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Bilanz - neue leben Versicherungen

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6.3 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

Rentenerhöhung: 1,15 % der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

Die auf die Beitragsbefreiungsrente der BUZ entfallenden Überschussanteile werden verzinslich<br />

angesammelt.<br />

7. Tarifgruppe 04 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) und<br />

Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong> (BUV)<br />

Die Überschussanteile werden jährlich ab Beginn der Versicherung gewährt.<br />

7.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Überschussanteil:<br />

männliche Versicherte 39,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

weibliche Versicherte 32,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Bonus:<br />

männliche Versicherte 63,93 % der Barrente<br />

weibliche Versicherte 47,06 % der Barrente<br />

Der Überschussanteil wird grundsätzlich mit den Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Sofern vereinbart,<br />

wird der Überschussanteil für eine zusätzliche Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit<br />

(Bonusrente) verwendet; der auf die Beitragsbefreiungsrente der BUZ entfallende Überschussanteil<br />

wird verzinslich angesammelt.<br />

Schlussüberschussanteil: 0,0 %<br />

7.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

7.3 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

des überschussberechtigten Jahresbeitrages für jedes vom<br />

dritten Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />

Überschussanteil: 1,65 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Rentenerhöhung: 1,65 % der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

Die auf die Beitragsbefreiungsrente der BUZ entfallenden Überschussanteile werden verzinslich<br />

angesammelt.<br />

8. Tarifgruppe 07 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) und<br />

Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong> (BUV)<br />

Die Überschussanteile werden jährlich ab Beginn der Versicherung gewährt.<br />

Anhang<br />

103

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