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Immobilienwelten Nr. 43, Ausgabe 27. Oktober 2018 / 6<br />
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RECHT<br />
EXPERTEN ANTWORTEN<br />
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Bild:Gettyimages/elxeneize<br />
§<br />
Ich besitze zusammenmit meinem<br />
Onkel als Erbengemeinschaft<br />
eine vermietete Doppelhaushälfte.<br />
Das Haus wurde 1934 von<br />
meinem Großvater gebaut und bis<br />
in die 1960er Jahre abbezahlt. Esist<br />
also schuldenfrei. Mein Großvater<br />
hat es leider versäumt, die Grundschuld<br />
aus dem Grundbuch zu löschen.<br />
Nun haben wir vor, das Haus<br />
zu verkaufen und würden auch gern<br />
ein Grundbuch ohne Schuldeintrag<br />
übergeben. Das Problem ist:<br />
Die dort eingetragene Bank, die<br />
Sach- und Lebensversicherungs-Anstalt<br />
der Provinz Sachsen, existiert<br />
nicht mehr. Wie komme ich an<br />
eine Löschungsbewilligung?<br />
Es kommt möglicherweise eine Löschung<br />
wegen Gegenstandslosigkeit<br />
der Eintragung in Betracht. Gegenstandslos<br />
ist eine Eintragung, soweit<br />
das Recht nicht besteht und seine Entstehung<br />
auch in der Zukunft endgültig<br />
ausgeschlossen ist. Hier wäre unter<br />
anderem die Verjährung in Betracht<br />
zu ziehen. Ob das Grundbuchamt ein<br />
Löschungsverfahren einleitet, entscheidet<br />
es allerdings nach freiem<br />
Ermessen. Die notwendigen Ermittlungen<br />
hat es aber auf Antrag des<br />
Grundbesitzers hin von Amts wegen<br />
zu führen. Der Notar wäre hierfür der<br />
richtige Ansprechpartner.<br />
§<br />
Ich bin Eigentümer einer Wohnung<br />
mit Terrasse und großem<br />
Garten (gehören nicht zum Eigentum),<br />
die nach einer Balkonsanierung<br />
an dem ganzen sechsstöckigen Haus<br />
durch Gerüste, Materialcontainer<br />
und Arbeitsspuren sehr ramponiert<br />
wurden. Die Beseitigung der Schäden<br />
hat mich bis jetzt schon über<br />
300 Euro gekostet. Habe ich Anrecht<br />
auf Erstattung dieser Kosten, und<br />
wenn ja, von wem?<br />
Das Gesetz sieht für solche Fälle, in<br />
denen aufgrund von Instandsetzungsarbeiten<br />
der einzelne Eigentümer<br />
Beeinträchtigungen erfährt, einen klaren<br />
Entschädigungsanspruch gegenüber<br />
der Eigentümergemeinschaft vor.<br />
Dieser Anspruch kann auch nicht per<br />
Beschluss der Eigentümerversammlung<br />
verweigert werden.<br />
Karsten Kranich ist Fachanwalt für Mietund<br />
Wohnungseigentumsrecht.<br />
www.kanzlei-kranich.de<br />
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