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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die garantierte Rente und für eine vorhandene<br />

Bonusrente wurden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet:<br />

a) Tarifgruppe 51<br />

Ausscheideordnung: Sterbetafeln ADSt 1949/51 für Männer bzw. Frauen<br />

Rechnungszins: 3 % p.a.<br />

Zillmersatz: 25 ‰ des Rentenbarwertes bei Versicherungsbeginn<br />

Kostenzuschläge:<br />

b) Tarifgruppe 87<br />

2 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />

1 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />

Ausscheideordnung: Sterbetafeln 1987 R für Männer bzw. Frauen<br />

Rechnungszins: 3,5 % p.a.<br />

Zillmersatz:<br />

Kostenzuschläge:<br />

35 % des Jahresbetrags der Rente<br />

Der Zillmersatz wird für technische Rentenbeginnalter über<br />

65 Jahre für jedes Jahr über 65 Jahre um 1/35 ermäßigt.<br />

Den Erhöhungsrenten der Tarifgruppe 87 werden ab 1996 die Rechnungsgrundlagen der Tarifgruppe 95<br />

zugrunde gelegt.<br />

Für <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51 und 87 wurde ab <strong>Bilanz</strong>stichtag 31.12.1995 eine zusätzliche<br />

Rückstellung aufgebaut, die nach 8 Jahren zu einer auf dem Niveau der Rechnungsgrundlagen der<br />

Tarifgruppe 95 berechneten – gemäß Rundschreiben 1/95 der Aufsichtsbehörde – <strong>Bilanz</strong>deckungsrückstellung<br />

geführt hat.<br />

Zum <strong>Bilanz</strong>stichtag 31.12.2007 wird für <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51 und 87 eine weitere<br />

Rückstellung (Auffüllung) gebildet, die mit den DAV-Tafeln 2004 R-Bestand und 2004 R-B20 berechnet<br />

wurde.<br />

c) Tarifgruppe 95<br />

Ausscheideordnung: DAV-Sterbetafel 1994 R<br />

Rechnungszins: 4 % p.a.<br />

Zillmersatz:<br />

Kostenzuschläge:<br />

0,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />

1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />

1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />

vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung<br />

40 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Einzelversicherungen) bzw.<br />

37 ‰ der Summe der Bruttojahresbeiträge (Kollektivversicherungen)<br />

0,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />

1,5 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit<br />

1,0 % des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Aufschubzeit bei<br />

vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung<br />

Anhang<br />

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