Bilanz - neue leben Versicherungen
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Schlussüberschussanteil: 0,30 %<br />
Der Schlussüberschussanteil wird in voller Höhe gewährt, wenn die Pflegefallleistungen erbracht<br />
werden, und zur Erhöhung der jeweiligen Pflegerente verwendet. Bei Beendigung der Versicherung<br />
wird ein verminderter Schlussüberschussanteil gewährt.<br />
3.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Zeit des Pflegerentenbezuges<br />
I. Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (Bestandsgruppe XI)<br />
1. Tarifgruppe 01<br />
0,30 %<br />
Überschussrente: 2,15 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Der Überschussanteil für die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (AUZ) wird jährlich ab Beginn<br />
der Versicherung gewährt und zur Erhöhung der versicherten Rente im Falle der Arbeitsunfähigkeit<br />
verwendet (Bonus).<br />
1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag<br />
Bonus: 0,0 % der AUZ-Rente<br />
1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />
Bonus: 5,0 % der AUZ-Rente<br />
der Bemessungsgrundlage für jedes beitragspflichtig<br />
zurückgelegte Versicherungsjahr<br />
der Bemessungsgrundlage für jedes beitragsfrei<br />
zurückgelegte Versicherungsjahr<br />
4,60 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
4,60 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
Anhang<br />
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