Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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11.2.15 Niger<br />
Die im Ausland geschlossene Ehe eines Nigrers ist in Niger nur gültig, wenn sie von den nigrischen<br />
Zivilstandesbehörden registriert worden ist. Für Deutschland erledigt dies die nigrische Botschaft.<br />
11.2.16 Nigeria<br />
Eine so geschlossene Ehe ist in Nigeria grundsätzlich gültig. Voraussetzung ist, dass sowohl der deutsche<br />
als auch der nigerianische Ehepartner entsprechend seinem jeweiligen Heimatrecht ehefähig,<br />
d. h. volljährig und geschäftsfähig, ist oder die entsprechende Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter<br />
nachweisen kann. Der nigerianische Ehepartner darf noch keine nach nigerianischem Recht<br />
gültige Ein- oder Mehrehe geschlossen haben.<br />
11.2.17 Ruanda<br />
Die deutsche standesamtliche Eheschließung wird anerkannt.<br />
11.2.18 Sambia<br />
Die deutsche standesamtliche Eheschließung wird anerkannt.<br />
11.2.19 Senegal<br />
Die deutsche standesamtliche Eheschließung wird anerkannt.<br />
11.2.20 Sierra Leone<br />
Die deutsche standesamtliche Eheschließung wird anerkannt.<br />
11.2.21 Somalia<br />
Über die Anerkennung einer Eheschließung vor einem deutschen Standesamt können keine Angaben<br />
gemacht werden.<br />
11.2.22 Sudan<br />
Die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt ist gültig, muss aber zur Anerkennung durch<br />
die sudanesischen Behörden bei einem Standesamt im Sudan registriert werden.<br />
11.2.23 Tansania<br />
Die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt wird anerkannt, wenn die vom tansanischen<br />
Recht geforderten Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit einer Ehe vorliegen.<br />
Diese sind unter anderem: Erreichung des Ehefähigkeitsalters, Einwilligung in die Ehe, Nichtvorliegen<br />
eines verbotenen Verwandtschaftsgrades. Die Legalisation der deutschen Heiratsurkunde durch<br />
die tansanische Botschaft ist anzuraten.