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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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108<br />

13.1.10 Pakistan<br />

Die Zustimmung des Ehemannes ist erforderlich.<br />

13.1.11 Saudi-Arabien<br />

Bei bestehender Ehe ist die Zustimmung des Ehemannes erforderlich. Nach der Scheidung von ihrem<br />

saudiarabischen Ehemann kann die ausländische Frau das Land ohne Einwilligung des geschiedenen<br />

Ehemannes verlassen (jedoch nicht mit gemeinsamen Kindern).<br />

13.1.12 Singapur<br />

Es gibt keine Bestimmungen, Ehefrauen von Muslims am Verlassen des Landes zu hindern.<br />

13.1.13 Syrien<br />

Die Zustimmung des Ehemannes ist nicht erforderlich. Um die Ausreise seiner Ehefrau zu verhindern,<br />

kann der Ehemann ein gerichtliches Ausreiseverbot verhängen lassen. Dieses lässt sich jedoch mit<br />

Hilfe eines Rechtsanwaltes relativ problemlos aufheben.<br />

13.1.14 Türkei<br />

Bei der Ausreise mit einem türkischen Pass können der deutschen Ehefrau Schwierigkeiten durch<br />

türkische Behörden sowie durch den Ehemann bereitet werden; wird der deutsche Pass beibehalten<br />

oder von der deutschen Vertretung neu ausgestellt, können Schwierigkeiten entstehen, weil eine<br />

türkische Ausreisegenehmigung erforderlich ist. Gilt nur, wenn die Frau mit einem gemeinsamen<br />

Kind reisen will und die notarielle Zustimmung des Vaters nicht vorliegt. Gilt umgekehrt ebenso: Der<br />

Mann braucht ebenfalls fürs Reisen mit gemeinsamen Kind die Zustimmung der Frau.<br />

13.2 AFRIKA<br />

13.2.1 Äthiopien<br />

Die Zustimmung des Ehemannes ist erforderlich.<br />

13.2.2 Algerien<br />

Die Ehefrau eines algerischen Staatsangehörigen – ob sie die algerische Staatsangehörigkeit besitzt<br />

oder nicht – bedarf für die Beantragung eines Reisepasses und zum Verlassen des Landes nicht der<br />

Zustimmung des Ehemannes. Seine Zustimmung ist nur für eheliche Kinder erforderlich, die mit der<br />

Mutter aus Algerien ausreisen wollen.

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