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Berliner Kurier 27.10.2018

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Immobilienwelten Nr. 43, Ausgabe 27. Oktober 2018 / 6<br />

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RECHT<br />

EXPERTEN ANTWORTEN<br />

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Bild:Gettyimages/elxeneize<br />

§<br />

Ich besitze zusammenmit meinem<br />

Onkel als Erbengemeinschaft<br />

eine vermietete Doppelhaushälfte.<br />

Das Haus wurde 1934 von<br />

meinem Großvater gebaut und bis<br />

in die 1960er Jahre abbezahlt. Esist<br />

also schuldenfrei. Mein Großvater<br />

hat es leider versäumt, die Grundschuld<br />

aus dem Grundbuch zu löschen.<br />

Nun haben wir vor, das Haus<br />

zu verkaufen und würden auch gern<br />

ein Grundbuch ohne Schuldeintrag<br />

übergeben. Das Problem ist:<br />

Die dort eingetragene Bank, die<br />

Sach- und Lebensversicherungs-Anstalt<br />

der Provinz Sachsen, existiert<br />

nicht mehr. Wie komme ich an<br />

eine Löschungsbewilligung?<br />

Es kommt möglicherweise eine Löschung<br />

wegen Gegenstandslosigkeit<br />

der Eintragung in Betracht. Gegenstandslos<br />

ist eine Eintragung, soweit<br />

das Recht nicht besteht und seine Entstehung<br />

auch in der Zukunft endgültig<br />

ausgeschlossen ist. Hier wäre unter<br />

anderem die Verjährung in Betracht<br />

zu ziehen. Ob das Grundbuchamt ein<br />

Löschungsverfahren einleitet, entscheidet<br />

es allerdings nach freiem<br />

Ermessen. Die notwendigen Ermittlungen<br />

hat es aber auf Antrag des<br />

Grundbesitzers hin von Amts wegen<br />

zu führen. Der Notar wäre hierfür der<br />

richtige Ansprechpartner.<br />

§<br />

Ich bin Eigentümer einer Wohnung<br />

mit Terrasse und großem<br />

Garten (gehören nicht zum Eigentum),<br />

die nach einer Balkonsanierung<br />

an dem ganzen sechsstöckigen Haus<br />

durch Gerüste, Materialcontainer<br />

und Arbeitsspuren sehr ramponiert<br />

wurden. Die Beseitigung der Schäden<br />

hat mich bis jetzt schon über<br />

300 Euro gekostet. Habe ich Anrecht<br />

auf Erstattung dieser Kosten, und<br />

wenn ja, von wem?<br />

Das Gesetz sieht für solche Fälle, in<br />

denen aufgrund von Instandsetzungsarbeiten<br />

der einzelne Eigentümer<br />

Beeinträchtigungen erfährt, einen klaren<br />

Entschädigungsanspruch gegenüber<br />

der Eigentümergemeinschaft vor.<br />

Dieser Anspruch kann auch nicht per<br />

Beschluss der Eigentümerversammlung<br />

verweigert werden.<br />

Karsten Kranich ist Fachanwalt für Mietund<br />

Wohnungseigentumsrecht.<br />

www.kanzlei-kranich.de<br />

Haben Sie Fragen zum Mietrecht? Senden Sie uns eine E-Mail an: immobilien@mdscreative.com<br />

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