Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
70<br />
d) Tarifgruppe 00<br />
Ausscheideordnung: DAV-Sterbetafel 1994 R<br />
Rechnungszins: 3,25 % p.a.<br />
Zillmersatz:<br />
Kostenzuschläge:<br />
e) Tarifgruppe 04<br />
Ausscheideordnung: DAV-Sterbetafel 1994 R<br />
Rechnungszins: 2,75 % p.a.<br />
Zillmersatz:<br />
Kostenzuschläge:<br />
40 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Einzelversicherungen) bzw.<br />
37 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Kollektivversicherungen)<br />
0,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />
1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />
vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung<br />
40 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Einzelversicherungen) bzw.<br />
30 ‰ oder 20 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge<br />
(Kollektivversicherungen)<br />
0,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />
1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />
vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung<br />
Für die Tarifgruppen 95, 00 und 04 wird zum <strong>Bilanz</strong>stichtag 31.12.2007 eine zusätzliche Rückstellung<br />
(Auffüllung) gebildet, die mit den DAV-Tafeln 2004 R-Bestand und 2004 R-B20 unter Ansatz von<br />
Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten berechnet wurde.<br />
f) Tarifgruppen 05 und 06<br />
Ausscheideordnung: DAV-Sterbetafel 2004 R<br />
Rechnungszins: 2,75 % p.a.<br />
Zillmersatz:<br />
Kostenzuschläge:<br />
40 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Einzelversicherungen) bzw.<br />
30 ‰ oder 20 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge<br />
(Kollektivversicherungen)<br />
1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />
1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />
vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung