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WOLL Magazin für Arnsberg, Sundern und Ense // Winter 2019

Zauberhafter Winter im Sauerland!

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Kameraüberwachung auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück<br />

Was ist erlaubt, was nicht? Ein Gespräch mit Olsberger Datenschutzprofis.<br />

Einbruch – Vandalismus<br />

– Schmierereien. Gerade<br />

in der dunklen Jahreszeit<br />

ist das leider vermehrt ein Thema<br />

- auch hier bei uns im Sauerland.<br />

Als Abschreckung sind Überwachungskameras<br />

ein gutes Mittel <strong>für</strong><br />

Immobilienbesitzer. Doch was darf<br />

man eigentlich <strong>und</strong> was ist nicht<br />

erlaubt? Wir haben mit Benjamin<br />

Richter <strong>und</strong> Christoph Kleine von<br />

der Datenschutzfirma PROCOVA-<br />

GmbH aus Olsberg darüber<br />

gesprochen.<br />

“Gr<strong>und</strong>sätzlich darf man das eigene<br />

Einfamilienhaus <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück<br />

mit einer Videokamera überwachen”,<br />

erklärt Richter. “Die Kamera dürfen<br />

Sie vorsorglich anbringen, um Diebe<br />

von einem Einbruch oder Sprayer<br />

von einem unerlaubten Graffiti abzuhalten.<br />

Dabei darf die Kamera allerdings<br />

nur auf das eigene Gr<strong>und</strong>stück<br />

gerichtet sein – nicht auf ein Nachbargr<strong>und</strong>stück<br />

oder auf gemeinsame<br />

Auffahrten. Eine solche Beobachtung<br />

würde das sogenannte Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung des<br />

Nachbarn verletzen. Dieses Recht ist<br />

Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,<br />

das per Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

geschützt ist.”<br />

Öffentlicher Bereich<br />

Kameraüberwachungen von öffentlichen<br />

Bereichen vor dem Haus<br />

sind nur in seltenen Fällen zulässig.<br />

Wenn der Eigentümer allerdings<br />

wiederholt Opfer von Straftaten war<br />

<strong>und</strong> infolgedessen über die Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen<br />

hinaus den Gehweg<br />

überwacht (z.B. um sein wiederholt<br />

mutwillig beschädigtes Fahrzeug zu<br />

überwachen), wiegt das Interesse des<br />

Eigentümers in der Regel mehr als<br />

das Interesse des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte man gut sichtbar<br />

ein Schild aufhängen, dass der jeweilige<br />

Bereich überwacht wird. Das<br />

gilt auch <strong>für</strong> direkte Videoaufnahmen<br />

in der Wohnung. Jede Person, ob<br />

angestellte Servicekraft (Babysitter,<br />

Haushaltshilfe) oder auch Besucher<br />

müssen auf die Überwachung<br />

ausdrücklich <strong>und</strong> sehr transparent<br />

hingewiesen werden. Ausnahmen<br />

bilden hier konkrete Verdachtsfälle<br />

z.B. bei wiederholtem Diebstahl.<br />

76 - <strong>WOLL</strong> <strong>Winter</strong> <strong>2019</strong>

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