Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
92<br />
1.4.2.2 Rentenbezugsgruppe 02<br />
Volldynamische Rentenerhöhung: 0,90 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Teildynamische Rentenerhöhung: 0,85 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />
0,00 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
1.4.2.3 Rentenbezugsgruppe 03<br />
Volldynamische Rentenerhöhung: 0,90 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Teildynamische Rentenerhöhung: 0,85 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />
0,00 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Konstante Überschussrente: 0,70 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />
1.5 Tarifgruppe 04<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag, beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-<br />
Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />
1.5.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
Grundüberschussanteil: 0,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />
Zinsüberschussanteil: 1,35 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Beitragspflichtige Rentenversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht<br />
garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil:<br />
Für Tarife<br />
mit Beitragsrückgewähr<br />
Für Tarife<br />
ohne Beitragsrückgewähr<br />
6,0 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />
9,0 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />
14,0 % der Jahresrente für jedes der folgenden 10,<br />
20,0 %<br />
der Jahresrente für jedes der weiteren abgelaufenen Jahre<br />
der Beitragszahlungsdauer<br />
5,0 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />
8,0 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />
13,0 % der Jahresrente für jedes der folgenden 10,<br />
19,0 %<br />
der Jahresrente für jedes der weiteren abgelaufenen Jahre<br />
der Beitragszahlungsdauer<br />
Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden,<br />
erhöhen sich die angegebenen Schlussüberschussanteilsätze um jeweils 1 Prozentpunkt.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.