KPMG-Stellungnahme
Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81
Fazit: Der entscheidende Unterschied zwischen Eigenbetrieb und AöR liegt in der direkten Einflussnahme der Gemeindevertretung und der Verwaltung durch den Bürgermeister. lesen Sie in der KPMG-Stellungnahme vom 01.07.2016, Seite 81
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IX.<br />
Fragen zu erziehungs- und bildungspolitischen Auswirkungen/Auswirkungen auf die<br />
kommunale Daseinsvorsorge:<br />
1. Welche der Organisationsformen weist die besten Möglichkeiten für eine überdurchschnittliche<br />
Betreuungsqualität auf?<br />
2. Wie kann sichergestellt werden, dass das ganzheitliche, vom Kind her bestimmte Gesamtkonzept<br />
öffentlicher Bildung/Erziehung/Betreuung in der jeweiligen Organisationsform<br />
berücksichtigt wird?<br />
3. Wer ist Träger der Einrichtung in der jeweiligen Organisationsform? Welche Vor- und<br />
Nachteile können sich durch Herauslösung aus der kommunalen Trägerschaft ergeben?<br />
4. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Mitwirkung der Eltern (insbesondere Elternbeirat)<br />
bezogen auf die jeweilige Organisationsform?<br />
5. Welche Organisationsform bietet die besten Möglichkeiten hinsichtlich Zukunftsfähigkeit und<br />
Entwicklung?<br />
6. Welche Möglichkeiten gibt es in der jeweiligen Organisationsform zur Erreichung einer<br />
pädagogischen Vielfalt und damit Attraktivität für die Nutzer der Einrichtungen?<br />
a) Konzeptvielfalt und Konzeptautonomie der Einrichtungen<br />
b) Eigenverantwortung in pädagogischen Belangen<br />
c) Leitungsstruktur in den Einrichtungen<br />
Es liegen keine Hinweise darüber vor, dass es eine Verbindung zwischen der Organisationsform und<br />
der Qualität der Betreuung gibt. In der Praxis werden Kitas in allen Organisationsformen geführt. 96<br />
Die Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sind durch das KiTaG sowie<br />
die KiTaVO gesetzlich vorgegeben und gelten – unabhängig von der Organisationsform – für jeden<br />
Träger von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung<br />
der Kindertageseinrichtungen (WeitEntwKiTaG) der Rahmen des ganzheitlichen Betreuungs-,<br />
Bildungs- und Erziehungsauftrages entsprechend den Leitlinien zum Bildungsauftrag konkretisiert<br />
und für die Träger von Kindertagesstätten verbindlich gemacht.<br />
96<br />
Vgl. Regiebetrieb: Regiebetrieb Kommunale Kindertagesstätten Jena (KKJ); Eigenbetrieb: Eigenbetrieb<br />
Kindertageseinrichtungen Dresden; AöR: Kindertagesstätte Hüttener Berge; gGmbH: Elbkinder Vereinigung<br />
Kitas Nord gGmbH.<br />
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