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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Anhang<br />

92<br />

1.4.2.2 Rentenbezugsgruppe 02<br />

Volldynamische Rentenerhöhung: 0,90 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

Teildynamische Rentenerhöhung: 0,85 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />

0,00 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

1.4.2.3 Rentenbezugsgruppe 03<br />

Volldynamische Rentenerhöhung: 0,90 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

Teildynamische Rentenerhöhung: 0,85 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />

0,00 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

Konstante Überschussrente: 0,70 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />

1.5 Tarifgruppe 04<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag, beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-<br />

Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />

1.5.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

Grundüberschussanteil: 0,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Zinsüberschussanteil: 1,35 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Beitragspflichtige Rentenversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht<br />

garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil:<br />

Für Tarife<br />

mit Beitragsrückgewähr<br />

Für Tarife<br />

ohne Beitragsrückgewähr<br />

6,0 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />

9,0 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />

14,0 % der Jahresrente für jedes der folgenden 10,<br />

20,0 %<br />

der Jahresrente für jedes der weiteren abgelaufenen Jahre<br />

der Beitragszahlungsdauer<br />

5,0 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />

8,0 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />

13,0 % der Jahresrente für jedes der folgenden 10,<br />

19,0 %<br />

der Jahresrente für jedes der weiteren abgelaufenen Jahre<br />

der Beitragszahlungsdauer<br />

Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden,<br />

erhöhen sich die angegebenen Schlussüberschussanteilsätze um jeweils 1 Prozentpunkt.<br />

Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.

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