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KPMG-Stellungnahme

Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81

Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81

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IX.<br />

Fragen zu erziehungs- und bildungspolitischen Auswirkungen/Auswirkungen auf die<br />

kommunale Daseinsvorsorge:<br />

1. Welche der Organisationsformen weist die besten Möglichkeiten für eine überdurchschnittliche<br />

Betreuungsqualität auf?<br />

2. Wie kann sichergestellt werden, dass das ganzheitliche, vom Kind her bestimmte Gesamtkonzept<br />

öffentlicher Bildung/Erziehung/Betreuung in der jeweiligen Organisationsform<br />

berücksichtigt wird?<br />

3. Wer ist Träger der Einrichtung in der jeweiligen Organisationsform? Welche Vor- und<br />

Nachteile können sich durch Herauslösung aus der kommunalen Trägerschaft ergeben?<br />

4. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Mitwirkung der Eltern (insbesondere Elternbeirat)<br />

bezogen auf die jeweilige Organisationsform?<br />

5. Welche Organisationsform bietet die besten Möglichkeiten hinsichtlich Zukunftsfähigkeit und<br />

Entwicklung?<br />

6. Welche Möglichkeiten gibt es in der jeweiligen Organisationsform zur Erreichung einer<br />

pädagogischen Vielfalt und damit Attraktivität für die Nutzer der Einrichtungen?<br />

a) Konzeptvielfalt und Konzeptautonomie der Einrichtungen<br />

b) Eigenverantwortung in pädagogischen Belangen<br />

c) Leitungsstruktur in den Einrichtungen<br />

Es liegen keine Hinweise darüber vor, dass es eine Verbindung zwischen der Organisationsform und<br />

der Qualität der Betreuung gibt. In der Praxis werden Kitas in allen Organisationsformen geführt. 96<br />

Die Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sind durch das KiTaG sowie<br />

die KiTaVO gesetzlich vorgegeben und gelten – unabhängig von der Organisationsform – für jeden<br />

Träger von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung<br />

der Kindertageseinrichtungen (WeitEntwKiTaG) der Rahmen des ganzheitlichen Betreuungs-,<br />

Bildungs- und Erziehungsauftrages entsprechend den Leitlinien zum Bildungsauftrag konkretisiert<br />

und für die Träger von Kindertagesstätten verbindlich gemacht.<br />

96<br />

Vgl. Regiebetrieb: Regiebetrieb Kommunale Kindertagesstätten Jena (KKJ); Eigenbetrieb: Eigenbetrieb<br />

Kindertageseinrichtungen Dresden; AöR: Kindertagesstätte Hüttener Berge; gGmbH: Elbkinder Vereinigung<br />

Kitas Nord gGmbH.<br />

80

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