Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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begründet worden ist, ist der Ehemann verpflichtet, bis zur Hälfte seines<br />
bestehenden Vermögens, welches während des gemeinsamen Lebens geschaffen<br />
worden ist oder einen vergleichbaren Wert nach Ermessen des Gerichts, unentgeltlich<br />
an die Ehefrau zu übertragen.<br />
Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />
Der Ehemann erteilt der Ehefrau die unwiderrufliche Vollmacht (mit dem<br />
Recht, Untervollmachten zu erteilen), in folgenden Fällen das Gericht anzurufen<br />
und nach Einholung der Genehmigung sich scheiden zu lassen (vorher muss<br />
sie die Scheidungsart bestimmen).<br />
Ferner hat er der Ehefrau die Vollmacht (mit dem Recht, Untervollmachten zu<br />
erteilen) erteilt, gegen Zahlung eines Vermögenswertes sich scheiden zu<br />
lassen.<br />
Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />
In folgenden Fällen kann die Ehefrau die Ausstellung der Genehmigung zur<br />
Scheidung beim Gericht beantragen:<br />
Weigert sich der Ehemann, aus welchem Grunde auch immer, für die Dauer<br />
von 6 Monaten einen Unterhalt an die Frau zu zahlen und besteht auch keine<br />
Möglichkeit, ihn zur Leistung des Unterhalts zu zwingen und ferner in allen<br />
Fällen, wo der Ehemann die obligatorischen Rechte der Frau für die Dauer von<br />
6 Monaten nicht erfüllt und keine Möglichkeit besteht, ihn dazu zu zwingen,<br />
kann sie die Scheidung beantragen.<br />
Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />
Schlechtes Verhalten oder schlechter Umgang des Ehemannes geht soweit, dass<br />
eine Fortsetzung der Ehe für die Ehefrau unerträglich wird.<br />
Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />
Die Erkrankung des Ehemannes an schwer heilbaren Krankheiten, so dass die<br />
Fortsetzung der Ehe für die Ehefrau gefährlich wird.<br />
Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />
Die Geisteskrankheit des Ehemannes in den Fällen, in denen die Aufhebung der<br />
Ehe nach religiösen Vorschriften nicht möglich ist.<br />
Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />
Nichteinhaltung der Gerichtsanweisung über ein Verbot für den Ehemann, einer<br />
Beschäftigung nachzugehen, die nach Meinung des zuständigen Gerichts den<br />
Interessen der Familie und dem Prestige der Frau nicht entspricht.