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Berliner Kurier 27.10.2018

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wenn sie zusätzlich noch eine Grundstückshaftpflicht<br />

beinhaltet, denn die Verkehrssicherungspflicht<br />

der Bauherren greift ja auch<br />

schon vor dem Baubeginn, nämlich, sobald<br />

die Bauherren Besitzer des Grundstücks sind.<br />

Die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht-Versicherung<br />

tritt beispielsweise ein,<br />

wenn jemand vor dem Haus auf einer Eisfläche<br />

ausrutscht oder wenn ihm ein Dachziegel<br />

auf den Kopf fällt. „Aber Vorsicht“, betont<br />

Reinhold-Postina: „Wenn der bauliche<br />

Zustand des Dachs 30 Jahre lang nicht kontrolliert<br />

worden ist, wird die Versicherung<br />

wahrscheinlich nicht ohne Weiteres für den<br />

Schaden aufkommen.“ Ähnliches gilt bei Ästen:<br />

„Ist ein Ast wegen wochenlanger Trockenheit<br />

auf den Nachbarn oder dessen Auto<br />

heruntergekracht, wirddie Versicherung wissen<br />

wollen, ob der Baum gepflegt wurde.“<br />

Schäden am eigenen Gebäude<br />

und Schäden, die Dritte erleiden,<br />

sind Sache von zwei<br />

verschiedenen Versicherungen.<br />

Schäden am Gebäude. Bevor die frisch gebackenen<br />

Hauseigentümer einziehen können,<br />

kommt noch ein unverzichtbarer Klassiker<br />

auf sie zu: die Wohngebäudeversicherung.<br />

„Diese Versicherung verlangen die Banken<br />

in der Regel mit der Kreditvergabe“, weiß<br />

Reinhold-Postina. Was sie von der Haftpflicht<br />

unterscheidet: Die Wohngebäudeversicherung<br />

kommt für Schäden am Gebäude<br />

selbst auf –zum Beispiel Feuer-und Leitungswasserschäden.<br />

Nicht aber für Forderungen<br />

von Dritten gegen den Hauseigentümer, das<br />

ist Sache der Haftpflichtversicherung. Bei<br />

der Wohngebäudeversicherung bieten die<br />

meisten Gesellschaften die Möglichkeit, sich<br />

zusätzlich gegen Elementarschäden wie beispielsweise<br />

Überschwemmung zu sichern.<br />

„Das kann je nach Region teuer werden,<br />

ist also auch eine Frage des Geldes“, sagt<br />

Reinhold-Postina. „Informieren Sie sich,<br />

ob Sie beispielsweise ineinem Hochwasseroder<br />

Erdbebengebiet wohnen.“<br />

Starkregen ist überall. Gegen Starkregen,<br />

da sind sich die Experten einig, sollte man<br />

versichert sein –denn der kann heutzutage<br />

überall auftreten. Opfermann: „Manchmal<br />

sind Überschwemmung, Starkregen<br />

und Co. mitversichert –oft aber eben auch<br />

nicht! Da heißt es genau hinschauen, aber<br />

bitte vor dem nächsten Unwetter!“ Nicht<br />

immer gebraucht werde eine Glasbruchversicherung<br />

– wer nur „normale“ Fenster<br />

hat, kann sich das meist sparen. Preis<br />

und Leistung stehen bei einer Wohngebäudeversicherung<br />

wiederum in keinem<br />

Zusammenhang, fügt Opfermann hinzu:<br />

Eine günstige Police könne im Einzelfall<br />

sehr wohl mit anderen, Angeboten mithalten.<br />

Und teuer bedeute nicht automatisch<br />

auch gut geschützt –dahilft es nur, sich<br />

gut zu informieren.<br />

Privat-Haftpflicht reicht vielleicht. Ein Haftpflichtschutz<br />

für Haus- und Grundbesitz<br />

ist wichtig, ein eigener Vertrag dafür aber<br />

nicht immer nötig. „In vielen Privat-Haftpflichtverträgen<br />

ist die Haftpflicht des<br />

Hausbesitzers schon enthalten. Dann<br />

braucht es keinen zusätzlichen Vertrag.“<br />

Das gelte insbesondere für Einfamilienhäuser<br />

oder Doppelhaushälften. So sind<br />

Schäden durch umgestürzte Bäume oder<br />

fliegende Dachziegel in vielen gängigen<br />

Verträgen bereits mitversichert. „Hier<br />

hilft ein Blick ins Kleingedruckte weiter“,<br />

rät der Experte.<br />

Finanzierung<br />

Kapitallebensversicherung uninteressant<br />

Das eigene Haus über eine Kapitallebensversicherung<br />

zu finanzieren, war lange ein gern gewähltes Modell.<br />

Dabei wurde das Bankdarlehen nicht getilgt, sondern<br />

in eine Lebensversicherung eingezahlt, die bei<br />

Fälligkeit das Darlehen ablöste. Inzwischen ist diese<br />

Variante aber uninteressant. Denn seit mehr als zehn<br />

Jahren sind Auszahlungen dieser Policen nicht mehr<br />

steuerfrei. Das macht sie vergleichsweise unrentabel,<br />

erst recht in der aktuellen Niedrigzinsphase. Waszur<br />

Fälligkeit ausgezahlt wird, ist oft sehr viel weniger als<br />

erwartet. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

(BGH) bestätigt nun das seit 2014 gültige Gesetz,<br />

nach dem Versicherer nicht mehr gezwungen sind,<br />

mindestens die Hälfte ihrer Bewertungsreserven<br />

auszuzahlen (Az.: IV ZR 201/17). Mancher Bauherr<br />

muss nun ein neues Darlehen aufnehmen. (dpa)<br />

Bild:tdx/StiebelEltron<br />

Wersogroße Fensterflächen hat,<br />

sollteüber eine Glasbruchversicherung<br />

nachdenken.<br />

Bild: tdx/StiebelEltron<br />

Quelle:www.gdv.deINaturgefahrenreport 2018

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