FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022
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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />
Maßnahmen<br />
Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat<br />
Die Sozialhilfe (Mindestsicherung NEU) ist ein wichtiges Instrument, um Armut zu vermeiden, und<br />
soll so rasch wie möglich zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt führen. Die steigende Zahl der<br />
Bezieherinnen und Bezieher sowie die steigenden Kosten zeigen, dass diese Ziele bisher nicht<br />
erreicht wurden.<br />
Die Mindestsicherung muss fair und gerecht sein: Menschen, die arbeiten oder jahrelang den<br />
ihnen möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen auch finanziell besser gestellt<br />
sein als andere, die das nicht tun oder getan haben. Eine Zuwanderung in den österreichischen<br />
Sozialstaat über den Bezieherkreis der Sozialhilfe (Mindestsicherung) muss gestoppt werden.<br />
Daher sollen alle wesentlichen Grundsätze der Sozialhilfe (Mindestsicherung) neu geregelt und<br />
österreichweit vereinheitlicht werden.<br />
• Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß<br />
Art. 12 Abs. 1 B-VG mit dem Ziel, Armut zu bekämpfen, die Zuwanderung in das österreichische<br />
Sozialsystem zu dämpfen und verstärkte Arbeitsanreize zu setzen<br />
• In diesem Grundsatzgesetz soll die Möglichkeit geboten werden, die Mindestsicherung auch in<br />
Form von Sachleistungen anzubieten. Dabei sind die Bundesländer angehalten, die missbräuchliche<br />
Verwendung von Mindestsicherungsleistungen streng zu kontrollieren und zu sanktionieren.<br />
• Einführung einer grundsätzlichen Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher<br />
(Mindestsicherungsbezieher) ab dem 15. Lebensjahr (bei Bildungsmaßnahmen keine Altersgrenze<br />
nach unten)<br />
• Bei Arbeits- und Teilhabepflicht Vermittlungsfähigkeit obligatorisch prüfen (Deutsch,<br />
Kulturtechniken, Werte)<br />
• Ausnahme von dieser Arbeits- und Teilhabepflicht im Einzelfall nur bei Behinderung, Krankheit<br />
und Sorgepflichten im Familienverband (Kinder- oder Pflegebedürftigenbetreuung)<br />
• Intensives Coaching und signifikante Kürzungen bei Arbeitsverweigerung oder Schwarzarbeit<br />
• Obligatorische Beratung zur Rücksiedlung in das Heimat- oder Herkunftsland<br />
• Obligatorische fremden- und niederlassungsrechtliche Überprüfung<br />
• Bei Verletzung der Arbeits- und Teilhabepflichten Kürzung bzw. vollständige Sperre der<br />
Sozialhilfe (Mindestsicherung)<br />
• Verpflichtende Einhebung, zeitnahe Erhebung und Auswertung von Daten bezüglich<br />
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (Mindestsicherung), Notstandshilfe und anderer Sozialleistungen<br />
in einer Transparenzdatenbank<br />
• Österreichweite Deckelung der Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1.500 Euro<br />
• Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich setzt voraus, in den<br />
vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich gelebt zu haben<br />
• Reduktion der Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf 365 Euro<br />
Grundleistung sowie 155 Euro Integrationsbonus (bei abgeschlossener Integrationsvereinbarung,<br />
solange diese eingehalten wird, Schwerpunkt Qualifizierungen für eine Wiedereingliederung<br />
im ersten Arbeitsmarkt, Wertekurse, Mitwirkung bei Nostrifizierungen und<br />
Berufsanerkennungen), finanzielle Sanktionsverpflichtung bei mangelnder Mitwirkung;<br />
Variabel: 40 bis 80 Euro für sonstige Ausgaben<br />
Schaffung eines Sozialhilferechts für junge Erwachsene<br />
Die Anspruchsvoraussetzungen, Betrags- oder Zuverdienstgrenzen, Laufzeiten, Berechnungsmethoden<br />
oder zuständigen Behörden der für junge Erwachsene vorgesehenen öffentlichen<br />
Transferleistungen (z.B. Fahrtbeihilfen, Studienförderung, Familienleistungen, Sozialhilfe usw.)<br />
unterscheiden sich erheblich voneinander und sind zum Teil wohl nur historisch erklärbar.<br />
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