Bilanz - neue leben Versicherungen
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3. Unfall-Zusatzversicherungen<br />
Unfall-Zusatzversicherungen (UZV) gegen Einmalbeitrag erhalten im Leistungsfall eine zusätzliche<br />
Versicherungsleistung (Bonus).<br />
Tarifgruppen 00, 04 und 07<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />
Bonus: 10,0 % der UZV-Summe<br />
C. Gruppen-Kapitalversicherungen nach Sondertarifen<br />
(Abrechnungsverband II bzw. Bestandsgruppe II)<br />
Tarifgruppen 26, 67 und 86<br />
Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Kapitalversicherungen gewährt (siehe<br />
A.1.1 bzw. A.1.2).<br />
Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe 86 erhalten zusätzlich am Ende des Versicherungsjahres<br />
einen Kostenüberschussanteil in Höhe von 0,6 ‰ der Versicherungssumme.<br />
D. Kollektiv-Kapitalversicherungen (Bestandsgruppe VI)<br />
1. Kapitalbildende Lebensversicherungen<br />
Tarifgruppen 94, 00, 04, 06 und 07<br />
Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Kapitalversicherungen gewährt (siehe<br />
A.1.3, A.1.4, A.1.5, A.1.6, A.1.7 bzw. A.5).<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> nach den Sondertarifen 3G und 3KK wird jedoch der Risikoüberschussanteil<br />
für männliche bzw. weibliche Versicherte um 10 Prozentpunkte vermindert.<br />
2. Risikoversicherungen<br />
Tarifgruppen 94, 00, 04 und 07<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten zu Beginn des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil,<br />
der grundsätzlich für eine zusätzliche Todesfallleistung (Bonus) verwendet wird. Die zusätzliche<br />
Todesfallleistung wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.<br />
Sofern bei Abschluss der Risikoversicherung vereinbart, kann der jährliche Überschussanteil mit den<br />
fälligen Beiträgen verrechnet werden (Sofortrabatt).<br />
Bonus: 100,0 % der jeweils fälligen Versicherungssumme<br />
Sofortrabatt: 50,0 % des überschussberechtigten Beitrages<br />
Anhang<br />
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