FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />
Kinderbetreuungseinrichtungen und Elementarpädagogik müssen verstärkt als Einrichtungen der<br />
Vermittlung unserer verfassungsmäßigen Grundwerte wahrgenommen werden. Segregation und<br />
die Bildung von Parallelgesellschaften im Bildungssystem müssen mittels klarer Qualitätskriterien,<br />
einem intensiven Kontrollsystem und einem zielgerichteten Förderwesen verhindert werden.<br />
• Aktive Einbindung der Eltern im Bildungsbereich: Verpflichtende Integrationsmaßnahmen für<br />
Eltern mit Migrationshintergrund (z.B. verpflichtende Besuche von Elternsprechtagen) werden<br />
eingeführt<br />
• Stärkung der Partizipation von Müttern/Frauen (mit Migrationshintergrund) an der Gesellschaft<br />
sowie am Arbeitsmarkt<br />
• Der gesamte Förderbereich der Elementarpädagogik wird neu strukturiert. Die frühkindliche<br />
Sprachförderung im Kindergarten wird zum Wohl aller Kinder weiter gestärkt und fortgeführt<br />
• Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik am Leitsatz „Integration durch Leistung“ orientieren<br />
• Verstärkte Kontrollen in islamischen Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen unter dem<br />
Aspekt des besonderen Schutzes von Frauen und Mädchen<br />
• Aktive Einbindung der Eltern, insbesondere um deren eigene Sprachkompetenz zu verbessern<br />
und ihr Bewusstsein für die Bedeutung der Integration ihrer Kinder zu stärken<br />
• Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit keinen oder mangelnden Deutschkenntnissen<br />
wird eingeführt (nach Sprachstandsfeststellung)<br />
• Deutsch vor Regelunterricht flächendeckend für ganz Österreich: Kinder, die keine ausreichenden<br />
Deutschkenntnisse aufweisen, sollen in separaten Klassen unterrichtet werden, bis<br />
ein ausreichendes Sprachniveau erreicht wird, um dem Regelunterricht zu folgen. Dazu wird<br />
das „ausreichende Beherrschen der deutschen Sprache“ als Schulreifekriterium festgelegt<br />
• Bildungseinrichtungen werden verstärkt als Orte der Wertevermittlung wahrgenommen.<br />
Über einen Ethikunterricht werden verfassungsmäßig verankerte Werte unterrichtet. Der<br />
konfessionelle Religionsunterricht bleibt bestehen<br />
Kampf gegen den politischen Islam<br />
Österreich gewährleistet die Glaubens- und Religionsfreiheit, aber bekämpft den politischen<br />
Islam. Unter politischem Islam versteht man Gruppierungen und Organisationen, deren ideologisches<br />
Fundament der Islam ist und die eine Veränderung der politischen und gesellschaftlichen<br />
Grundordnung bis hin zur Ablehnung unseres Rechtsstaates im Sinne einer Islamisierung der<br />
Gesellschaft anstreben. Der politische Islam, der zu Radikalisierung, Antisemitismus, Gewalt und<br />
Terrorismus führen kann, hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.<br />
Dabei wird klar unterschieden zwischen dem politischen Islam mit dem Ziel, unsere Gesellschaft<br />
zu unterwandern, und der Religion des Islam. Jener überwiegende Teil der Muslime, der friedlich<br />
und im Einklang mit unseren Werten in Österreich lebt, ist vor den Einflüssen des politischen Islam<br />
zu schützen.<br />
Weltanschaulich oder religiös motivierter Extremismus hat sich zu einer konstanten Bedrohung<br />
für demokratische Gesellschaften entwickelt und ist eine große globale Herausforderung.<br />
In Österreich wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen getroffen,<br />
um dieser Entwicklung entgegenzutreten. Darüber hinaus wird dem Entstehen von Parallelgesellschaften<br />
weiter entgegengewirkt, da gerade diese Abschottung oft einen Nährboden<br />
für Radikalisierung darstellt. Jeglicher Form von politischer oder religiöser Einflussnahme aus<br />
dem Ausland wird konsequent entgegengetreten.<br />
• Sicherstellung einer umfassenden Kontrolle der Darstellung der Lehre, einschließlich eines<br />
Textes der wesentlichen Glaubensquelle (Koran), gemäß § 6 Islamgesetz<br />
• Konsequente Kontrolle des Verbots der Auslandsfinanzierung von Religionsgesellschaften<br />
und Überprüfung des Vereinswesens. Das Kultusamt hat einen lückenlosen Vollzug des<br />
Seite 39