Bilanz - neue leben Versicherungen
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Risiken aus der VVG-Reform<br />
Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Reform<br />
des Versicherungsvertragsrechts (VVG-Reform)<br />
führte im Jahre 2007 wie erwartet branchenweit<br />
zu erheblichen Aufwänden. Aufgrund<br />
einer stringenten Umsetzung der notwendigen<br />
Maßnahmen konnten alle Geschäftsprozesse,<br />
Anwendungen und Unterlagen termingerecht<br />
an die <strong>neue</strong> Rechtslage angepasst werden. Auch<br />
wenn die VVG-Reform erst mit der Umsetzung<br />
der Informationspflichtenverordnung zum 1. Juli<br />
2008 und der Anpassung des bisherigen Bestandes<br />
an die <strong>neue</strong> Rechtslage zum 1. Januar 2009<br />
abgeschlossen sein wird, sehen wir keine über<br />
die alle Anbieter treffenden Gesamtmarktrisiken<br />
hinausgehenden Gefahren für die <strong>neue</strong> <strong>leben</strong>-<br />
Gruppe.<br />
Vertriebsrisiken<br />
Im Umfeld eines sich weiter verschärfenden<br />
Wettbewerbs sind derzeit aufgrund der Zusammenarbeit<br />
mit einer zunehmenden Anzahl erstklassiger<br />
Vertriebspartner im Sparkassenbereich,<br />
einer großen Palette ausgezeichneter Qualitätsprodukte<br />
sowie einer stetig wachsenden Nachfrage<br />
nach hochwertigen Vorsorgelösungen in<br />
der Bevölkerung für die <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung<br />
AG keine wesentlichen Vertriebsrisiken<br />
erkennbar.<br />
Zusammenfassende Einschätzung<br />
der derzeitigen Risikosituation<br />
Aus unserer Sicht ist zusammenfassend derzeit<br />
keine Entwicklung erkennbar, die die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage sowie die aufsichtsrechtlich<br />
geforderte Solvabilität der <strong>neue</strong><br />
<strong>leben</strong> Lebensversicherung AG nachhaltig oder<br />
wesentlich beeinträchtigen könnte.<br />
Somit sehen wir uns in der Lage, alle Verpflichtungen<br />
aus den Versicherungsverträgen dauerhaft<br />
zu erfüllen.<br />
Bericht gemäß § 312 AktG<br />
Über die Beziehungen der <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung<br />
AG zu verbundenen Unternehmen<br />
hat der Vorstand gemäß § 312 AktG einen<br />
gesonderten Bericht aufgestellt. Die Schlusserklärung<br />
des Vorstandes lautet: „Unsere Gesellschaft<br />
hat bei den im Bericht über Beziehungen<br />
zu verbundenen Unternehmen aufgeführten<br />
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den<br />
Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die<br />
Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen<br />
getroffen oder unterlassen wurden,<br />
bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft<br />
eine angemessene Gegenleistung erhalten<br />
und ist dadurch, dass die Maßnahmen getroffen<br />
oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt<br />
worden.“<br />
Mitgliedschaften<br />
Die <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG ist Mitglied<br />
des Gesamtverbandes der Deutschen Ver-<br />
sicherungswirtschaft e. V., Berlin, des Konsortiums<br />
der Lebensversicherer für den Pensionssicherungsverein<br />
(PSVaG), Köln, des Sicherungsfonds<br />
für die Lebensversicherer (Protektor Lebensversicherungs-AG),<br />
Berlin, des Vereins Versicherungsombudsmann<br />
e. V., Berlin, sowie der<br />
Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und<br />
Finanzmathematik, Köln, ferner Gastmitglied<br />
des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes,<br />
Hamburg, und des Arbeitgeberverbandes<br />
der Versicherungsunternehmen in Deutschland,<br />
München.<br />
Organe<br />
Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes<br />
in wertvoller Weise ergänzt und unterstützt. Der<br />
Vorstand dankt ihm für die angenehme und<br />
fruchtbare Zusammenarbeit.<br />
Lagebericht<br />
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