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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Anhang<br />

84<br />

1.7 Tarifgruppe 07<br />

1.7.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Zinsüberschussanteil: 2,35 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Risikoüberschussanteil:<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit Gesundheitsprüfung<br />

männliche Versicherte 40,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 25,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong> ohne Gesundheitsprüfung<br />

männliche Versicherte 0,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 0,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong>, bei denen die jährlichen Überschussanteile für eine risikooptimierte Ansammlung<br />

verwendet werden, erhalten den nachfolgend genannten Risikoüberschussanteil und zusätzlich<br />

einen Sofortrisikoüberschussanteil.<br />

Risikoüberschussanteil bei risikooptimierter Ansammlung:<br />

männliche Versicherte 20,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 12,5 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Sofortrisikoüberschussanteil bei risikooptimierter Ansammlung:<br />

männliche Versicherte 20,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 12,5 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung erhalten für jedes beitragspflichtig zurückgelegte<br />

Versicherungsjahr, erstmals für das zweite Versicherungsjahr, eine nicht garantierte Anwartschaft<br />

auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil: 0,85 % der Bemessungsgrundlage<br />

5,45 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,60 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Bei Kapitalversicherungen auf den Todes- und Er<strong>leben</strong>sfall wird der Schlussüberschussanteil fällig<br />

beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs der vereinbarten Versicherungsdauer oder bei Abruf während der flexiblen<br />

Ablaufphase.<br />

Ein verminderter Schlussüberschussanteil wird gewährt bei vorzeitiger Beendigung durch Tod der<br />

versicherten Person oder Kündigung.<br />

Bei Kapitalversicherungen auf den Todesfall wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

berechneter Schlussüberschussanteil gewährt bei Tod der versicherten Person oder bei<br />

Kündigung.

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