WOLL Magazin für Arnsberg, Sundern und Ense // Winter 2019
Zauberhafter Winter im Sauerland!
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Kameraüberwachung auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück<br />
Was ist erlaubt, was nicht? Ein Gespräch mit Olsberger Datenschutzprofis.<br />
Einbruch – Vandalismus<br />
– Schmierereien. Gerade<br />
in der dunklen Jahreszeit<br />
ist das leider vermehrt ein Thema<br />
- auch hier bei uns im Sauerland.<br />
Als Abschreckung sind Überwachungskameras<br />
ein gutes Mittel <strong>für</strong><br />
Immobilienbesitzer. Doch was darf<br />
man eigentlich <strong>und</strong> was ist nicht<br />
erlaubt? Wir haben mit Benjamin<br />
Richter <strong>und</strong> Christoph Kleine von<br />
der Datenschutzfirma PROCOVA-<br />
GmbH aus Olsberg darüber<br />
gesprochen.<br />
“Gr<strong>und</strong>sätzlich darf man das eigene<br />
Einfamilienhaus <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück<br />
mit einer Videokamera überwachen”,<br />
erklärt Richter. “Die Kamera dürfen<br />
Sie vorsorglich anbringen, um Diebe<br />
von einem Einbruch oder Sprayer<br />
von einem unerlaubten Graffiti abzuhalten.<br />
Dabei darf die Kamera allerdings<br />
nur auf das eigene Gr<strong>und</strong>stück<br />
gerichtet sein – nicht auf ein Nachbargr<strong>und</strong>stück<br />
oder auf gemeinsame<br />
Auffahrten. Eine solche Beobachtung<br />
würde das sogenannte Recht auf informationelle<br />
Selbstbestimmung des<br />
Nachbarn verletzen. Dieses Recht ist<br />
Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,<br />
das per Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
geschützt ist.”<br />
Öffentlicher Bereich<br />
Kameraüberwachungen von öffentlichen<br />
Bereichen vor dem Haus<br />
sind nur in seltenen Fällen zulässig.<br />
Wenn der Eigentümer allerdings<br />
wiederholt Opfer von Straftaten war<br />
<strong>und</strong> infolgedessen über die Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen<br />
hinaus den Gehweg<br />
überwacht (z.B. um sein wiederholt<br />
mutwillig beschädigtes Fahrzeug zu<br />
überwachen), wiegt das Interesse des<br />
Eigentümers in der Regel mehr als<br />
das Interesse des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte man gut sichtbar<br />
ein Schild aufhängen, dass der jeweilige<br />
Bereich überwacht wird. Das<br />
gilt auch <strong>für</strong> direkte Videoaufnahmen<br />
in der Wohnung. Jede Person, ob<br />
angestellte Servicekraft (Babysitter,<br />
Haushaltshilfe) oder auch Besucher<br />
müssen auf die Überwachung<br />
ausdrücklich <strong>und</strong> sehr transparent<br />
hingewiesen werden. Ausnahmen<br />
bilden hier konkrete Verdachtsfälle<br />
z.B. bei wiederholtem Diebstahl.<br />
76 - <strong>WOLL</strong> <strong>Winter</strong> <strong>2019</strong>