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KPMG-Stellungnahme

Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81

Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81

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vereinnahmten Pachtentgelten und den gewährten Zuschüssen eine rechtliche und tatsächliche<br />

Verknüpfung besteht.<br />

c) Schnittstellen hinsichtlich der Verwaltung der Vermögensgegenstände<br />

Die Verwaltung der Vermögensgegenstände ist nach dem Willen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg frei<br />

gestaltbar. Bei der Vermietung von Vermögensgegenständen können sich ggf. Schnittstellen mit<br />

anderen Fachbereichen - wie beispielsweise dem Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service -<br />

ergeben im Hinblick auf die allgemeine Verwaltung des Mietobjekts oder der Miet- und<br />

Pachteinnahmen. Zur Vermeidung von Schnittstellen sind die Vermögensgegenstände möglichst dem<br />

relevanten Rechtsträger direkt zuzuordnen.<br />

V. Fragen zu den Auswirkungen/Risiken für den gemeindlichen Haushalt<br />

1. Welche Chancen und Risiken ergeben sich für die Gemeinde durch eine Umstrukturierung in<br />

die jeweilige Organisationsform und wie wirken sich diese auf den gemeindlichen Haushalt<br />

aus?<br />

• Chancen und Risiken: Allein durch die Umstrukturierung ergeben sich weder Risiken noch<br />

Chancen für den gemeindlichen Haushalt. Unabhängig von der Rechtsform wird die Gemeinde<br />

Henstedt-Ulzburg Kosten für den Betrieb der Kindertagestätten tragen müssen. Chancen für den<br />

Haushalt ergeben sich, wenn im Rahmen der jeweiligen Rechtsform Anreize gesetzt werden,<br />

möglichst wirtschaftlich zu handeln. Rein strukturell sind hierauf eher AöR und GmbH<br />

ausgerichtet. Sie belassen im Regelfall der jeweiligen Unternehmensleitung<br />

Gestaltungspielräume und richten diese darauf aus, Wirtschaftlichkeitseffekte zu erzielen.<br />

• Auswirkungen auf den Haushalt: Die kommunale Wirtschaftstätigkeit wird durch das Gebot<br />

der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung geprägt. Dieser Grundsatz lässt sich<br />

auch für die GmbH im Gesellschaftsvertrag festschreiben. Bei der Rechtsformwahl ist zudem<br />

zu prüfen, ob Haftungsreduzierungen - wie beispielsweise bei der GmbH - zur Verfolgung des<br />

öffentlichen Zwecks (hier: Betrieb von Kitas) erforderlich beziehungsweise vorteilhaft sind.<br />

Zusätzliche Kosten einer GmbH gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rechtsformen sind nicht<br />

ersichtlich. Insbesondere hat die Gemeinde mit Ausnahme des Regiebetriebs für sämtliche<br />

Organisationsformen ein angemessenes Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber<br />

hat die GmbH zwei Vorteile gegenüber den Rechtsformen des öffentlichen Rechts, die sie<br />

vorteilhafter erscheinen lassen:<br />

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