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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />

Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug<br />

Die Strafvollzugszwecke sind klar zu definieren und dem aktuellen Bedarf anzupassen. Strafvollzug<br />

ist zentraler Bestandteil der Sicherheitspolitik und den Zielen der Resozialisierung verpflichtet.<br />

In diesem Zusammenhang kommt den Beamten der Justizwache eine verantwortungsvolle<br />

Rolle zu.<br />

Steigende Unterbringungszahlen und unzureichende Regelung des Vollzugs erfordern<br />

Reformen, um die Sicherheit in Österreichs Justizanstalten weiterhin gewährleisten zu können.<br />

Im Rahmen rechtlicher, politischer und diplomatischer Bemühungen ist das Konzept „Haft in der<br />

Heimat“ mit Nachdruck weiterzuverfolgen, da dies einerseits den Strafvollzug entlastet, andererseits<br />

aber auch die Erfolgschancen einer Resozialisierung von Straftätern erhöht.<br />

• Modernisierung des Strafvollzugsrechtes: Erhöhung der (Rechts-)Sicherheit durch klarere<br />

Handlungsanleitungen<br />

−−<br />

Überprüfung der Aufteilung von exekutivdienstlichen und betreuenden Aufgaben im<br />

Sinne des § 20 StVG in Hinblick auf die Verwirklichung der Vollzugszwecke<br />

−−<br />

Identifikation und Dämpfung von Kostentreibern im Strafvollzug<br />

−−<br />

Einbeziehung der Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einbeziehung der<br />

Angehörigen (Standardleistungen)<br />

−−<br />

Nutzung von Synergien durch Versorgung von Häftlingen in Heeresspitälern<br />

−−<br />

Auch während medizinischer Behandlungen ist die exekutivdienstliche Aufrechterhaltung<br />

von Bewachung und Sicherheit im erforderlichen Ausmaß zu gewährleisten.<br />

−−<br />

Erweiterung des Anwendungsbereichs des elektronisch überwachten Hausarrests (z.B. bis<br />

24 Monate Strafarrest), außer bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten<br />

−−<br />

Anpassung des Katalogs der Dienstwaffen im StVG nach dem Vorbild des SPG sowie<br />

Modernisierung des Waffengebrauchsrechts der Justizwache<br />

−−<br />

Unterbringung von islamistischen/dschihadistischen Gefährdern in eigenen Sicherheitsabteilungen<br />

−−<br />

Wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Informationsund<br />

Kommunikationstechnik durch Insassen<br />

−−<br />

Forcierung des Konzepts „Haft in der Heimat“ durch verstärkte bilaterale Übereinkommen<br />

und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und<br />

Rechtsgrundlagen in der EU und in Drittstaaten; Initiative auf EU-Ebene mit dem Ziel<br />

des Strafvollzugs im Heimatland bei EU-Bürgern und durch Einsatz finanzieller Mittel für<br />

Drittstaaten außerhalb der EU<br />

−−<br />

Forcierung diplomatischer, rechtlicher und politischer Mittel zum Abschluss von<br />

Überstellungsverträgen<br />

−−<br />

Verpflichtende Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 SPG für alle im Strafvollzug dauerhaft<br />

tätigen Externen (islamische Seelsorger, Psychotherapeuten etc.)<br />

• Neue Formen des Strafvollzugs zur Förderung der Wiedergutmachung und der Resozialisierung<br />

insbesondere von Jugendlichen und bei reinen Vermögensdelikten<br />

• Verbesserte Zusammenarbeit aller mit psychisch Kranken befassten Institutionen (Erkenntnis<br />

aus dem Fall „Brunnenmarkt“)<br />

• Evaluierung des Bedarfs an Planstellen im Strafvollzug unter Einbeziehung der Justizbetreuungsagentur<br />

• Evaluierung des Investitionsbedarfs für Sicherheitsausrüstung<br />

• Prüfung der Anhebung der derzeit finanziell unbefriedigenden Haftentschädigung<br />

• Erleichterung des Ressortwechsels von Exekutivbeamten<br />

• Reform des Maßnahmenvollzugs – Sicherheit der Allgemeinheit erhöhen<br />

−−<br />

Vorrangige Zwecke der Unterbringung sind die Gewährleistung der öffentlichen<br />

Sicherheit und die erforderliche medizinische Behandlung<br />

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