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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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begründet worden ist, ist der Ehemann verpflichtet, bis zur Hälfte seines<br />

bestehenden Vermögens, welches während des gemeinsamen Lebens geschaffen<br />

worden ist oder einen vergleichbaren Wert nach Ermessen des Gerichts, unentgeltlich<br />

an die Ehefrau zu übertragen.<br />

Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />

Der Ehemann erteilt der Ehefrau die unwiderrufliche Vollmacht (mit dem<br />

Recht, Untervollmachten zu erteilen), in folgenden Fällen das Gericht anzurufen<br />

und nach Einholung der Genehmigung sich scheiden zu lassen (vorher muss<br />

sie die Scheidungsart bestimmen).<br />

Ferner hat er der Ehefrau die Vollmacht (mit dem Recht, Untervollmachten zu<br />

erteilen) erteilt, gegen Zahlung eines Vermögenswertes sich scheiden zu<br />

lassen.<br />

Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />

In folgenden Fällen kann die Ehefrau die Ausstellung der Genehmigung zur<br />

Scheidung beim Gericht beantragen:<br />

Weigert sich der Ehemann, aus welchem Grunde auch immer, für die Dauer<br />

von 6 Monaten einen Unterhalt an die Frau zu zahlen und besteht auch keine<br />

Möglichkeit, ihn zur Leistung des Unterhalts zu zwingen und ferner in allen<br />

Fällen, wo der Ehemann die obligatorischen Rechte der Frau für die Dauer von<br />

6 Monaten nicht erfüllt und keine Möglichkeit besteht, ihn dazu zu zwingen,<br />

kann sie die Scheidung beantragen.<br />

Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />

Schlechtes Verhalten oder schlechter Umgang des Ehemannes geht soweit, dass<br />

eine Fortsetzung der Ehe für die Ehefrau unerträglich wird.<br />

Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />

Die Erkrankung des Ehemannes an schwer heilbaren Krankheiten, so dass die<br />

Fortsetzung der Ehe für die Ehefrau gefährlich wird.<br />

Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />

Die Geisteskrankheit des Ehemannes in den Fällen, in denen die Aufhebung der<br />

Ehe nach religiösen Vorschriften nicht möglich ist.<br />

Ehemann/Unterschrift Ehefrau/Unterschrift<br />

Nichteinhaltung der Gerichtsanweisung über ein Verbot für den Ehemann, einer<br />

Beschäftigung nachzugehen, die nach Meinung des zuständigen Gerichts den<br />

Interessen der Familie und dem Prestige der Frau nicht entspricht.

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