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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Anhang<br />

98<br />

E. Restschuldversicherungen (Bestandsgruppe VII)<br />

Tarifgruppen 94 und 00<br />

Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten zu Beginn des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil,<br />

der für eine zusätzliche Todesfallleistung (Bonus) verwendet wird. Die zusätzliche Todesfallleistung<br />

wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.<br />

1. Restschuldversicherungen nach Tarif 10 RS<br />

Bonus: 50,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />

2. Kredit<strong>leben</strong>sversicherungen nach Tarif 0 RS und 0 RSK<br />

Bonus: 20,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />

F. Kollektiv-Rentenversicherungen (Bestandsgruppe VIII)<br />

Tarifgruppen 95, 00, 04, 05, 06 und 07<br />

Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Rentenversicherungen gewährt (siehe<br />

B.1.3, B.1.4, B.1.5, B.1.6, B.1.7, B.1.8 bzw. B.3).<br />

G. Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen,<br />

Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong><br />

(Abrechnungsverband V bzw. Bestandsgruppe V)<br />

1. Tarifgruppe 65 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ)<br />

Die Zusatzversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil.<br />

1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Anwartschaft<br />

Überschussanteil: 25,0 %<br />

Dieser Überschussanteil wird entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan<br />

durch eine Vorwegdividende erhöht bzw. vermindert.<br />

1.2 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

des Jahresbeitrages für die BUZ, bei beitragsfreien<br />

<strong>Versicherungen</strong> des entsprechenden Jahresbeitrages<br />

für die BUZ<br />

Rentenerhöhung: 1,4 % der jeweils zuletzt gezahlten BU-Rente

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