KPMG-Stellungnahme
Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81
Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81
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vereinnahmten Pachtentgelten und den gewährten Zuschüssen eine rechtliche und tatsächliche<br />
Verknüpfung besteht.<br />
c) Schnittstellen hinsichtlich der Verwaltung der Vermögensgegenstände<br />
Die Verwaltung der Vermögensgegenstände ist nach dem Willen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg frei<br />
gestaltbar. Bei der Vermietung von Vermögensgegenständen können sich ggf. Schnittstellen mit<br />
anderen Fachbereichen - wie beispielsweise dem Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service -<br />
ergeben im Hinblick auf die allgemeine Verwaltung des Mietobjekts oder der Miet- und<br />
Pachteinnahmen. Zur Vermeidung von Schnittstellen sind die Vermögensgegenstände möglichst dem<br />
relevanten Rechtsträger direkt zuzuordnen.<br />
V. Fragen zu den Auswirkungen/Risiken für den gemeindlichen Haushalt<br />
1. Welche Chancen und Risiken ergeben sich für die Gemeinde durch eine Umstrukturierung in<br />
die jeweilige Organisationsform und wie wirken sich diese auf den gemeindlichen Haushalt<br />
aus?<br />
• Chancen und Risiken: Allein durch die Umstrukturierung ergeben sich weder Risiken noch<br />
Chancen für den gemeindlichen Haushalt. Unabhängig von der Rechtsform wird die Gemeinde<br />
Henstedt-Ulzburg Kosten für den Betrieb der Kindertagestätten tragen müssen. Chancen für den<br />
Haushalt ergeben sich, wenn im Rahmen der jeweiligen Rechtsform Anreize gesetzt werden,<br />
möglichst wirtschaftlich zu handeln. Rein strukturell sind hierauf eher AöR und GmbH<br />
ausgerichtet. Sie belassen im Regelfall der jeweiligen Unternehmensleitung<br />
Gestaltungspielräume und richten diese darauf aus, Wirtschaftlichkeitseffekte zu erzielen.<br />
• Auswirkungen auf den Haushalt: Die kommunale Wirtschaftstätigkeit wird durch das Gebot<br />
der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung geprägt. Dieser Grundsatz lässt sich<br />
auch für die GmbH im Gesellschaftsvertrag festschreiben. Bei der Rechtsformwahl ist zudem<br />
zu prüfen, ob Haftungsreduzierungen - wie beispielsweise bei der GmbH - zur Verfolgung des<br />
öffentlichen Zwecks (hier: Betrieb von Kitas) erforderlich beziehungsweise vorteilhaft sind.<br />
Zusätzliche Kosten einer GmbH gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rechtsformen sind nicht<br />
ersichtlich. Insbesondere hat die Gemeinde mit Ausnahme des Regiebetriebs für sämtliche<br />
Organisationsformen ein angemessenes Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber<br />
hat die GmbH zwei Vorteile gegenüber den Rechtsformen des öffentlichen Rechts, die sie<br />
vorteilhafter erscheinen lassen:<br />
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