Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
126<br />
Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung über<br />
die Beratung des Jahresabschlusses und des<br />
Lageberichts anwesend, hat über die Durchführung<br />
der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat<br />
für ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss<br />
und Lagebericht wie auch zum<br />
Prüfungsbericht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat<br />
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss<br />
erörtert und auch den Prüfungsbericht<br />
des Abschlussprüfers geprüft und zu einzelnen<br />
Punkten Nachfragen an den Abschlussprüfer<br />
gerichtet. Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis<br />
gekommen, dass der Prüfungsbericht in Übereinstimmung<br />
mit den §§ 317 und 321 HGB steht<br />
und keinen Bedenken begegnet. Weiter ist der<br />
Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />
der Lagebericht die Anforderungen des<br />
§ 289 HGB erfüllt und in Übereinstimmung mit<br />
den Aussagen der Berichte an den Aufsichtsrat<br />
gemäß § 90 AktG steht. Der Lagebericht steht<br />
auch in Einklang mit der eigenen Einschätzung<br />
des Aufsichtsrats hinsichtlich der Lage der Gesellschaft.<br />
Dem Lagebericht und insbesondere<br />
den dort getroffenen Aussagen zur weiteren<br />
Unternehmensentwicklung stimmt der Aufsichtsrat<br />
zu.<br />
Nach dem abschließenden Ergebnis der vom<br />
Aufsichtsrat selbst vorgenommenen Prüfung des<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichts sind<br />
Einwendungen nicht zu erheben, so dass der<br />
Aufsichtsrat sich dem Urteil der Abschlussprüfer<br />
angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten<br />
Jahresabschluss am 4. April 2008 gebilligt<br />
hat. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.<br />
Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte<br />
Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft<br />
zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls<br />
von der Susat & Partner oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Hamburg, geprüft und mit folgendem<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:<br />
„Nach der pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig<br />
sind,<br />
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften<br />
die Leistung der Gesellschaft nicht<br />
unangemessen hoch war.“<br />
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands<br />
über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
wie auch den entsprechenden Prüfungsbericht<br />
des Abschlussprüfers geprüft. Dabei<br />
ist er, auch anhand einer Plausibilitätsprüfung,<br />
zum gleichen Ergebnis wie die Abschlussprüfer<br />
gekommen. Nach dem abschließenden Ergebnis<br />
seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat gegen die<br />
Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts<br />
über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
keine Einwendungen zu erheben.<br />
Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Verantwortlichen<br />
Aktuars über die wesentlichen<br />
Ergebnisse seines Erläuterungsberichts 2007 zur<br />
versicherungsmathematischen Bestätigung nach<br />
Aussprache ohne Beanstandung entgegengenommen.