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Bilanz - neue leben Versicherungen

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1.3.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Zinsüberschussanteil: 0,4 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

1.4 Tarifgruppe 00<br />

1.4.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Zinsüberschussanteil: 1,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Risikoüberschussanteil:<br />

männliche Versicherte 40,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 25,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte<br />

Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil: 7,0 ‰<br />

8,5 ‰<br />

der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer<br />

für <strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer<br />

von unter 25 Jahren<br />

der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer<br />

für <strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer<br />

von mindestens 25 Jahren<br />

Der Schlussüberschussanteil wird fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs der vereinbarten Versicherungsdauer<br />

oder bei Abruf während der flexiblen Ablaufphase.<br />

Ein verminderter Schlussüberschussanteil wird gewährt bei Tod der versicherten Person während<br />

der Versicherungsdauer, bei vorzeitiger Beendigung oder Beitragsfreistellung während der letzten<br />

fünf Versicherungsjahre, sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet<br />

hat, bei vorzeitiger Beendigung vom Abrufzeitpunkt an oder bei Kündigung oder Beitragsfreistellung<br />

nach einem Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase<br />

auf die jeweils erreichte Versicherungssumme.<br />

1.4.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Zinsüberschussanteil: 1,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Anhang<br />

81

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