Bilanz - neue leben Versicherungen
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3. Risiko-Zusatzversicherungen (Gewinnverband 1)<br />
Die Risiko-Zusatzversicherungen (RZV) erhalten zu Beginn des Versicherungsjahres einen jährlichen<br />
Überschussanteil.<br />
Bei beitragspflichtigen Risiko-Zusatzversicherungen wird der jährliche Überschussanteil grundsätzlich<br />
mit den fälligen Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Bei beitragsfreien Risiko-Zusatzversicherungen,<br />
bei Direktversicherungen und sofern bei Abschluss der Risiko-Zusatzversicherung vereinbart, wird<br />
der jährliche Überschussanteil für eine zusätzliche Todesfallleistung (Bonus) verwendet. Die zusätzliche<br />
Todesfallleistung wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.<br />
3.1 Tarifgruppe 86<br />
3.1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Überschussanteil: 40,0 % des überschussberechtigten Beitrages für die RZV<br />
Bonus: 70,0 % der jeweils fälligen RZV-Summe<br />
3.1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Bonus: 70,0 % der jeweils fälligen RZV-Summe<br />
3.2 Tarifgruppen 94, 00, 04 und 07<br />
3.2.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Überschussanteil:<br />
männliche Versicherte 40,0 % des überschussberechtigten Beitrages für die RZV<br />
weibliche Versicherte 30,0 % des überschussberechtigten Beitrages für die RZV<br />
Bonus: 60,0 % der jeweils fälligen RZV-Summe<br />
3.2.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Bonus: 60,0 % der jeweils fälligen RZV-Summe<br />
Anhang<br />
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