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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />

• Entschiedene Bekämpfung der Altersarmut<br />

• Rechtliche Absicherung der Ausgleichszulage: Lösung der europarechtlichen Exportpflicht<br />

−−<br />

Umgestaltung hin zu einem speziellen Förderungsfonds für Langzeitversicherte, der<br />

zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird (damit ist nur mehr der Förderungsfonds<br />

potenziell exportpflichtig)<br />

−−<br />

Menschen mit mehr als 30 Beitragsjahren bekommen einen Sonderzuschuss, der die<br />

Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.000 Euro ausmacht (derzeit ca. 110 Euro)<br />

−−<br />

Einführung einer erhöhten Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren:<br />

Diese bekommen einen Sonderzuschuss, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage<br />

und 1.200 Euro ausmacht (derzeit ca. 310 Euro)<br />

−−<br />

Erhöhung des Familienrichtsatzes bei 40 Beitragsjahren von einem Ehepartner: 1.500 Euro<br />

Mindestpension bei Ehepaaren<br />

• Ausgleichszulage allgemein: Zuverdienst ab gesetzlichem Pensionsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze<br />

zulassen<br />

• Jährliche Anpassung der Pensionen auf Vorschlag der Pensionskommission<br />

• Kassasturz beim faktischen Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten<br />

• Vorlage eines jährlichen Pensionssicherungsberichtes von Seiten der Regierung (BMASK/<br />

BMF) sowie Zusammenlegung von bestehenden Berichten<br />

Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren<br />

Für die kommenden Generationen ist es unsere Verpflichtung, aktiv die Finanzierung des<br />

umlageorientierten Pensionssystems umzugestalten und zu adaptieren. Dies muss vor allem<br />

unter dem Gesichtspunkt der Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter<br />

geschehen. Im Besonderen sind hier alle Sonderpensionsprivilegien konsequent<br />

abzuschaffen, um so Gerechtigkeit innerhalb der einzelnen Gruppen der Pensionsbezieher<br />

herzustellen. Ein Grundrecht auf Altersvorsorge einschließlich der Werterhaltung der Pensionsansprüche<br />

ist daher sicherzustellen.<br />

• Nutzung der Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen im Rahmen von Verfahren<br />

der Pensionsversicherung (IP/BU-Verfahren, Reha-Untersuchungen) zur Optimierung der<br />

persönlichen medizinischen Betreuung bzw. Mitteilungspflicht bei Selbst- oder Fremdgefährdung<br />

an die zuständigen Behörden<br />

• Evaluierung der Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Waisenpension)<br />

• Evaluierung der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden<br />

• Evaluierung der Pensionen mit Ausgleichszulagenbezug von Personen, die nach Österreich<br />

zugezogen sind<br />

• Prüfung des Mindestpensionsbeitrages im Zusammenhang mit Ausgleichszulagen-Beziehern<br />

ausländischer Pensions- und Sozialversicherungsanstalten für Zuwanderer einführen (analog<br />

zu Bank-Austria-Pensionen)<br />

• Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien<br />

(verfassungskonforme Harmonisierung aller bestehenden Sonderrechte)<br />

• Maßnahmen zur Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter<br />

• Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen insbesondere in Hinblick auf<br />

Treffsicherheit (psychiatrischer) Invaliditätspension/Berufsunfähigkeit; Gutachten: IP/BU-<br />

Gutachten können (im Einzelfall) im Rahmen einer angeordneten Rehabilitationsmaßnahme<br />

erstellt werden<br />

• Ökonomische Evaluierung bei der schrittweisen Heranführung des faktischen an das<br />

gesetzliche Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten<br />

• Nachjustierung des Rehab-Geldes<br />

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