Bilanz - neue leben Versicherungen
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Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die garantierte Rente und für eine vorhandene<br />
Bonusrente wurden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet:<br />
a) Tarifgruppe 51<br />
Ausscheideordnung: Sterbetafeln ADSt 1949/51 für Männer bzw. Frauen<br />
Rechnungszins: 3 % p.a.<br />
Zillmersatz: 25 ‰ des Rentenbarwertes bei Versicherungsbeginn<br />
Kostenzuschläge:<br />
b) Tarifgruppe 87<br />
2 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />
1 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
Ausscheideordnung: Sterbetafeln 1987 R für Männer bzw. Frauen<br />
Rechnungszins: 3,5 % p.a.<br />
Zillmersatz:<br />
Kostenzuschläge:<br />
35 % des Jahresbetrags der Rente<br />
Der Zillmersatz wird für technische Rentenbeginnalter über<br />
65 Jahre für jedes Jahr über 65 Jahre um 1/35 ermäßigt.<br />
Den Erhöhungsrenten der Tarifgruppe 87 werden ab 1996 die Rechnungsgrundlagen der Tarifgruppe 95<br />
zugrunde gelegt.<br />
Für <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51 und 87 wurde ab <strong>Bilanz</strong>stichtag 31.12.1995 eine zusätzliche<br />
Rückstellung aufgebaut, die nach 8 Jahren zu einer auf dem Niveau der Rechnungsgrundlagen der<br />
Tarifgruppe 95 berechneten – gemäß Rundschreiben 1/95 der Aufsichtsbehörde – <strong>Bilanz</strong>deckungsrückstellung<br />
geführt hat.<br />
Zum <strong>Bilanz</strong>stichtag 31.12.2007 wird für <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51 und 87 eine weitere<br />
Rückstellung (Auffüllung) gebildet, die mit den DAV-Tafeln 2004 R-Bestand und 2004 R-B20 berechnet<br />
wurde.<br />
c) Tarifgruppe 95<br />
Ausscheideordnung: DAV-Sterbetafel 1994 R<br />
Rechnungszins: 4 % p.a.<br />
Zillmersatz:<br />
Kostenzuschläge:<br />
0,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />
1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />
vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung<br />
40 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Einzelversicherungen) bzw.<br />
37 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Kollektivversicherungen)<br />
0,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />
1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />
vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung<br />
Anhang<br />
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