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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />

Kinderbetreuungseinrichtungen und Elementarpädagogik müssen verstärkt als Einrichtungen der<br />

Vermittlung unserer verfassungsmäßigen Grundwerte wahrgenommen werden. Segregation und<br />

die Bildung von Parallelgesellschaften im Bildungssystem müssen mittels klarer Qualitätskriterien,<br />

einem intensiven Kontrollsystem und einem zielgerichteten Förderwesen verhindert werden.<br />

• Aktive Einbindung der Eltern im Bildungsbereich: Verpflichtende Integrationsmaßnahmen für<br />

Eltern mit Migrationshintergrund (z.B. verpflichtende Besuche von Elternsprechtagen) werden<br />

eingeführt<br />

• Stärkung der Partizipation von Müttern/Frauen (mit Migrationshintergrund) an der Gesellschaft<br />

sowie am Arbeitsmarkt<br />

• Der gesamte Förderbereich der Elementarpädagogik wird neu strukturiert. Die frühkindliche<br />

Sprachförderung im Kindergarten wird zum Wohl aller Kinder weiter gestärkt und fortgeführt<br />

• Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik am Leitsatz „Integration durch Leistung“ orientieren<br />

• Verstärkte Kontrollen in islamischen Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen unter dem<br />

Aspekt des besonderen Schutzes von Frauen und Mädchen<br />

• Aktive Einbindung der Eltern, insbesondere um deren eigene Sprachkompetenz zu verbessern<br />

und ihr Bewusstsein für die Bedeutung der Integration ihrer Kinder zu stärken<br />

• Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit keinen oder mangelnden Deutschkenntnissen<br />

wird eingeführt (nach Sprachstandsfeststellung)<br />

• Deutsch vor Regelunterricht flächendeckend für ganz Österreich: Kinder, die keine ausreichenden<br />

Deutschkenntnisse aufweisen, sollen in separaten Klassen unterrichtet werden, bis<br />

ein ausreichendes Sprachniveau erreicht wird, um dem Regelunterricht zu folgen. Dazu wird<br />

das „ausreichende Beherrschen der deutschen Sprache“ als Schulreifekriterium festgelegt<br />

• Bildungseinrichtungen werden verstärkt als Orte der Wertevermittlung wahrgenommen.<br />

Über einen Ethikunterricht werden verfassungsmäßig verankerte Werte unterrichtet. Der<br />

konfessionelle Religionsunterricht bleibt bestehen<br />

Kampf gegen den politischen Islam<br />

Österreich gewährleistet die Glaubens- und Religionsfreiheit, aber bekämpft den politischen<br />

Islam. Unter politischem Islam versteht man Gruppierungen und Organisationen, deren ideologisches<br />

Fundament der Islam ist und die eine Veränderung der politischen und gesellschaftlichen<br />

Grundordnung bis hin zur Ablehnung unseres Rechtsstaates im Sinne einer Islamisierung der<br />

Gesellschaft anstreben. Der politische Islam, der zu Radikalisierung, Antisemitismus, Gewalt und<br />

Terrorismus führen kann, hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.<br />

Dabei wird klar unterschieden zwischen dem politischen Islam mit dem Ziel, unsere Gesellschaft<br />

zu unterwandern, und der Religion des Islam. Jener überwiegende Teil der Muslime, der friedlich<br />

und im Einklang mit unseren Werten in Österreich lebt, ist vor den Einflüssen des politischen Islam<br />

zu schützen.<br />

Weltanschaulich oder religiös motivierter Extremismus hat sich zu einer konstanten Bedrohung<br />

für demokratische Gesellschaften entwickelt und ist eine große globale Herausforderung.<br />

In Österreich wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen getroffen,<br />

um dieser Entwicklung entgegenzutreten. Darüber hinaus wird dem Entstehen von Parallelgesellschaften<br />

weiter entgegengewirkt, da gerade diese Abschottung oft einen Nährboden<br />

für Radikalisierung darstellt. Jeglicher Form von politischer oder religiöser Einflussnahme aus<br />

dem Ausland wird konsequent entgegengetreten.<br />

• Sicherstellung einer umfassenden Kontrolle der Darstellung der Lehre, einschließlich eines<br />

Textes der wesentlichen Glaubensquelle (Koran), gemäß § 6 Islamgesetz<br />

• Konsequente Kontrolle des Verbots der Auslandsfinanzierung von Religionsgesellschaften<br />

und Überprüfung des Vereinswesens. Das Kultusamt hat einen lückenlosen Vollzug des<br />

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