Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
78<br />
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für 2008<br />
Für das in 2008 beginnende bzw. vollendete Versicherungsjahr wurden folgende Überschussanteilsätze<br />
festgelegt.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert.<br />
Hierbei können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die abgelaufenen Jahre jeweils neu festgelegt<br />
werden und damit teilweise oder auch ganz entfallen.<br />
Im Vorjahr abweichende vergleichbare Sätze sind zusätzlich in Klammern angegeben.<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
Gemäß § 153 Abs. 3 VVG werden die Bewertungsreserven jährlich neu ermittelt und nach einem<br />
verursachungsorientierten Verfahren den Versicherungsnehmern rechnerisch zugeordnet. Anspruchsberechtigt<br />
sind grundsätzlich alle <strong>Versicherungen</strong>, bei denen eine Beteiligung an Überschüssen aus<br />
Kapitalerträgen vereinbart ist, sowie aus Überschussanteilen gebildete Ansammlungsguthaben bei<br />
anderen <strong>Versicherungen</strong>.<br />
Die Höhe des Anteils einer Versicherung an den gesamten Bewertungsreserven ist abhängig von<br />
den tatsächlich vorhandenen Bewertungsreserven, dem Anteil der anspruchsberechtigten <strong>Versicherungen</strong><br />
an den gesamten Bewertungsreserven sowie dem einzelvertraglichen Anteil selbst.<br />
Bei Beendigung einer anspruchsberechtigten Versicherung wird der für diesen Zeitpunkt aktuell<br />
ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Bei Rentenübergang<br />
einer aufgeschobenen Rentenversicherung wird der entsprechende Betrag zur Erhöhung<br />
der Rente verwendet.