KPMG-Stellungnahme
Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81
Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81
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II.<br />
Arbeitsrechtliche Aspekte<br />
Materielle arbeitsrechtliche Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse entstehen lediglich<br />
bei der Wahl der Rechtsformen AöR und gGmbH. Bei diesen beiden Organisationsformen ist die<br />
Fortführung des Kita-Betriebes mit einem Vertragsarbeitgeberwechsel aufgrund eines<br />
Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB verbunden. Der Vertragsarbeitgeberwechsel bewirkt im<br />
Ausgangspunkt keine signifikanten Änderungen der Arbeitsverhältnisse. Insbesondere gelten die<br />
tarifvertraglichen Rahmenbedingungen des TVöD weiter, wenn die AöR bzw. die gGmbH eine<br />
Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband begründen. Auch die bestehende betriebliche<br />
Altersversorgung über die VBL kann fortgeführt werden, wenn die AöR bzw. die gGmbH mit der<br />
VBL eine Beteiligungsvereinbarung abschließt.<br />
III.<br />
Wirtschaftliche Aspekte<br />
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind insbesondere zwei Aspekte hervorzuheben: die<br />
kaufmännischen Mindestanforderungen sowie die Kosten der Organisationsanpassung.<br />
Für alle in Rede stehenden Organisationsformen mit Ausnahme des Regiebetriebes ergibt sich die<br />
Anforderung an eine kaufmännische doppelte Buchführung und die Erstellung eines<br />
Jahresabschlusses. Diese Aufgaben können durch bereits vorhandene interne Ressourcen abgedeckt<br />
oder fremdvergeben werden. In jedem Fall wird dies zu zusätzlichen Kosten führen, die jedoch<br />
voraussichtlich insgesamt in einem überschaubaren Rahmen liegen werden.<br />
Die Frage, welche Kosten mit einer Anpassung der Organisationsform verbunden sind, ist<br />
differenzierter zu betrachten. Auch hier gilt zunächst, dass die Veränderung der<br />
gesellschaftsrechtlichen Organisationsform Gründungskosten nach sich zieht, die jedoch wiederum<br />
überschaubar sein werden. Bei der Frage, welcher Anpassungsaufwand durch die Veränderung der<br />
Ablauf- und Aufbauorganisation entsteht, ist zunächst festzustellen, dass sich das grundsätzliche<br />
Aufgabenfeld des Betriebs und der Verwaltung der Kitas unabhängig von der Organisationsform<br />
darstellt. Wenn die Gemeinde die Umorganisation jedoch zum Anlass nimmt, tiefgreifende<br />
Veränderung in den Arbeitsabläufen vorzunehmen, so wird dies zu zusätzlichen Kosten führen, die im<br />
Rahmen von vertieften Analysen zu ermitteln wären.<br />
IV.<br />
Steuerrechtliche Aspekte<br />
Es ergeben sich grundsätzlich keine Steuervor- oder nachteile aus der Wahl einer der genannten<br />
Organisationsformen und somit keine organisations- oder rechtsformabhängigen Auswirkungen auf<br />
den gemeindlichen Haushalt.<br />
Mit dem Betrieb eines Kindergartens wird steuerrechtlich grundsätzlich ein sogenannter Betrieb<br />
gewerblicher Art (BgA) begründet, unabhängig davon, ob der Kindergartenbetrieb in einem<br />
Eigenbetrieb, einem Regiebetrieb oder innerhalb der hoheitlichen Verwaltungs- und<br />
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