Bilanz - neue leben Versicherungen
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Anhang<br />
80<br />
1.2 Tarifgruppe 86<br />
1.2.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Zinsüberschussanteil: 0,9 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Risikoüberschussanteil: 50,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Zusatzüberschussanteil: 1,0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
1.2.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Zinsüberschussanteil: 0,9 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
1.2.3 Sonderzahlungen zur Abkürzung der Versicherungsdauer<br />
Zinsüberschussanteil: 0,9 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zusatzüberschussanteil: 1,0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
1.3 Tarifgruppe 94<br />
1.3.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Zinsüberschussanteil: 0,4 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Risikoüberschussanteil:<br />
männliche Versicherte 40,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
weibliche Versicherte 25,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte<br />
Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil: 5,5 ‰<br />
der Versicherungssumme für jedes abgelaufene Jahr<br />
der Beitragszahlungsdauer<br />
Der Schlussüberschussanteil wird fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs der vereinbarten Beitragszahlungsdauer<br />
oder bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer oder, sofern die<br />
versicherte Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, bei Kündigung oder Beitragsfreistellung<br />
innerhalb der letzten fünf Versicherungsjahre.<br />
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nach einem Drittel der vereinbarten Beitragszahlungsdauer,<br />
spätestens nach zehn Versicherungsjahren oder ab Abrufzeitpunkt wird ein verminderter Schlussüberschussanteil<br />
gewährt.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase<br />
auf die jeweils erreichte Versicherungssumme.