Entwicklungskonzept: Verl 2020 - Stadt Verl
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KONZEPT ENTWICKLUNGSKONZEPT VERL – FORTSCHREIBUNG <strong>2020</strong><br />
Symbole und Abkürzungen ja Kriterium trifft zu<br />
nein Kriterium trifft nicht zu<br />
○ Kriterium trifft teilweise zu<br />
/ Kriterium ist für die vorgesehene Nutzung irrelevant<br />
4.2.3. BEWERTUNG DER ENTWICKLUNGSFLÄCHEN<br />
<strong>Verl</strong>, Gütersloher Straße<br />
Im Unterschied zur damaligen Konzeption, die ein Zusammenwachsen der an den Ortskern<br />
<strong>Verl</strong> grenzenden Splittersiedlungen nördlich und südlich der Gütersloher Straße vermied, um<br />
eine räumliche Gliederung und klare Ortseingangssituation zu schaffen, scheint es nun geboten,<br />
die Prioritäten neu zu definieren: Die Lagegunst zur Autobahn ohne den Ortskern zu belasten,<br />
die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die verbesserte Erschließung über<br />
den neu geschaffenen Westring sowie die ampelgestützte Lenkung des Verkehrs führen zu einer<br />
günstigeren Bewertung dieser Flächen.<br />
Dies gilt insbesondere für die Ausweisung neuer Gewerbeflächen, für die im Gemeindegebiet<br />
keine konfliktfreien Räume zu finden sind. Es wird daher vorgeschlagen, die Flächen im Bereich<br />
des Brummelweges mit einer Ausrichtung auf die Gütersloher Straße näher zu prüfen. Hier stehen<br />
der verkehrsgünstigen Anbindung zur Autobahn als positiver Bewertungsaspekt die Einschränkungen<br />
bezüglich des wohnungsnahen Freiraumes und die Nähe zu immissionsempfindlichen<br />
Wohnnutzungen gegenüber. Diese Situation wird sich besonders östlich des Brummelwegs<br />
verschärfen, da durch die 31. FNP-Änderung Wohnbebauung bis an den Lerchenweg<br />
möglich wird. Hier ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auf eine differenzierte Umsetzung<br />
zur Vermeidung potenzieller Konflikte zu achten.<br />
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die verkehrliche Belastung der Gütersloher Straße, wo zu den<br />
Spitzenzeiten morgens und abends die Verkehrsflüsse behindert sind. Daher sind Maßnahmen<br />
zur Verkehrsberuhigung (z.B. Anpassung der Ampelschaltungen, Aufweitungen für Abbiegeverkehre)<br />
oder ein (Teil-)Ausbau der Straße in einem nächsten Schritt zu prüfen.<br />
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