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Frauen

Credit Suisse bulletin, 2000/03

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FRAUEN<br />

rung zahlt die Pflegekosten von Mutter<br />

und Kind.<br />

Hauskauf<br />

Gelder der beruflichen Vorsorge können<br />

teilweise für den Erwerb von Wohneigentum<br />

eingesetzt werden. Der Kapitalvorbezug<br />

senkt die Versicherungsleistung bei<br />

Invalidität, Tod oder Alter. Unverheiratete<br />

müssen beim Tod des Partners das Kapital,<br />

das aus dessen Vorsorge bezogen<br />

worden ist, zurückerstatten.<br />

Tod des Partners<br />

• Verheiratete erhalten beim Tod des Partners<br />

Witwen- bzw. Witwerrenten der AHV,<br />

wobei Witwerrenten an zusätzliche Bedingungen<br />

geknüpft sind. Gemäss den Revisionsvorschlägen<br />

sollen diese Leistungen<br />

nur noch ausgerichtet werden, wenn Kinder<br />

unter 18 Jahren zu betreuen oder der<br />

Witwer respektive die Witwe über 50 Jahre<br />

alt sind. Bei der obligatorischen beruflichen<br />

Vorsorge erhält nur die Witwe eine<br />

Rente.<br />

• Unverheiratete haben beim Tod des<br />

Partners keine Ansprüche an die AHV und<br />

die obligatorische berufliche Vorsorge. In<br />

der überobligatorischen beruflichen Vorsorge<br />

ist das Reglement massgeblich. Auf<br />

Freizügigkeitskapitalien des verstorbenen<br />

Partners haben Unverheiratete Anspruch,<br />

wenn sie von ihm wesentlich unterstützt<br />

wurden.<br />

www.credit-suisse.ch/bulletin<br />

Die Banken entdecken die Anlegerin.<br />

Haben <strong>Frauen</strong> andere Finanzbedürfnisse ?<br />

Lesen Sie mehr im Bulletin-online.<br />

Ehescheidung bzw.<br />

Trennung nicht ehelicher Gemeinschaft<br />

• Die AHV-Konten und die Erziehungsgutschriften<br />

werden bei Scheidung hälftig<br />

geteilt, ebenso die berufliche Vorsorge.<br />

Die Kinderbetreuung beeinträchtigt den<br />

Weiteraufbau der Vorsorge nach der Scheidung;<br />

resultierende Vorsorgedefizite können<br />

bei den Unterhaltsbeiträgen abgegolten<br />

werden.<br />

• Bei Tod des geschiedenen Ehemannes<br />

erhält die geschiedene Frau eventuell Anspruch<br />

auf eine Witwenrente der AHV und<br />

der obligatorischen beruflichen Vorsorge.<br />

Der Anspruch ist an verschiedene Voraussetzungen<br />

geknüpft, die im Einzelfall<br />

geprüft werden müssen. Die überobligatorische<br />

berufliche Vorsorge gewährt nur<br />

selten Witwenrenten für Geschiedene.<br />

• Bei Trennung Unverheirateter kommt es<br />

weder in der AHV noch in der beruflichen<br />

Vorsorge zur Teilung. Der trennungsbe-<br />

dingte Vorsorgeschaden, der sich meist<br />

zulasten der <strong>Frauen</strong> auswirkt, muss anderweitig<br />

kompensiert werden.<br />

Wiedereinstieg<br />

• Wer nach einer Erziehungsperiode eine<br />

Erwerbstätigkeit aufnimmt und erwerbslos<br />

ist, erhält während einer kurzen Zeit Taggelder<br />

der Arbeitslosenversicherung.<br />

• Wer wegen Ehescheidung und wegen<br />

Tod oder Invalidität des Ehepartners gezwungen<br />

ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen<br />

oder auszudehnen, kann ebenfalls<br />

Leistungen beziehen, ohne vorher Beiträge<br />

bezahlt zu haben.<br />

SO PLANT FRAU SICH IHRE FINANZIELLE ZUKUNFT<br />

<strong>Frauen</strong> haben nicht unbedingt einen spezifischen Zugang zu den<br />

Finanzen. Doch <strong>Frauen</strong> haben eigene finanzielle Bedürfnisse.<br />

Wegen der höheren Lebenserwartung sind sie heute während<br />

längeren Lebensabschnitten auf sich gestellt. Denselben Effekt<br />

zeitigt die steigende Scheidungsrate. Gleichzeitig führt eine<br />

Familiengründung bei den meisten <strong>Frauen</strong> zu einem radikaleren<br />

Wechsel in Beruf und Einkommen als bei Männern. Finanzielle<br />

Sicherheit und Vorsorge erlangen daher einen besonderen<br />

Stellenwert.<br />

Die Credit Suisse lädt finanzinteressierte <strong>Frauen</strong> zu einem Weiterbildungs-Seminar<br />

ein. Eine Multimedia-Präsentation zeigt auf unterhaltsame<br />

Art, wie die eigenen Finanzen chancenreich zu verwalten<br />

sind. Anschliessend besteht die Möglichkeit zu einer weiterführenden<br />

Diskussion. Selbstverständlich sind Ehemänner und<br />

Lebenspartner ebenfalls willkommen.<br />

Die Anlässe finden an folgenden Terminen statt:<br />

6.9. Horgen 6.9. Bülach 20.10. Luzern<br />

24.10. Wallisellen 25.10. Kloten 7.11. Oerlikon<br />

8.11. Stettbach 29.11. Genf<br />

Das Anmeldeformular finden Sie unter www.credit-suisse.ch/bulletin.<br />

Dort erfahren Sie auch laufend die neusten Daten zu weiteren<br />

Anlässen in der ganzen Schweiz.<br />

Sollten Sie Fragen haben zum Inhalt der Anlässe, so schicken Sie<br />

ein E-Mail an jolanda.wuest@credit-suisse.ch.<br />

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CREDIT SUISSE BULLETIN 3 |00

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