09.12.2012 Aufrufe

Bilanz - neue leben Versicherungen

Bilanz - neue leben Versicherungen

Bilanz - neue leben Versicherungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anhang<br />

80<br />

1.2 Tarifgruppe 86<br />

1.2.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Zinsüberschussanteil: 0,9 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Risikoüberschussanteil: 50,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Zusatzüberschussanteil: 1,0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1.2.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Zinsüberschussanteil: 0,9 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1.2.3 Sonderzahlungen zur Abkürzung der Versicherungsdauer<br />

Zinsüberschussanteil: 0,9 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zusatzüberschussanteil: 1,0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1.3 Tarifgruppe 94<br />

1.3.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Zinsüberschussanteil: 0,4 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Risikoüberschussanteil:<br />

männliche Versicherte 40,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

weibliche Versicherte 25,0 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte<br />

Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil: 5,5 ‰<br />

der Versicherungssumme für jedes abgelaufene Jahr<br />

der Beitragszahlungsdauer<br />

Der Schlussüberschussanteil wird fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs der vereinbarten Beitragszahlungsdauer<br />

oder bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer oder, sofern die<br />

versicherte Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, bei Kündigung oder Beitragsfreistellung<br />

innerhalb der letzten fünf Versicherungsjahre.<br />

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nach einem Drittel der vereinbarten Beitragszahlungsdauer,<br />

spätestens nach zehn Versicherungsjahren oder ab Abrufzeitpunkt wird ein verminderter Schlussüberschussanteil<br />

gewährt.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase<br />

auf die jeweils erreichte Versicherungssumme.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!