Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
88<br />
4. Vermögensbildungsversicherungen (Gewinnverband 3)<br />
Ab Ende 1994 werden die Vermögensbildungsversicherungen des Abrechnungsverbandes IV im<br />
Abrechnungsverband I, Gewinnverband 3 geführt.<br />
4.1 Tarifgruppen 26, 67 und 86<br />
Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie bei dem entsprechenden Normaltarif, jedoch ohne<br />
den Kosten- und Zusatzüberschussanteil gewährt (siehe A.1.1 bzw. A.1.2).<br />
Der Zinsüberschussanteilsatz ist um 0,3 Prozentpunkte vermindert.<br />
4.2 Tarifgruppen 94, 00, 04, 06 und 07<br />
Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie bei dem entsprechenden Normaltarif, jedoch ohne<br />
den Schlussüberschussanteil gewährt (siehe A.1.3, A.1.4, A.1.5, A.1.6 bzw. A.1.7).<br />
5. Unfall-Zusatzversicherungen<br />
Unfall-Zusatzversicherungen (UZV) gegen Einmalbeitrag erhalten im Leistungsfall eine zusätzliche<br />
Versicherungsleistung (Bonus).<br />
Tarifgruppen 00, 04 und 07<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />
Bonus: 10,0 % der UZV-Summe<br />
B. Einzel-Rentenversicherungen<br />
(Abrechnungsverband III bzw. Bestandsgruppe III)<br />
1. Rentenversicherungen (Gewinnverband 1)<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51, 87 und 95 erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen<br />
jährlichen Überschussanteil. Die Zusammensetzung ist in den Punkten 1.1 bis 1.3 beschrieben.<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 00, 04, 05, 06 und 07 erhalten zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres,<br />
erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, sowie am Ende der Aufschubzeit<br />
einen jährlichen Überschussanteil. Der jährliche Überschussanteil setzt sich wie in den Punkten<br />
1.4 bis 1.8 erläutert zusammen.