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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Anhang<br />

56<br />

<strong>Bilanz</strong>ierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Aktiva<br />

Grundstücke und Gebäude wurden zu dem beizulegenden<br />

Wert aktiviert. Der Grundbesitz ist<br />

fremdvermietet. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

sind mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />

Investmentanteile, Aktien und Inhaberschuldverschreibungen<br />

werden, soweit sie dem<br />

Anlagevermögen zugeordnet sind, nach dem<br />

gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

werden, soweit sie dem<br />

Umlaufvermögen zugeordnet sind, nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />

sowie Policendarlehen werden zu<br />

Nominalwerten abzüglich Tilgungen ausgewiesen.<br />

Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen<br />

und Darlehen sowie übrige<br />

Ausleihungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

aktiviert. Zero-Namensschuldverschreibungen<br />

und Zero-Schuldscheinforderungen werden mit<br />

ihren Anschaffungskosten zuzüglich der jeweils<br />

aufgrund der kapitalabhängigen Effektivverzinsung<br />

ermittelten Zinsforderungen aktiviert.<br />

Disagiobeträge werden durch passive Rechnungsabgrenzung,<br />

Agiobeträge durch aktive<br />

Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt.<br />

Bei den Kapitalanlagen in fremder Währung<br />

werden als Anschaffungskosten der sich aus<br />

Wertpapier- und Devisenkurs zum Anschaffungszeitpunkt<br />

ergebende Euro-Betrag und als Börsenwert<br />

der sich aus Wertpapier- und Devisenkurs<br />

zum <strong>Bilanz</strong>stichtag ergebende Euro-Betrag zugrunde<br />

gelegt. Die übrigen Aktiva in Fremdwährung<br />

werden grundsätzlich mit dem Devisenkurs<br />

zum <strong>Bilanz</strong>stichtag umgerechnet. Die Erträge<br />

aus Wertpapieren werden mit dem Devisenkurs<br />

zum Zeitpunkt des Ertragszuflusses, alle übrigen<br />

Erträge mit dem Devisenkurs zum <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />

umgerechnet. Währungsgewinne und -verluste<br />

werden innerhalb der gleichen Währung nicht<br />

saldiert. Die Kapitalanlagen für Rechnung und<br />

Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen<br />

werden mit dem Zeitwert bilanziert.<br />

Depotforderungen, Abrechnungsforderungen<br />

aus dem Rückversicherungsgeschäft, sonstige<br />

Forderungen und andere Vermögensgegenstände,<br />

Kassenbestand sowie laufende Guthaben<br />

und Einlagen bei Kreditinstituten sind mit<br />

den Nominalbeträgen angesetzt worden.<br />

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen<br />

Versicherungsgeschäft sowie Zins- und Mietforderungen<br />

sind zum Nominalbetrag aktiviert.<br />

Bestehende Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen<br />

berücksichtigt. Die im steuerlichen<br />

Sinn geringwertigen Wirtschaftsgüter<br />

werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben,<br />

die übrigen Betriebseinrichtungen sowie<br />

sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

werden mit den Anschaffungswerten abzüglich<br />

linearer Abschreibungen in steuerlich zulässiger<br />

Höhe bewertet. Das Konsortialgeschäft wird mit<br />

Bezug auf § 27 Abs. 1 und 3 RechVersV um ein<br />

Jahr zeitversetzt gebucht.<br />

Passiva<br />

Die Beitragsüberträge sind die Teile der fälligen<br />

Beitragsraten, die für das Folgejahr bestimmt<br />

sind. Sie werden zeitanteilig für jede einzelne<br />

Versicherung unter Beachtung der steuerrechtlichen<br />

Vorschriften gebildet und um die rechnungsmäßigen<br />

Inkassokosten gekürzt. Bis zum<br />

31. Dezember 1994 wurden <strong>Versicherungen</strong><br />

nach den bis zum 28. Juli 1994 genehmigten<br />

Geschäftsplänen abgeschlossen (Altbestand).<br />

Die Berechnung der <strong>Bilanz</strong>deckungsrückstellung<br />

für diese <strong>Versicherungen</strong>, auf die § 11 c VAG<br />

anzuwenden ist, erfolgt nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen gemäß den von<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

genehmigten Geschäftsplänen. Dabei wird<br />

die <strong>Bilanz</strong>deckungsrückstellung – bezogen auf<br />

die einzelne Versicherung – nur insoweit gezillmert,<br />

als die geschäftsplanmäßige Deckungsrückstellung<br />

nicht überschritten wird. Sofern die

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