Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
98<br />
E. Restschuldversicherungen (Bestandsgruppe VII)<br />
Tarifgruppen 94 und 00<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten zu Beginn des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil,<br />
der für eine zusätzliche Todesfallleistung (Bonus) verwendet wird. Die zusätzliche Todesfallleistung<br />
wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.<br />
1. Restschuldversicherungen nach Tarif 10 RS<br />
Bonus: 50,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />
2. Kredit<strong>leben</strong>sversicherungen nach Tarif 0 RS und 0 RSK<br />
Bonus: 20,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />
F. Kollektiv-Rentenversicherungen (Bestandsgruppe VIII)<br />
Tarifgruppen 95, 00, 04, 05, 06 und 07<br />
Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Rentenversicherungen gewährt (siehe<br />
B.1.3, B.1.4, B.1.5, B.1.6, B.1.7, B.1.8 bzw. B.3).<br />
G. Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen,<br />
Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong><br />
(Abrechnungsverband V bzw. Bestandsgruppe V)<br />
1. Tarifgruppe 65 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ)<br />
Die Zusatzversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil.<br />
1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Anwartschaft<br />
Überschussanteil: 25,0 %<br />
Dieser Überschussanteil wird entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan<br />
durch eine Vorwegdividende erhöht bzw. vermindert.<br />
1.2 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
des Jahresbeitrages für die BUZ, bei beitragsfreien<br />
<strong>Versicherungen</strong> des entsprechenden Jahresbeitrages<br />
für die BUZ<br />
Rentenerhöhung: 1,4 % der jeweils zuletzt gezahlten BU-Rente