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Bilanz - neue leben Versicherungen

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1.1 Tarifgruppe 51<br />

1.1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

Zinsüberschussanteil: 1,4 %<br />

1.1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />

1.2 Tarifgruppe 87<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten nur den Zins- und<br />

Schlussüberschussanteil. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />

1.2.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

Die Rentenversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft<br />

auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil:<br />

Für Tarife<br />

mit Beitragsrückgewähr<br />

Für Tarife<br />

ohne Beitragsrückgewähr<br />

10,0 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />

5,0 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />

1,0 %<br />

der Jahresrente für jedes der weiteren 10<br />

abgelaufenen Versicherungsjahre<br />

8,0 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />

4,0 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />

0,8 %<br />

der Jahresrente für jedes der weiteren 10<br />

abgelaufenen Versicherungsjahre<br />

Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />

Erhöhungsrenten, bei denen ab 1996 entsprechend aktuelle Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt<br />

wurden, erhalten die Überschussbeteiligung der Tarifgruppe 95 (siehe 1.3).<br />

1.2.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />

des überschussberechtigten Deckungskapitals abzüglich des<br />

zur Nachreservierung ab 31.12.1995 erforderlichen Betrages<br />

Rentenerhöhung: 0,25 % der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

Grundüberschussanteil: 0,9 % der Jahresrente<br />

Zinsüberschussanteil: 0,9 %<br />

des überschussberechtigten Deckungskapitals abzüglich des<br />

zur Nachreservierung ab 31.12.1995 erforderlichen Betrages<br />

Rentenerhöhung: 0,25 % der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

Anhang<br />

89

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