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Bilanz - neue leben Versicherungen

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Schlussüberschussanteil: 0,30 %<br />

Der Schlussüberschussanteil wird in voller Höhe gewährt, wenn die Pflegefallleistungen erbracht<br />

werden, und zur Erhöhung der jeweiligen Pflegerente verwendet. Bei Beendigung der Versicherung<br />

wird ein verminderter Schlussüberschussanteil gewährt.<br />

3.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Zeit des Pflegerentenbezuges<br />

I. Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (Bestandsgruppe XI)<br />

1. Tarifgruppe 01<br />

0,30 %<br />

Überschussrente: 2,15 % der gezahlten Vorjahresrente<br />

Der Überschussanteil für die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (AUZ) wird jährlich ab Beginn<br />

der Versicherung gewährt und zur Erhöhung der versicherten Rente im Falle der Arbeitsunfähigkeit<br />

verwendet (Bonus).<br />

1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag<br />

Bonus: 0,0 % der AUZ-Rente<br />

1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />

Bonus: 5,0 % der AUZ-Rente<br />

der Bemessungsgrundlage für jedes beitragspflichtig<br />

zurückgelegte Versicherungsjahr<br />

der Bemessungsgrundlage für jedes beitragsfrei<br />

zurückgelegte Versicherungsjahr<br />

4,60 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,60 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Anhang<br />

107

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