FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022
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<strong>Regierungsprogramm</strong> <strong>2017</strong> – <strong>2022</strong><br />
Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug<br />
Die Strafvollzugszwecke sind klar zu definieren und dem aktuellen Bedarf anzupassen. Strafvollzug<br />
ist zentraler Bestandteil der Sicherheitspolitik und den Zielen der Resozialisierung verpflichtet.<br />
In diesem Zusammenhang kommt den Beamten der Justizwache eine verantwortungsvolle<br />
Rolle zu.<br />
Steigende Unterbringungszahlen und unzureichende Regelung des Vollzugs erfordern<br />
Reformen, um die Sicherheit in Österreichs Justizanstalten weiterhin gewährleisten zu können.<br />
Im Rahmen rechtlicher, politischer und diplomatischer Bemühungen ist das Konzept „Haft in der<br />
Heimat“ mit Nachdruck weiterzuverfolgen, da dies einerseits den Strafvollzug entlastet, andererseits<br />
aber auch die Erfolgschancen einer Resozialisierung von Straftätern erhöht.<br />
• Modernisierung des Strafvollzugsrechtes: Erhöhung der (Rechts-)Sicherheit durch klarere<br />
Handlungsanleitungen<br />
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Überprüfung der Aufteilung von exekutivdienstlichen und betreuenden Aufgaben im<br />
Sinne des § 20 StVG in Hinblick auf die Verwirklichung der Vollzugszwecke<br />
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Identifikation und Dämpfung von Kostentreibern im Strafvollzug<br />
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Einbeziehung der Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einbeziehung der<br />
Angehörigen (Standardleistungen)<br />
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Nutzung von Synergien durch Versorgung von Häftlingen in Heeresspitälern<br />
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Auch während medizinischer Behandlungen ist die exekutivdienstliche Aufrechterhaltung<br />
von Bewachung und Sicherheit im erforderlichen Ausmaß zu gewährleisten.<br />
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Erweiterung des Anwendungsbereichs des elektronisch überwachten Hausarrests (z.B. bis<br />
24 Monate Strafarrest), außer bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten<br />
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Anpassung des Katalogs der Dienstwaffen im StVG nach dem Vorbild des SPG sowie<br />
Modernisierung des Waffengebrauchsrechts der Justizwache<br />
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Unterbringung von islamistischen/dschihadistischen Gefährdern in eigenen Sicherheitsabteilungen<br />
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Wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Informationsund<br />
Kommunikationstechnik durch Insassen<br />
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Forcierung des Konzepts „Haft in der Heimat“ durch verstärkte bilaterale Übereinkommen<br />
und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und<br />
Rechtsgrundlagen in der EU und in Drittstaaten; Initiative auf EU-Ebene mit dem Ziel<br />
des Strafvollzugs im Heimatland bei EU-Bürgern und durch Einsatz finanzieller Mittel für<br />
Drittstaaten außerhalb der EU<br />
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Forcierung diplomatischer, rechtlicher und politischer Mittel zum Abschluss von<br />
Überstellungsverträgen<br />
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Verpflichtende Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 SPG für alle im Strafvollzug dauerhaft<br />
tätigen Externen (islamische Seelsorger, Psychotherapeuten etc.)<br />
• Neue Formen des Strafvollzugs zur Förderung der Wiedergutmachung und der Resozialisierung<br />
insbesondere von Jugendlichen und bei reinen Vermögensdelikten<br />
• Verbesserte Zusammenarbeit aller mit psychisch Kranken befassten Institutionen (Erkenntnis<br />
aus dem Fall „Brunnenmarkt“)<br />
• Evaluierung des Bedarfs an Planstellen im Strafvollzug unter Einbeziehung der Justizbetreuungsagentur<br />
• Evaluierung des Investitionsbedarfs für Sicherheitsausrüstung<br />
• Prüfung der Anhebung der derzeit finanziell unbefriedigenden Haftentschädigung<br />
• Erleichterung des Ressortwechsels von Exekutivbeamten<br />
• Reform des Maßnahmenvollzugs – Sicherheit der Allgemeinheit erhöhen<br />
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Vorrangige Zwecke der Unterbringung sind die Gewährleistung der öffentlichen<br />
Sicherheit und die erforderliche medizinische Behandlung<br />
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