Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
94<br />
1.6.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />
Volldynamische Rentenerhöhung: 2,10 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Teildynamische Rentenerhöhung: 1,40 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />
0,00 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Konstante Überschussrente: 1,40 % des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />
1.7 Tarifgruppe 06<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag, beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-<br />
Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />
1.7.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
1.7.1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Grundüberschussanteil: 0,0 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />
Zinsüberschussanteil: 1,85 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit vereinbarter Todesfallsumme erhalten zusätzlich einen Risikoüberschussanteil:<br />
männliche Versicherte 40,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
weibliche Versicherte 25,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung erhalten für jedes beitragspflichtig zurückgelegte<br />
Versicherungsjahr, erstmals für das zweite Versicherungsjahr, eine nicht garantierte Anwartschaft<br />
auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil: 0,85 % der Bemessungsgrundlage<br />
5,45 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
4,60 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden,<br />
erhöhen sich die angegebenen Schlussüberschussanteilsätze mit Ausnahme der jährlichen Verzinsung<br />
für beitragsfreie Versicherungsjahre um jeweils 0,05 Prozentpunkte.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />
1.7.1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />
Zinsüberschussanteil: 1,55 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
1.7.1.3 Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />
Zinsüberschussanteil: 1,85 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung