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wenn sie zusätzlich noch eine Grundstückshaftpflicht<br />
beinhaltet, denn die Verkehrssicherungspflicht<br />
der Bauherren greift ja auch<br />
schon vor dem Baubeginn, nämlich, sobald<br />
die Bauherren Besitzer des Grundstücks sind.<br />
Die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht-Versicherung<br />
tritt beispielsweise ein,<br />
wenn jemand vor dem Haus auf einer Eisfläche<br />
ausrutscht oder wenn ihm ein Dachziegel<br />
auf den Kopf fällt. „Aber Vorsicht“, betont<br />
Reinhold-Postina: „Wenn der bauliche<br />
Zustand des Dachs 30 Jahre lang nicht kontrolliert<br />
worden ist, wird die Versicherung<br />
wahrscheinlich nicht ohne Weiteres für den<br />
Schaden aufkommen.“ Ähnliches gilt bei Ästen:<br />
„Ist ein Ast wegen wochenlanger Trockenheit<br />
auf den Nachbarn oder dessen Auto<br />
heruntergekracht, wirddie Versicherung wissen<br />
wollen, ob der Baum gepflegt wurde.“<br />
Schäden am eigenen Gebäude<br />
und Schäden, die Dritte erleiden,<br />
sind Sache von zwei<br />
verschiedenen Versicherungen.<br />
Schäden am Gebäude. Bevor die frisch gebackenen<br />
Hauseigentümer einziehen können,<br />
kommt noch ein unverzichtbarer Klassiker<br />
auf sie zu: die Wohngebäudeversicherung.<br />
„Diese Versicherung verlangen die Banken<br />
in der Regel mit der Kreditvergabe“, weiß<br />
Reinhold-Postina. Was sie von der Haftpflicht<br />
unterscheidet: Die Wohngebäudeversicherung<br />
kommt für Schäden am Gebäude<br />
selbst auf –zum Beispiel Feuer-und Leitungswasserschäden.<br />
Nicht aber für Forderungen<br />
von Dritten gegen den Hauseigentümer, das<br />
ist Sache der Haftpflichtversicherung. Bei<br />
der Wohngebäudeversicherung bieten die<br />
meisten Gesellschaften die Möglichkeit, sich<br />
zusätzlich gegen Elementarschäden wie beispielsweise<br />
Überschwemmung zu sichern.<br />
„Das kann je nach Region teuer werden,<br />
ist also auch eine Frage des Geldes“, sagt<br />
Reinhold-Postina. „Informieren Sie sich,<br />
ob Sie beispielsweise ineinem Hochwasseroder<br />
Erdbebengebiet wohnen.“<br />
Starkregen ist überall. Gegen Starkregen,<br />
da sind sich die Experten einig, sollte man<br />
versichert sein –denn der kann heutzutage<br />
überall auftreten. Opfermann: „Manchmal<br />
sind Überschwemmung, Starkregen<br />
und Co. mitversichert –oft aber eben auch<br />
nicht! Da heißt es genau hinschauen, aber<br />
bitte vor dem nächsten Unwetter!“ Nicht<br />
immer gebraucht werde eine Glasbruchversicherung<br />
– wer nur „normale“ Fenster<br />
hat, kann sich das meist sparen. Preis<br />
und Leistung stehen bei einer Wohngebäudeversicherung<br />
wiederum in keinem<br />
Zusammenhang, fügt Opfermann hinzu:<br />
Eine günstige Police könne im Einzelfall<br />
sehr wohl mit anderen, Angeboten mithalten.<br />
Und teuer bedeute nicht automatisch<br />
auch gut geschützt –dahilft es nur, sich<br />
gut zu informieren.<br />
Privat-Haftpflicht reicht vielleicht. Ein Haftpflichtschutz<br />
für Haus- und Grundbesitz<br />
ist wichtig, ein eigener Vertrag dafür aber<br />
nicht immer nötig. „In vielen Privat-Haftpflichtverträgen<br />
ist die Haftpflicht des<br />
Hausbesitzers schon enthalten. Dann<br />
braucht es keinen zusätzlichen Vertrag.“<br />
Das gelte insbesondere für Einfamilienhäuser<br />
oder Doppelhaushälften. So sind<br />
Schäden durch umgestürzte Bäume oder<br />
fliegende Dachziegel in vielen gängigen<br />
Verträgen bereits mitversichert. „Hier<br />
hilft ein Blick ins Kleingedruckte weiter“,<br />
rät der Experte.<br />
Finanzierung<br />
Kapitallebensversicherung uninteressant<br />
Das eigene Haus über eine Kapitallebensversicherung<br />
zu finanzieren, war lange ein gern gewähltes Modell.<br />
Dabei wurde das Bankdarlehen nicht getilgt, sondern<br />
in eine Lebensversicherung eingezahlt, die bei<br />
Fälligkeit das Darlehen ablöste. Inzwischen ist diese<br />
Variante aber uninteressant. Denn seit mehr als zehn<br />
Jahren sind Auszahlungen dieser Policen nicht mehr<br />
steuerfrei. Das macht sie vergleichsweise unrentabel,<br />
erst recht in der aktuellen Niedrigzinsphase. Waszur<br />
Fälligkeit ausgezahlt wird, ist oft sehr viel weniger als<br />
erwartet. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
(BGH) bestätigt nun das seit 2014 gültige Gesetz,<br />
nach dem Versicherer nicht mehr gezwungen sind,<br />
mindestens die Hälfte ihrer Bewertungsreserven<br />
auszuzahlen (Az.: IV ZR 201/17). Mancher Bauherr<br />
muss nun ein neues Darlehen aufnehmen. (dpa)<br />
Bild:tdx/StiebelEltron<br />
Wersogroße Fensterflächen hat,<br />
sollteüber eine Glasbruchversicherung<br />
nachdenken.<br />
Bild: tdx/StiebelEltron<br />
Quelle:www.gdv.deINaturgefahrenreport 2018