FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022
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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />
Transparenz und Objektivierung des Auswahlverfahrens sowie Attraktivierung<br />
der Berufsstände Richter und Staatsanwalt – Standesrecht der Rechtsanwälte und Notare<br />
Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare sind gemeinsam wichtige Träger des Rechtsstaates.<br />
Moderne, aufeinander abgestimmte Berufsrechte sichern die Qualität der juristischen<br />
Berufsausübung. Durch geeignete Maßnahmen sind Bestellungsvorgänge, Aus- und Fortbildung<br />
sowie interdisziplinäre Durchlässigkeit unter den juristischen Berufen zu forcieren.<br />
• Weiterentwicklung des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens für den richterlichen Vorbereitungsdienst<br />
im Sinne eines modernen, transparenten und objektiven Prozesses anhand objektiver<br />
Kriterien zur Berufsqualifikation<br />
• Erstattung von Besetzungsvorschlägen betreffend Richter und Staatsanwälte mit erhöhten<br />
Begründungspflichten für alle Personalvorschläge und verpflichtende Hearings unter Einbindung<br />
anderer verwandter Berufsgruppen<br />
• Beseitigung des Widerspruchs zwischen Verschwiegenheits- und Meldepflicht von Notaren<br />
und Rechtsanwälten bei Geldwäsche<br />
• Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Attraktivierung des Amtes der Familienrichter<br />
• Abbau sachlich nicht gerechtfertigter Hürden für einen Wechsel zwischen den Berufsgruppen der<br />
Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie Forcierung gemeinsamer Ausbildungsmodule<br />
• Erhöhung der Effizienz durch Wiederherstellung des Systems der festen Geschäftsverteilung<br />
• Ausgleich in gerechtfertigten Sonderfällen durch Personalsenate (z.B. Sperre eines Richters für<br />
Neuanfall)<br />
• Flexibilisierung des starren Gehaltsschemas von Richtern und Staatsanwälten<br />
• Erfahrene Richter und Staatsanwälte aus den Instanzen sollen künftig ihre erreichte<br />
„Gehaltsposition“ in eine funktional niedriger entlohnte Position, insbesondere die des<br />
Familienrichters, mitnehmen können<br />
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