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4 Allgemeine Veranstaltungen - Online-Portal für Lehre, Studium ...

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2. weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist<br />

(Derzeit fordert die Universität Rostock ein Gesamtprädikat des Hochschulabgangszeugnisses<br />

von mindestens der Note “gut“, wobei aber der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0 sein<br />

sollte. Für Bewerber der Juristischen Fakultät ist ein mit mindestens 9 Punkten abgeschlossenes<br />

Erstes Juristisches Staatsexamen erforderlich.),<br />

3. ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten<br />

läßt,<br />

4. zur Promotion an der Universität Rostock zugelassen ist und dort durch einen Professor oder<br />

Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut wird.<br />

Bei der Feststellung der besonderen Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen<br />

auch wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die der Bewerber in oder außerhalb<br />

einer Hochschule erbracht oder erworben hat, berücksichtigt werden.<br />

Von der Förderung u. a. ausgeschlossen ist, wer<br />

1. bereits promoviert hat,<br />

2. <strong>für</strong> dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält<br />

oder erhalten hat,<br />

3. <strong>für</strong> ein anderes Promotionsverfahren bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder<br />

von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat.<br />

4. sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese Ausbildung<br />

nicht zum Zwecke und <strong>für</strong> die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder<br />

5. berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit<br />

in geringem Umfang.<br />

Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre; der Bewilligungszeitraum beträgt zunächst höchstens<br />

ein Jahr. Das Grundstipendium beträgt derzeit 1.200,- DM monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

kann ein Familienzuschlag gewährt werden. Für Sachkosten und Kosten, die durch Reisen<br />

entstehen, können in besonderen Fällen Sachkostenzuschüsse gewährt werden. Die Universität<br />

Rostock vergibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel regelmäßíg zum<br />

01. April und 01. Oktober eines Jahres neue Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion. Die<br />

jeweiligen Bewerbungstermine werden rechtzeitig hochschulöffentlich bekanntgegeben; sie liegen<br />

in etwa 12 Wochen vor dem Förderbeginn.<br />

Weitere Informationen, insbesondere zum Antragsverfahren und zu den Fördervoraussetzungen<br />

im einzelnen, sind über das Dezernat <strong>Studium</strong> und <strong>Lehre</strong> (Tel. 4 98 12 44) zu erfragen, auf<br />

www.uni-rostock.de/studium.htm (URL) wird verwiesen.<br />

2.10 Studienstiftungen<br />

Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V.<br />

Mirbachstraße 7, 53173 Bonn<br />

Die Studienstiftung des Deutschen Volkes hat sich zum Ziel gesetzt, die Hochschulbildung junger<br />

Menschen zu fördern, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung besondere Leistungen<br />

im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.<br />

Ein Antrag auf Förderung kann nur von einer Lehrkraft der Hochschule gestellt werden. Vorschläge<br />

werden jederzeit angenommen. Der Bewerber wird dann zu zwei ausführlichen Gesprächen oder<br />

einem Auswahlseminar eingeladen. Bei der Auswahl spielt die wirtschaftliche Lage des Bewerbers<br />

keine Rolle. Das Grundstipendium beträgt maximal 950,- DM.<br />

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