Bilanz - neue leben Versicherungen
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1.7.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />
Zinsüberschussanteil: 2,05 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
1.7.3 Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Zinsüberschussanteil: 2,35 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
2. Risikoversicherungen (Gewinnverband 2)<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe 67 (Versicherungsbeginn vor 1983) erhalten für vollendete<br />
Versicherungsjahre bei Beendigung der Versicherung (Tod, Ablauf, Umtausch, Kündigung) einen<br />
Schlussüberschussanteil.<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 67 (Versicherungsbeginn ab 1983), 86, 94, 00, 04 und 07<br />
erhalten zu Beginn des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil, der grundsätzlich für<br />
eine zusätzliche Todesfallleistung (Bonus) verwendet wird. Die zusätzliche Todesfallleistung wird bei<br />
Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.<br />
Sofern bei Abschluss der Risikoversicherung vereinbart, kann bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen<br />
94, 00, 04 und 07 der jährliche Überschussanteil mit den fälligen Beiträgen verrechnet werden<br />
(Sofortrabatt).<br />
2.1 Tarifgruppe 67 (Versicherungsbeginn vor 1983)<br />
2.1.1 <strong>Versicherungen</strong> mit gleichbleibender Versicherungssumme<br />
Schlussüberschussanteil:<br />
männliche Versicherte 30,0 % des Jahresbeitrages, bei Einmalbeitragsversicherungen<br />
des entsprechenden Jahresbeitrages, für jedes vom dritten<br />
weibliche Versicherte 40,0 % Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />
2.1.2 <strong>Versicherungen</strong> mit fallender Versicherungssumme<br />
Schlussüberschussanteil:<br />
männliche Versicherte 20,0 % des Jahresbeitrages, bei Einmalbeitragsversicherungen<br />
des entsprechenden Jahresbeitrages, für jedes vom dritten<br />
weibliche Versicherte 25,0 % Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />
2.2 Tarifgruppe 67 (Versicherungsbeginn ab 1983)<br />
Bonus:<br />
männliche Versicherte 100,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />
weibliche Versicherte 130,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />
Anhang<br />
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