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Bilanz - neue leben Versicherungen

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1.7.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />

Volldynamische Rentenerhöhung: 1,50 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

Teildynamische Rentenerhöhung: 0,80 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />

0,40 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

Konstante Überschussrente: 1,00 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />

1.8 Tarifgruppe 07<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag, beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-<br />

Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />

1.8.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

1.8.1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Grundüberschussanteil: 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Zinsüberschussanteil: 2,35 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit vereinbarter Todesfallsumme erhalten zusätzlich einen Risikoüberschussanteil:<br />

männliche Versicherte 40,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 25,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung erhalten für jedes beitragspflichtig zurückgelegte<br />

Versicherungsjahr, erstmals für das zweite Versicherungsjahr, eine nicht garantierte Anwartschaft<br />

auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil: 0,85 % der Bemessungsgrundlage<br />

5,45 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,60 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden,<br />

erhöhen sich die angegebenen Schlussüberschussanteilsätze mit Ausnahme der jährlichen Verzinsung<br />

für beitragsfreie Versicherungsjahre um jeweils 0,05 Prozentpunkte.<br />

Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />

1.8.1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />

Zinsüberschussanteil: 2,05 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

1.8.1.3 Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />

Zinsüberschussanteil: 2,35 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Anhang<br />

95

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