FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022
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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />
• Entschiedene Bekämpfung der Altersarmut<br />
• Rechtliche Absicherung der Ausgleichszulage: Lösung der europarechtlichen Exportpflicht<br />
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Umgestaltung hin zu einem speziellen Förderungsfonds für Langzeitversicherte, der<br />
zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird (damit ist nur mehr der Förderungsfonds<br />
potenziell exportpflichtig)<br />
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Menschen mit mehr als 30 Beitragsjahren bekommen einen Sonderzuschuss, der die<br />
Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.000 Euro ausmacht (derzeit ca. 110 Euro)<br />
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Einführung einer erhöhten Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren:<br />
Diese bekommen einen Sonderzuschuss, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage<br />
und 1.200 Euro ausmacht (derzeit ca. 310 Euro)<br />
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Erhöhung des Familienrichtsatzes bei 40 Beitragsjahren von einem Ehepartner: 1.500 Euro<br />
Mindestpension bei Ehepaaren<br />
• Ausgleichszulage allgemein: Zuverdienst ab gesetzlichem Pensionsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze<br />
zulassen<br />
• Jährliche Anpassung der Pensionen auf Vorschlag der Pensionskommission<br />
• Kassasturz beim faktischen Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten<br />
• Vorlage eines jährlichen Pensionssicherungsberichtes von Seiten der Regierung (BMASK/<br />
BMF) sowie Zusammenlegung von bestehenden Berichten<br />
Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren<br />
Für die kommenden Generationen ist es unsere Verpflichtung, aktiv die Finanzierung des<br />
umlageorientierten Pensionssystems umzugestalten und zu adaptieren. Dies muss vor allem<br />
unter dem Gesichtspunkt der Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter<br />
geschehen. Im Besonderen sind hier alle Sonderpensionsprivilegien konsequent<br />
abzuschaffen, um so Gerechtigkeit innerhalb der einzelnen Gruppen der Pensionsbezieher<br />
herzustellen. Ein Grundrecht auf Altersvorsorge einschließlich der Werterhaltung der Pensionsansprüche<br />
ist daher sicherzustellen.<br />
• Nutzung der Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen im Rahmen von Verfahren<br />
der Pensionsversicherung (IP/BU-Verfahren, Reha-Untersuchungen) zur Optimierung der<br />
persönlichen medizinischen Betreuung bzw. Mitteilungspflicht bei Selbst- oder Fremdgefährdung<br />
an die zuständigen Behörden<br />
• Evaluierung der Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Waisenpension)<br />
• Evaluierung der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden<br />
• Evaluierung der Pensionen mit Ausgleichszulagenbezug von Personen, die nach Österreich<br />
zugezogen sind<br />
• Prüfung des Mindestpensionsbeitrages im Zusammenhang mit Ausgleichszulagen-Beziehern<br />
ausländischer Pensions- und Sozialversicherungsanstalten für Zuwanderer einführen (analog<br />
zu Bank-Austria-Pensionen)<br />
• Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien<br />
(verfassungskonforme Harmonisierung aller bestehenden Sonderrechte)<br />
• Maßnahmen zur Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter<br />
• Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen insbesondere in Hinblick auf<br />
Treffsicherheit (psychiatrischer) Invaliditätspension/Berufsunfähigkeit; Gutachten: IP/BU-<br />
Gutachten können (im Einzelfall) im Rahmen einer angeordneten Rehabilitationsmaßnahme<br />
erstellt werden<br />
• Ökonomische Evaluierung bei der schrittweisen Heranführung des faktischen an das<br />
gesetzliche Pensionsantrittsalter unter Einbindung internationaler Experten<br />
• Nachjustierung des Rehab-Geldes<br />
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