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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />

Zieldefinition<br />

1. Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung<br />

2. Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem<br />

3. Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken<br />

4. Modernisierung des Arbeitsrechts<br />

5. Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung<br />

6. Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften<br />

Maßnahmen<br />

Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung<br />

Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen<br />

und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt<br />

und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind<br />

vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize<br />

schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen.<br />

• Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele<br />

müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine<br />

nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein.<br />

• Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe<br />

und Bedarfsorientierter Mindestsicherung<br />

−−<br />

Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen<br />

Verlauf und Integration der Notstandshilfe<br />

−−<br />

Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung<br />

führt zu längerer Bezugsdauer)<br />

−−<br />

Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />

(AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen<br />

zu erzielen<br />

−−<br />

Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche<br />

Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen<br />

in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige)<br />

nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten<br />

−−<br />

Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in<br />

die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes<br />

• Zumutbarkeit reformieren<br />

−−<br />

Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die<br />

Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden<br />

bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog<br />

zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)<br />

−−<br />

Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize<br />

• Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)<br />

• Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären<br />

Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)<br />

• Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im<br />

Leistungsbezug hintanzuhalten<br />

• Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien<br />

und Sozialpartner)<br />

• Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und<br />

tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt<br />

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