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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Anhang<br />

126<br />

Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung über<br />

die Beratung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts anwesend, hat über die Durchführung<br />

der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat<br />

für ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss<br />

und Lagebericht wie auch zum<br />

Prüfungsbericht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat<br />

hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss<br />

erörtert und auch den Prüfungsbericht<br />

des Abschlussprüfers geprüft und zu einzelnen<br />

Punkten Nachfragen an den Abschlussprüfer<br />

gerichtet. Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass der Prüfungsbericht in Übereinstimmung<br />

mit den §§ 317 und 321 HGB steht<br />

und keinen Bedenken begegnet. Weiter ist der<br />

Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />

der Lagebericht die Anforderungen des<br />

§ 289 HGB erfüllt und in Übereinstimmung mit<br />

den Aussagen der Berichte an den Aufsichtsrat<br />

gemäß § 90 AktG steht. Der Lagebericht steht<br />

auch in Einklang mit der eigenen Einschätzung<br />

des Aufsichtsrats hinsichtlich der Lage der Gesellschaft.<br />

Dem Lagebericht und insbesondere<br />

den dort getroffenen Aussagen zur weiteren<br />

Unternehmensentwicklung stimmt der Aufsichtsrat<br />

zu.<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom<br />

Aufsichtsrat selbst vorgenommenen Prüfung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts sind<br />

Einwendungen nicht zu erheben, so dass der<br />

Aufsichtsrat sich dem Urteil der Abschlussprüfer<br />

angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten<br />

Jahresabschluss am 4. April 2008 gebilligt<br />

hat. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.<br />

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte<br />

Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft<br />

zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls<br />

von der Susat & Partner oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hamburg, geprüft und mit folgendem<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:<br />

„Nach der pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig<br />

sind,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften<br />

die Leistung der Gesellschaft nicht<br />

unangemessen hoch war.“<br />

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands<br />

über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

wie auch den entsprechenden Prüfungsbericht<br />

des Abschlussprüfers geprüft. Dabei<br />

ist er, auch anhand einer Plausibilitätsprüfung,<br />

zum gleichen Ergebnis wie die Abschlussprüfer<br />

gekommen. Nach dem abschließenden Ergebnis<br />

seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat gegen die<br />

Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts<br />

über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

keine Einwendungen zu erheben.<br />

Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Verantwortlichen<br />

Aktuars über die wesentlichen<br />

Ergebnisse seines Erläuterungsberichts 2007 zur<br />

versicherungsmathematischen Bestätigung nach<br />

Aussprache ohne Beanstandung entgegengenommen.

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