FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022
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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />
Zieldefinition<br />
1. Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung<br />
2. Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem<br />
3. Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken<br />
4. Modernisierung des Arbeitsrechts<br />
5. Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung<br />
6. Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften<br />
Maßnahmen<br />
Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung<br />
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen<br />
und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt<br />
und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind<br />
vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize<br />
schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen.<br />
• Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele<br />
müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine<br />
nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein.<br />
• Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe<br />
und Bedarfsorientierter Mindestsicherung<br />
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Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen<br />
Verlauf und Integration der Notstandshilfe<br />
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Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung<br />
führt zu längerer Bezugsdauer)<br />
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Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />
(AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen<br />
zu erzielen<br />
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Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche<br />
Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen<br />
in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige)<br />
nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten<br />
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Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in<br />
die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes<br />
• Zumutbarkeit reformieren<br />
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Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die<br />
Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden<br />
bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog<br />
zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)<br />
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Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize<br />
• Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)<br />
• Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären<br />
Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)<br />
• Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im<br />
Leistungsbezug hintanzuhalten<br />
• Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien<br />
und Sozialpartner)<br />
• Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und<br />
tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt<br />
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