Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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Wird die Frau schuldlos geschieden, so kann sie gemäß Art. 1 Anm. 6 des Gesetzes v. 19.5.1997 eine<br />
Abfindung für überobligatorische Leistungen verlangen. Die Höhe der Abfindung wird durch Gutachter<br />
festgestellt.<br />
8.1.12 Israel<br />
Zwar gilt insbesondere für die palästinensische Bevölkerung das islamische Recht, allerdings in den<br />
Schranken des säkularen Rechts. Die Frau kann grundsätzlich selbst die Gerichte anrufen, um sich<br />
scheiden zu lassen benötigt dazu aber Scheidungsgründe des islamischen Rechts, während der Mann<br />
sich einseitig auch ohne Gründe scheiden lassen kann. Die Ehegatten können sich auch einvernehmlich<br />
scheiden lassen.<br />
<strong>Eheverträge</strong> sind nur im Bereich des Güterrechts bekannt. Ob daher Vertragsmuster anerkannt werden,<br />
in denen die Rechte und Pflichten der Ehegatten geregelt werden ist nicht sicher. Da jedoch in der<br />
jüdischen Bevölkerung weit verbreitet bereits vor der Ehe in einem Ehevertrag die Scheidungsgründe<br />
vereinbart werden (was darauf beruht, dass die Gerichte offenbar die Scheidungsgründe der Gatten<br />
nicht akzeptieren), dürfte auch für die islamische Bevölkerung ein islamischer Ehevertrag mit den<br />
hier geregelten Inhalten zulässig sein.<br />
Die israelischen Muslime sind überwiegend Sunniten. Es eignen sich daher die Vertragsmuster für<br />
Ägypten und für Jordanien.<br />
8.1.13 Jemen<br />
Das Eherecht ist im Gesetz über das Personalstatut, Nr.20/1992 enthalten. Danach ist von der (strengsten)<br />
Anwendung des islamischen Rechts (Scharia) auszugehen. Das heißt jedoch nicht, dass kein<br />
Scheidungsrecht der Frau vereinbart werden könnte, sondern nur, dass keine unislamischen Klauseln<br />
vereinbart werden dürfen. Ansonsten wird auf das vorstehende Vertragsmuster für dieses Land<br />
verwiesen. Gemäß Artikel 54 des o.g. Gesetzes hat die Frau ein Scheidungsrecht wie folgt: Beantragt<br />
die Ehefrau (beim Gericht) die Auflösung der Ehe wegen unüberwindlicher Abneigung, so muss das<br />
Gericht den Grund ermitteln. Bei der Feststellung des Grundes hat das Gericht eine Schiedsperson<br />
aus der Verwandtschaft des Ehemannes und eine zweite aus der Verwandtschaft der Ehefrau zu benennen,<br />
um eine Versöhnung zwischen den Eheleuten herbeizuführen. Anderenfalls verlangt das<br />
Gericht vom Ehemann, die Scheidung auszusprechen. Bei Verweigerung beschließt das Gericht die<br />
Auflösung der Ehe. Die Ehefrau ist dann zur Herausgabe der Brautgabe verpflichtet.<br />
8.1.14 Jordanien<br />
In der jordanischen Eheschließungsurkunde, die zugleich als Ehevertrag gilt, sind die Personalangaben<br />
der Ehegatten, Angabe der Urkunden, die das Nichtbestehen von Ehehindernissen beweisen, der<br />
Betrag der Morgengabe und ihre Zahlweise sowie die besonderen Bedingungen eines der Ehegatten<br />
und die Form der Eheschließung anzugeben.<br />
Diese Angaben sind auch in einem in Deutschland abzufassenden Ehevertrag aufzunehmen. Ferner<br />
gehören als feste Bestandteile dazu: Angebot der einen Partei (Bräutigam), Annahme dieses Angebots<br />
durch die andere Partei (Braut), Bestätigung der Anwesenheit zweier Zeugen, die die Vereinbarungen<br />
wahrnehmen können, wie z. B. das Aussprechen der Eheschließungsformel