Frauen
Credit Suisse bulletin, 2000/03
Credit Suisse bulletin, 2000/03
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FRAUEN<br />
rung zahlt die Pflegekosten von Mutter<br />
und Kind.<br />
Hauskauf<br />
Gelder der beruflichen Vorsorge können<br />
teilweise für den Erwerb von Wohneigentum<br />
eingesetzt werden. Der Kapitalvorbezug<br />
senkt die Versicherungsleistung bei<br />
Invalidität, Tod oder Alter. Unverheiratete<br />
müssen beim Tod des Partners das Kapital,<br />
das aus dessen Vorsorge bezogen<br />
worden ist, zurückerstatten.<br />
Tod des Partners<br />
• Verheiratete erhalten beim Tod des Partners<br />
Witwen- bzw. Witwerrenten der AHV,<br />
wobei Witwerrenten an zusätzliche Bedingungen<br />
geknüpft sind. Gemäss den Revisionsvorschlägen<br />
sollen diese Leistungen<br />
nur noch ausgerichtet werden, wenn Kinder<br />
unter 18 Jahren zu betreuen oder der<br />
Witwer respektive die Witwe über 50 Jahre<br />
alt sind. Bei der obligatorischen beruflichen<br />
Vorsorge erhält nur die Witwe eine<br />
Rente.<br />
• Unverheiratete haben beim Tod des<br />
Partners keine Ansprüche an die AHV und<br />
die obligatorische berufliche Vorsorge. In<br />
der überobligatorischen beruflichen Vorsorge<br />
ist das Reglement massgeblich. Auf<br />
Freizügigkeitskapitalien des verstorbenen<br />
Partners haben Unverheiratete Anspruch,<br />
wenn sie von ihm wesentlich unterstützt<br />
wurden.<br />
www.credit-suisse.ch/bulletin<br />
Die Banken entdecken die Anlegerin.<br />
Haben <strong>Frauen</strong> andere Finanzbedürfnisse ?<br />
Lesen Sie mehr im Bulletin-online.<br />
Ehescheidung bzw.<br />
Trennung nicht ehelicher Gemeinschaft<br />
• Die AHV-Konten und die Erziehungsgutschriften<br />
werden bei Scheidung hälftig<br />
geteilt, ebenso die berufliche Vorsorge.<br />
Die Kinderbetreuung beeinträchtigt den<br />
Weiteraufbau der Vorsorge nach der Scheidung;<br />
resultierende Vorsorgedefizite können<br />
bei den Unterhaltsbeiträgen abgegolten<br />
werden.<br />
• Bei Tod des geschiedenen Ehemannes<br />
erhält die geschiedene Frau eventuell Anspruch<br />
auf eine Witwenrente der AHV und<br />
der obligatorischen beruflichen Vorsorge.<br />
Der Anspruch ist an verschiedene Voraussetzungen<br />
geknüpft, die im Einzelfall<br />
geprüft werden müssen. Die überobligatorische<br />
berufliche Vorsorge gewährt nur<br />
selten Witwenrenten für Geschiedene.<br />
• Bei Trennung Unverheirateter kommt es<br />
weder in der AHV noch in der beruflichen<br />
Vorsorge zur Teilung. Der trennungsbe-<br />
dingte Vorsorgeschaden, der sich meist<br />
zulasten der <strong>Frauen</strong> auswirkt, muss anderweitig<br />
kompensiert werden.<br />
Wiedereinstieg<br />
• Wer nach einer Erziehungsperiode eine<br />
Erwerbstätigkeit aufnimmt und erwerbslos<br />
ist, erhält während einer kurzen Zeit Taggelder<br />
der Arbeitslosenversicherung.<br />
• Wer wegen Ehescheidung und wegen<br />
Tod oder Invalidität des Ehepartners gezwungen<br />
ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen<br />
oder auszudehnen, kann ebenfalls<br />
Leistungen beziehen, ohne vorher Beiträge<br />
bezahlt zu haben.<br />
SO PLANT FRAU SICH IHRE FINANZIELLE ZUKUNFT<br />
<strong>Frauen</strong> haben nicht unbedingt einen spezifischen Zugang zu den<br />
Finanzen. Doch <strong>Frauen</strong> haben eigene finanzielle Bedürfnisse.<br />
Wegen der höheren Lebenserwartung sind sie heute während<br />
längeren Lebensabschnitten auf sich gestellt. Denselben Effekt<br />
zeitigt die steigende Scheidungsrate. Gleichzeitig führt eine<br />
Familiengründung bei den meisten <strong>Frauen</strong> zu einem radikaleren<br />
Wechsel in Beruf und Einkommen als bei Männern. Finanzielle<br />
Sicherheit und Vorsorge erlangen daher einen besonderen<br />
Stellenwert.<br />
Die Credit Suisse lädt finanzinteressierte <strong>Frauen</strong> zu einem Weiterbildungs-Seminar<br />
ein. Eine Multimedia-Präsentation zeigt auf unterhaltsame<br />
Art, wie die eigenen Finanzen chancenreich zu verwalten<br />
sind. Anschliessend besteht die Möglichkeit zu einer weiterführenden<br />
Diskussion. Selbstverständlich sind Ehemänner und<br />
Lebenspartner ebenfalls willkommen.<br />
Die Anlässe finden an folgenden Terminen statt:<br />
6.9. Horgen 6.9. Bülach 20.10. Luzern<br />
24.10. Wallisellen 25.10. Kloten 7.11. Oerlikon<br />
8.11. Stettbach 29.11. Genf<br />
Das Anmeldeformular finden Sie unter www.credit-suisse.ch/bulletin.<br />
Dort erfahren Sie auch laufend die neusten Daten zu weiteren<br />
Anlässen in der ganzen Schweiz.<br />
Sollten Sie Fragen haben zum Inhalt der Anlässe, so schicken Sie<br />
ein E-Mail an jolanda.wuest@credit-suisse.ch.<br />
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