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KPMG-Stellungnahme

Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81

Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81

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II.<br />

Arbeitsrechtliche Aspekte<br />

Materielle arbeitsrechtliche Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse entstehen lediglich<br />

bei der Wahl der Rechtsformen AöR und gGmbH. Bei diesen beiden Organisationsformen ist die<br />

Fortführung des Kita-Betriebes mit einem Vertragsarbeitgeberwechsel aufgrund eines<br />

Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB verbunden. Der Vertragsarbeitgeberwechsel bewirkt im<br />

Ausgangspunkt keine signifikanten Änderungen der Arbeitsverhältnisse. Insbesondere gelten die<br />

tarifvertraglichen Rahmenbedingungen des TVöD weiter, wenn die AöR bzw. die gGmbH eine<br />

Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband begründen. Auch die bestehende betriebliche<br />

Altersversorgung über die VBL kann fortgeführt werden, wenn die AöR bzw. die gGmbH mit der<br />

VBL eine Beteiligungsvereinbarung abschließt.<br />

III.<br />

Wirtschaftliche Aspekte<br />

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind insbesondere zwei Aspekte hervorzuheben: die<br />

kaufmännischen Mindestanforderungen sowie die Kosten der Organisationsanpassung.<br />

Für alle in Rede stehenden Organisationsformen mit Ausnahme des Regiebetriebes ergibt sich die<br />

Anforderung an eine kaufmännische doppelte Buchführung und die Erstellung eines<br />

Jahresabschlusses. Diese Aufgaben können durch bereits vorhandene interne Ressourcen abgedeckt<br />

oder fremdvergeben werden. In jedem Fall wird dies zu zusätzlichen Kosten führen, die jedoch<br />

voraussichtlich insgesamt in einem überschaubaren Rahmen liegen werden.<br />

Die Frage, welche Kosten mit einer Anpassung der Organisationsform verbunden sind, ist<br />

differenzierter zu betrachten. Auch hier gilt zunächst, dass die Veränderung der<br />

gesellschaftsrechtlichen Organisationsform Gründungskosten nach sich zieht, die jedoch wiederum<br />

überschaubar sein werden. Bei der Frage, welcher Anpassungsaufwand durch die Veränderung der<br />

Ablauf- und Aufbauorganisation entsteht, ist zunächst festzustellen, dass sich das grundsätzliche<br />

Aufgabenfeld des Betriebs und der Verwaltung der Kitas unabhängig von der Organisationsform<br />

darstellt. Wenn die Gemeinde die Umorganisation jedoch zum Anlass nimmt, tiefgreifende<br />

Veränderung in den Arbeitsabläufen vorzunehmen, so wird dies zu zusätzlichen Kosten führen, die im<br />

Rahmen von vertieften Analysen zu ermitteln wären.<br />

IV.<br />

Steuerrechtliche Aspekte<br />

Es ergeben sich grundsätzlich keine Steuervor- oder nachteile aus der Wahl einer der genannten<br />

Organisationsformen und somit keine organisations- oder rechtsformabhängigen Auswirkungen auf<br />

den gemeindlichen Haushalt.<br />

Mit dem Betrieb eines Kindergartens wird steuerrechtlich grundsätzlich ein sogenannter Betrieb<br />

gewerblicher Art (BgA) begründet, unabhängig davon, ob der Kindergartenbetrieb in einem<br />

Eigenbetrieb, einem Regiebetrieb oder innerhalb der hoheitlichen Verwaltungs- und<br />

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