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Bilanz - neue leben Versicherungen

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3. Unfall-Zusatzversicherungen<br />

Unfall-Zusatzversicherungen (UZV) gegen Einmalbeitrag erhalten im Leistungsfall eine zusätzliche<br />

Versicherungsleistung (Bonus).<br />

Tarifgruppen 00, 04 und 07<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />

Bonus: 10,0 % der UZV-Summe<br />

C. Gruppen-Kapitalversicherungen nach Sondertarifen<br />

(Abrechnungsverband II bzw. Bestandsgruppe II)<br />

Tarifgruppen 26, 67 und 86<br />

Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Kapitalversicherungen gewährt (siehe<br />

A.1.1 bzw. A.1.2).<br />

Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe 86 erhalten zusätzlich am Ende des Versicherungsjahres<br />

einen Kostenüberschussanteil in Höhe von 0,6 ‰ der Versicherungssumme.<br />

D. Kollektiv-Kapitalversicherungen (Bestandsgruppe VI)<br />

1. Kapitalbildende Lebensversicherungen<br />

Tarifgruppen 94, 00, 04, 06 und 07<br />

Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Kapitalversicherungen gewährt (siehe<br />

A.1.3, A.1.4, A.1.5, A.1.6, A.1.7 bzw. A.5).<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> nach den Sondertarifen 3G und 3KK wird jedoch der Risikoüberschussanteil<br />

für männliche bzw. weibliche Versicherte um 10 Prozentpunkte vermindert.<br />

2. Risikoversicherungen<br />

Tarifgruppen 94, 00, 04 und 07<br />

Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten zu Beginn des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil,<br />

der grundsätzlich für eine zusätzliche Todesfallleistung (Bonus) verwendet wird. Die zusätzliche<br />

Todesfallleistung wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.<br />

Sofern bei Abschluss der Risikoversicherung vereinbart, kann der jährliche Überschussanteil mit den<br />

fälligen Beiträgen verrechnet werden (Sofortrabatt).<br />

Bonus: 100,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />

Sofortrabatt: 50,0 % des überschussberechtigten Beitrages<br />

Anhang<br />

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