Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
72<br />
Kapitalbildende Lebensversicherungen (ohne Vermögensbildungsversicherungen) der Tarifgruppen<br />
26, 67 und 86 erhalten Zusatzüberschussanteile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Zur langfristigen Sicherstellung und Aufrechterhaltung dieser Zusatzüberschussanteile wird innerhalb<br />
der RfB eine Teilrückstellung (Zusatzüberschussanteilfonds) gebildet. Die Berechnungen wurden<br />
nach einem von der BaFin genehmigten versicherungsmathematischen Verfahren durchgeführt.<br />
Es wurden dabei folgende Rechnungsgrundlagen verwendet:<br />
Sterbenswahrscheinlichkeiten:<br />
Sterbetafel 1967 mod. vermindert um 50 % für <strong>Versicherungen</strong><br />
der Tarifgruppen 26 und 67<br />
Sterbetafeln 1986 vermindert um 35 % für <strong>Versicherungen</strong><br />
der Tarifgruppe 86<br />
Zins: 7,5 % p.a.<br />
Storno: Stornotafel der <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG<br />
Die Einzelheiten zum Zusatzüberschussanteilfonds sind im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung<br />
(zuletzt genehmigt am 16.12.2003, Gesch.-Z.: VA23-VU1164-16/03) unter Ziffer 5 festgelegt.<br />
Einzel-Rentenversicherungen der Tarifgruppe 87 erhalten Schlussüberschussanteile. Der hierfür in der RfB<br />
gebildete Schlussüberschussanteilfonds wurde mit dem von der BaFin genehmigten Verfahren berechnet.<br />
Der Diskontierungssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod beträgt 7,5 %.<br />
Für Kapitalbildende Lebensversicherungen der Tarifgruppen 94, 00, 04, 06 und 07 sowie für Rentenversicherungen<br />
der Tarifgruppen 95, 00, 04, 05, 06 und 07 wurde der Schlussüberschussanteilfonds<br />
gemäß § 28 Abs. 7 RechVersV nach dem m/n-Verfahren einzelvertraglich prospektiv berechnet.<br />
Der Diskontierungssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod beträgt 5,4 %.<br />
Die für die Abrechnungsverbände festgesetzten Überschussanteilsätze und der Ansammlungszinssatz<br />
werden auf den Seiten 78 bis 122 dargestellt.