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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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verfahren vorauszugehen (license). Auch richten sich die Ehewirkungen nach dem staatlichen Recht.<br />

<strong>Islamische</strong> <strong>Eheverträge</strong> sind nicht erforderlich.<br />

8.2. 40 Sao Tomé und Principe<br />

Die Republik ist nach Art. 8 der Verfassung von 2003 (Gesetz Nr. 1/2003) ein laizistischer Staat. Die<br />

derzeit für das Ehe- und Familienrecht geltenden Gesetzesbestimmungen sind nicht feststellbar. Jedoch<br />

ist auf Grund der laizistischen Verfassung, des portugiesischen Erbes und des geringen Anteils<br />

der Muslime an der Bevölkerung (zusammen mit den Indigenen nur 3 %) davon auszugehen, dass<br />

der Islam keinen Einfluss auf Ehe und Familie hat. Ein islamischer Ehevertrag ist nicht erforderlich.<br />

8. 2.41 Senegal<br />

Die Bevölkerung ist zu ca. 95 % muslimisch. Nach http://www.kas.de/wf/doc/kas_12801-544-1-30.<br />

pdf?080117120928 sollte die Passage, wonach Senegal ein laizistischer Staat sei, aus der Verfassung<br />

gestrichen werden. Das sei jedoch an dem großen Widerstand in der Bevölkerung gescheitert. Die<br />

Rechtslage ist daher derzeit unklar und nicht übersichtlich, denn dem laizistischen Grundgedanken<br />

steht eine starke Stellung des Stammesrechts und des Islam gegenüber. Ein Gesetz vom 14. 5 2010<br />

über die Gleichstellung der Geschlechter ist noch nicht durch die zweite Kammer gekommen. Nach<br />

dem vom Justizministerium des Senegal als derzeit gültig unter http://www.justice.gouv.sn/droitp/<br />

CODE%20FAMILLE.PDF veröffentlichten Text kann die Ehe zivil oder nach den Regeln einer der im<br />

Senegal anerkannten Traditionen geschlossen werden. Danach gilt:<br />

Das senegalesische Eherecht ist im wesentlichen im Familiengesetzbuch Nr. 72-61 vom 12.06.1972<br />

geregelt. Es sieht die Möglichkeiten der<br />

Polygamie<br />

beschränkten Polygamie oder der<br />

Monogamie<br />

vor (Art. 133). Mangels ausdrücklicher Option der Ehegatten, die auch noch nach der Eheschließung<br />

möglich ist, gilt die Polygamie als vereinbart (Art. 133 Abs. 2). Es ist zu beachten, dass es nur auf die<br />

Option des Mannes ankommt. Das heißt, <strong>Eheverträge</strong> sind so abzufassen, dass in ihnen der Mann für<br />

die Monogamie optiert und die Frau ihn in Hinblick hierauf heiratet. <strong>Eheverträge</strong> können darüber<br />

hinaus vorsehen: die Morgengabe, den Güterstand (Gütertrennung, Dotalsystem, Zugewinngemeinschaft/Errungenschafts<br />

gemeinschaft), Mitgift und Schenkungen.<br />

Der im Senegal vorherrschende Islam ist der sunnitische der malikitischen Schule. Es kann daher<br />

das Muster eines vor einem deutschen Notar zu beurkundenden Vertrags verwendet werden oder<br />

ebenso das Muster für Ägypten<br />

8.2.42 Sierra Leone<br />

Art. 6 der Verfassung vom 1.10.1991 mit Änderung von 2001 (Anhang) verbietet zwar jede Diskriminierung<br />

aus Gründen der Religion und des Geschlechts, jedoch erklärt Art. 170 der Verfassung auch<br />

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