Beitragsüberträge sind die Teile der fälligen<br />
Beitragsraten, die für das Folgejahr bestimmt<br />
sind. Sie werden zeitanteilig für jede einzelne<br />
Versicherung unter Beachtung der steuerrechtlichen<br />
Vorschriften gebildet und um die rechnungsmäßigen<br />
Inkassokosten gekürzt. Bis zum<br />
31. Dezember 1994 wurden <strong>Versicherungen</strong><br />
nach den bis zum 28. Juli 1994 genehmigten<br />
Geschäftsplänen abgeschlossen (Altbestand).<br />
Die Berechnung der <strong>Bilanz</strong>deckungsrückstellung<br />
für diese <strong>Versicherungen</strong>, auf die § 11 c VAG<br />
anzuwenden ist, erfolgt nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen gemäß den von<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
genehmigten Geschäftsplänen. Dabei wird<br />
die <strong>Bilanz</strong>deckungsrückstellung – bezogen auf<br />
die einzelne Versicherung – nur insoweit gezillmert,<br />
als die geschäftsplanmäßige Deckungsrückstellung<br />
nicht überschritten wird. Sofern die